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Hier erhalten Sie Hilfe vor Ort:
Frau Dr. Gisela Penteker, Otterndorf
Tel.: 0171-7701613
E-Mail: Penteker@t-online.de
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In der Regel müssen Sie jede der folgenden Voraussetzungen erfüllen, um einen Anspruch auf eine Einbürgerung zu haben (sogenannte „Anspruchseinbürgerung“):
Sie können die deutsche Staatsangehörigkeit in Ausnahmefällen auch früher beantragen. Wenn Sie sich zum Beispiel besonders in die Gesellschaft einbringen und sich um eine zügige Integration bemühen, können Sie sich auch schon nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland einbürgern lassen. Dafür müssen Sie jede der folgenden Voraussetzungen erfüllen: