Auch sie sind Flüchtlinge:
Ernst Bloch, Erich Fried, Albert Einstein, Grace Kelly, Jesus von Nazareth, Bob Marley, Marc Chagall, Susanne Daubner, Dalai Lama, Anne Frank, Dieter Hallervorden, Hans-Dietrich Genscher, Willy Brandt, Marlene Dietrich, Victor Hugo, Giacomo Casanova,Elie Wiesel, Marc Chagall, Luka Modric, Freddie Mercury, Gloria Estefan, Madeleine Albright, Thomas Mann, Neven Subotic, Yared Dibaba, Bruno Kreisky, Mia, Isabel Allende, Sigmund Freud, Steve Jobs, Ernst Bloch, Peter Paul Rubens, Levi Strauss, Karl Marx, Aristoteles Onassis, Julian Assange, ...
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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

nach der Sommerpause steht die nächste Veranstaltung in der Reihe „Feierabend-Talk“ der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachen an:

 

Unter dem Titel „Kirchenasyl – umstritten und respektiert“ werden am 

                                  Dienstag, den 1. Oktober 2024, 17:00 – 18:00 Uhr

miteinander und mit Ihnen ins Gespräch kommen:

 

Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport des Landes Niedersachsen,

und Ralf Meister, Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Hannover;

Moderation: OLKRin Dr. Kerstin Gäfgen-Track, Bevollmächtigte der Konföderation.

 

Zur Teilnahme an der digitalen Veranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich - via E-Mail an die Geschäftsstelle der Konföderation: Klick: veranstaltungen@evangelisch-in-niedersachsen.deVon dort bekommen Sie dann die Zugangsdaten zugesandt.

 

Gerne können Sie die Einladung an interessierte Personen weitergeben.

Wir bitten Sie, uns die Namen der jeweiligen Personen mitzuteilen, da in den digitalen Veranstaltungsraum nur vorher angemeldete Personen eintreten können.

 

Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen – und weisen gleichzeitig schon auf den folgenden Feierabendtalk am 16. Dezember hin, bei dem es um ein gesellschaftlich relevantes Thema aus dem Bereich der Polizeiarbeit und Polizeiseelsorge gehen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Vicco von Bülow

Referent für Theologie und Öffentlichkeitsarbeit

IA.:Eva Bettina Schröder-Sekretariat und Assistenz Frau OLKR Dr. Kerstin Gäfgen-Track

Bevollmächtigte - Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen

Rote Reihe 6 ∙ 30169 Hannover - Tel: 0511 1241 817 ∙ Fax: 0511 1241 776

eva.schroeder@evangelisch-in-niedersachsen.de -- www.evangelisch-in-niedersachsen.de  

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Presseerklärung      7. September 2024

 

PRO ASYL entsetzt über Konkretisierung des Sicherheitspakets

PRO ASYL fordert die Abgeordneten der Ampel-Koalition im Bundestag auf, den Gesetzentwurf abzulehnen. Die Neuregelungen sollen als Formulierungshilfe am Montag in den Bundestag eingebracht werden.

"Eine Leistungskürzung auf Null ist der Versuch einer perfiden Abschreckungspolitik, die einem sozialdemokratischen Kanzler unwürdig ist. Landen Asylsuchende nach der Dublin-Ablehnung nun auf der Straße? Diese Verletzung der Menschenwürde wäre der bisherige Tiefpunkt der Ampel-Regierung, die sich von der CDU unnötig treiben lässt", kommentiert Wiebke Judith von PRO ASYL.

Die heute bekannt gewordene Konkretisierung des Sicherheitspakets bestätigt die schlimmsten Befürchtungen von PRO ASYL. Mit einem kompletten Leistungsausschluss für Dublin-Fälle verstößt die Bundesregierung sehenden Auges gegen das Grundgesetz. Denn sie weiß: Grundsätzlich stößt jede zusätzliche Kürzung der eh schon geringen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Zudem scheitern die meisten Dublin-Überstellungen an den anderen Mitgliedstaaten oder den deutschen Behörden (neue Zahlen hierzu in der BT-Drucksache 20/12313) – auch nach der Zustimmung des entsprechenden Mitgliedstaates. 
Und den Betroffenen selbst ist es in der Regel nicht erlaubt, selbstständig in den zuständigen EU-Staat zurückzukehren – sie sind darauf angewiesen, von deutschen Behörden zurückgeführt zu werden. Ihre Leistungen dann auf Null zu setzen, obwohl sie ihre Situation nicht mehr ändern können, ist mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar. Die Sozialgerichte werden mit Sicherheit diesen Angriff gegen die Menschenwürde nicht akzeptieren.
Hier 
hat PRO ASYL die geplante Leistungskürzung kommentiert und rechtlich eingeordnet.

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Internetseite:

Nach Anschlag von Solingen:

Die nächste entgrenzte Abschiebedebatte: Ein Faktencheck

                                                                                                                                                                                                                                                            29. August 2024

 

Drei Tote und acht teils schwerst verletzte Menschen, darunter mindestens ein Geflüchteter – das Abschiebungsreporting NRW trauert um die Opfer des Angriffs von Solingen und ist in Gedanken bei den Angehörigen und Freund:innen. Ein Angriff auf ein Stadtfest, das die Geschichte der Stadt und auch bewusst die Vielfalt feiern wollte, erschüttert. Die Hintergründe werden jetzt aufgeklärt. Der Tatverdächtige wurde am Samstag festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft. Gegen ihn wird unter anderem wegen Mordes und „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ ermittelt. Der sogenannte Islamische Staat hat die Tat für sich reklamiert.

Weil es sich bei dem Tatverdächtigen um einen syrischen Staatsangehörigen handelt und dieser über Bulgarien nach Deutschland eingereist ist, wurde die Trauer um die Opfer bereits wenige Stunden nach der Tat politisch überlagert von immer neuen Forderungen nach Gesetzesverschärfungen, nach mehr Abschiebungen, nach mehr Abschiebehaft, nach der vollständigen Aussetzung des Asylrechts für bestimmte Gruppen sowie nach umfassenden Kontrollen an den deutschen Außengrenzen. Auch der vollständige Sozialleistungsentzug für bestimmte Gruppen wird gefordert. Ganze Bevölkerungsteile werden seither rassistisch in Mithaftung für einen mutmaßlichen Mörder genommen und unter Generalverdacht gestellt. Syrer:innen und Afghan:innen wird pauschal die Schutzbedürftigkeit abgesprochen. Dabei sind doch viele von ihnen gerade vor dem islamistischen Terror geflohen, der jetzt dem Tatverdächtigen vorgeworfen wird. Teils wird die Tat auch für den laufenden Wahlkampf in drei Bundesländern missbraucht. Über Deradikalisierung, Präventions- und Bildungsarbeit oder notwendige Maßnahmen gegen islamistische Propaganda im Netz wird dagegen deutlich weniger gesprochen.

Wie schon vorherige islamistische Attentate löst auch die terroristische Gewalttat von Solingen die immer gleichen Reflexe aus, einfache Lösungen für komplexe Herausforderungen werden propagiert, angetrieben von den Rechtsaußenparteien, aber befördert auch von den Parteien der Mitte, angefeuert aber auch von Zeitungen wie BILD und WELT sowie einer vielfach entgrenzten, rassistischen und menschenverachtenden Debatte auf den Social Media-Kanälen.

Die zahlreichen Fehlinformationen und die Debatte, in der Abschiebung, Abschottung und rassistische Vorurteile gegenüber Geflüchteten dominieren, erfordern eine politische und rechtliche Einordnung. Angesichts der unzähligen erhobenen politischen Forderungen ist die Übersicht auf die zentralsten das Abschiebungsreporting NRW betreffende Themen begrenzt.

Forderungen nach Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien. Ein Diskurs voller Falschinformationen

Friedrich Merz, Parteivorsitzender der CDU und Oppositionsführer im Bundestag, forderte bereits am Sonntag, nicht einmal 48 Stunden nach der Tat, erneutAbschiebungen nach Afghanistan und Syrien. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst pflichtete ihm bei. Merz forderte zudem, keine weiteren Geflüchteten aus diesen beiden Ländern aufzunehmen und sprach ihnen damit pauschal den Zugang zu einem ergebnisoffenen rechtsstaatlichen Asylverfahren ab. Zudem sollen laut Merz „ausreisepflichtige Straftäter zeitlich unbegrenzt in Abschiebegewahrsam“ genommen werden. Merz nutzt damit den Anschlag von Solingen für Forderungen, die gegen das Grundgesetz verstoßen und zudem völkerrechtswidrig sind. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte erneut an, dass auch Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien erfolgen sollen.

Was aber würden solche Forderungen in der Praxis bedeuten und wie sind sie rechtlich einzuordnen?

  1. Für Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien, die Bundeskanzler Scholz bereits nach dem Angriff von Mannheim im Mai 2024 ankündigte, müsste die Bundesregierung zum einen mit den Taliban, zum anderen mit dem syrischen Diktator Assad verhandeln, gegen den ein Haftbefehl aus Frankreich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorliegt. Scholz hat bereits angedeutet,dass es solche Gespräche mit den Taliban gibt bzw. geben wird. Dies würde auch bedeuten, dass es Deals mit den Machthabern in Afghanistan und Syrien geben müsste. Die Frage steht im Raum, ob die Bundesregierung diesen Machthabern Geld anbieten wird, um zu kooperieren. In jedem Fall würden sie damit international diplomatisch deutlich aufgewertet, trotz ihrer verheerenden menschenrechtlichen Bilanz.
  2. Afghanistan und Syrien sind nicht sicher. Abschiebungen in die beiden Länder verstoßen gegen internationales Völkerrecht. Deutschland darf
    gemäß Art. 3 EMRK und Art. 4 EU-Grundrechtecharta niemanden in ein Land bringen, in dem dieser Person unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder Folter droht. Das gilt auch für vorbestrafte Menschen. Zudem: Abschiebungen von vorbestraften Menschen sollen immer auch ein Tor öffnen, um zukünftig weitere Personengruppen in die beiden Länder abschieben zu können. Dies zeigt die Erfahrung der vergangenen Jahre. Mittlerweile wird in der politischen Debatte die Eingrenzung auf vorbestrafte Menschen teils auch gar nicht mehr erhoben. Damit werden zudem über 1,3 Millionen in Deutschland lebende Menschen aus diesen beiden Ländern stark verunsichert und haben Sorge, ihnen könnte ihr Status wieder aberkannt werden und zukünftig eine Abschiebung drohen.
  3. Erneut wird in der Debatte auch ein seit Wochen vielfach falsch wiedergegebenes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Juli 2024 zur Lage in Syrien (Az. 14 A 2847/19.A) angeführt, das angeblich Abschiebungen nach Syrien wieder ermögliche. Auch Ministerpräsident Hendrik Wüst behauptete am Sonntag in der Aktuellen Stunde des WDR fälschlicherweise, diese Gerichtsentscheidung sei eine Grundlage für Abschiebungen nach Syrien und forderte einen neuen Lagebericht des Auswärtigen Amtes. Dabei ging es in dem OVG-Verfahren um die rechtliche Frage, ob dem dortigen Kläger, der zuvor in Österreich zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war, in Deutschland der Flüchtlingsschutz oder der subsidiäre Schutz zugesprochen werden solle. Beides verneinte das OVG. Der Kläger hatte vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im behördlichen Verfahren allerdings bereits ein Abschiebungsverbot zugesprochen bekommen, weil eine Abschiebung ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bedeuten würde. Um die Frage von Abschiebungen nach Syrien ging es in dem Gerichtsverfahren also nie. Weil aber das Oberverwaltungsgericht in seinerPresseveröffentlichung zu der Entscheidung nicht erwähnt hatte, dass der Kläger schon einen Schutzstatus hatte, und das Gericht das Urteil selbst erst drei Tage später veröffentlichte, war der fälschliche Tenor der Berichterstattung im Juli 2024 gesetzt, Abschiebungen nach Syrien seien wieder möglich. Auch wenn das weder rechtlich noch praktisch zutrifft, wird auf dieses Urteil in der Debatte nach dem Anschlag von Solingen immer wieder Bezug genommen.
  1. Wenn Menschen aus Afghanistan und Syrien in Deutschland grundsätzlich keinen Schutz mehr erhalten sollen, müsste Deutschland dafür nicht nur das Grundgesetz und das Europarecht ändern, sondern auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Genfer Flüchtlingskonvention austreten. Zentrale Errungenschaften des internationalen Völkerrechts, die auch als eine Reaktion auf den Zweiten Weltkrieg verabschiedet worden sind, wären fortgewischt.
  2. Selbst wenn Deutschland und andere EU-Staaten seit Jahren wieder nach Syrien abschieben würden, wäre der Terroranschlag von Solingen nach allen bislang zur Verfügung stehenden Informationen nicht durch eine solche Abschiebung verhindert worden. Denn schließlich war der Attentäter den Behörden weder als islamistischer Gefährder bekannt noch war er vorbestraft. Wann er sich radikalisiert haben könnte, ist bislang nicht öffentlich bekannt. Wäre der Attentäter stattdessen im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Bulgarien abgeschoben worden, hätte er dort sein Asylverfahren durchlaufen und wahrscheinlich auf Basis der Situation in Syrien einen Schutzstatus erhalten. Dann hätte die Gefahr eines Anschlags in Bulgarien bestanden.

Forderung nach einem zeitlich unbegrenzten „Abschiebegewahrsam“

Auch die Forderung nach einem zeitlich unbegrenzten „Abschiebegewahrsam“ ist populistisch und tritt den Rechtsstaat mit Füßen. Sie verstößt gegen Verfassungs- und Europarecht. Maßstäbe dafür legen die Art. 15ff. EU-Rückführungs-Richtlinie fest. Erst jüngst hat die Ampel-Mehrheit im Bundestag zudem mit dem Hau-Ab-Gesetz 3 (dem sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetz) die Möglichkeiten für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam erweitert und verschärft. Doch es ist ein Irrglaube, die Inhaftierung vor Abschiebungen würde nur vorbestrafte Menschen betreffen. Aus der Praxis der Dokumentationen des Abschiebungsreporting NRW ist bekannt, dass viele Menschen in Abschiebehaft genommen werden, ohne dass sie jemals Straftaten verübt haben oder als Gefährder gegolten haben.

Auch Menschen mit Vorstrafen sind natürlich selbst Träger von Grundrechten und ihnen kann nicht zeitlich unbegrenzt die Freiheit entzogen werden, sofern eine Abschiebung überhaupt noch nicht konkret im Raum steht oder eine Strafhaft bereits vollzogen worden ist. Unbegrenzten Freiheitsentzug auf Vorrat gibt es in einem Rechtsstaat nicht. Zudem halten sich die staatlichen Stellen schon bisher vielfach nicht an die selbst gesetzten Regeln. Verhängte Abschiebehaft erweist sich nachträglich sehr häufig als rechtswidrig, auch in Nordrhein-Westfalen. Eine transparente Statistik der Landesregierung gibt es auch dazu jedoch nicht. Im vergangenen Jahr hat NRW knapp 1.400 Menschen im Abschiebegefängnis Büren inhaftiert. Zudem werden regelmäßig Frauen und weiblich gelesene Personen aus NRW im Abschiebegefängnis Ingelheim in Rheinland-Pfalz inhaftiert.

Ungenaue Berichterstattung in verschiedenen Medien

Die Forderungen nach mehr Abschiebehaft werden auch durch ungenaue Berichterstattung begünstigt. So behauptete der SPIEGEL bereits zwei Tage nach dem Anschlag, nachdem die ersten Informationen über das frühere Asylverfahren des tatverdächtigen Mannes und über einen gescheiterten Abschiebeversuch nach Bulgarien bekannt geworden waren: „Eine Ausschreibung zur Festnahme unterblieb wohl, offenbar, weil al H. als unauffällig galt und es ohnehin kaum ausreichend Abschiebehaftplätze gibt.“

Andere Medien übernahmen diese Darstellung des SPIEGEL. Die nordrhein-westfälischen Behörden hatten den tatverdächtigen Mann im Juni 2023 in einem Landeslager in Paderborn aufgesucht, um ihn auf Grundlage der Dublin-Verordnung nach Bulgarien abzuschieben. Sie hatten ihn allerdings nicht angetroffen.

Die Behauptung in den Presseberichten, es gäbe „kaum ausreichend Abschiebehaftpätze“, trifft für Nordrhein-Westfalen keineswegs zu. Das Bundesland hat das bundesweit größte Abschiebegefängnis in Büren (Kreis Paderborn), das 175 Plätze hat und das nach Angaben der Landesregierung im Jahr 2023 monatlich durchschnittlich mit 70 Menschen belegt war. Aufgrund der Größe von Büren hat die Landesregierung im Dezember 2023 Pläne für ein weiteres Abschiebegefängnis in Düsseldorf aufgegeben.

Auch das Geraune mancher Journalist:innen, der Tatverdächtige habe in seinem Asylverfahren sehr genau gewusst, was rechtlich zu tun sei, befremdet. Der Rechtsstaat mit all seinen Garantien steht allen Menschen zu. Bis dato ist nicht bekannt, ob der Tatverdächtige bereits radikalisiert nach Deutschland gekommen ist, vielleicht sogar geschickt worden ist, oder ob erst hier angeworben bzw. radikalisiert worden ist. Dass er Rechtsmittel gegen eine Abschiebung nach Bulgarien auf Grundlage der Dublin-III-Verordnung suchte, ist ein ziemlich normaler, alltäglicher Vorgang in Asylverfahren, gibt es doch seit Jahren vielfache Berichte über Misshandlungen und Menschenrechtsverletzungen im bulgarischen Asylsystem. Hier ein strategisches Verhalten zu beklagen und zugleich anzudeuten, dass Menschen im Asylverfahren solcherlei rechtsstaatliche Garantien gar nicht benötigen würden, ist unredlich, werden doch erneut alle anderen Schutzsuchenden indirekt mit in Mithaftung genommen für die Tat eines Einzelnen. Auch dass ein Asylantragsteller eine Anwältin in einem anderen Bundesland zu Rate zieht, ist angesichts des Mangels geeigneter Anwält:innen ein völlig normaler Vorgang. Mittlerweile hat sich die Dynamik der Debatte allerdings bereits weiterentwickelt und stellt auch Beratungsstellen und NGOs mit unter Generalverdacht. Ministerpräsident Wüst sprach der Westfalenpost zufolge von „Schlupflöchern im Asylsystem,die ausgenutzt werden von fachkundig beratenen Leuten“Erinnerungen an die frühere Kampagne gegen eine vermeintliche „Anti-Abschiebe-Industrie“ werden wach. Dabei ist völlig klar: Menschen
im Asylverfahren haben Rechte. Und dazu zählt auch die Unterstützung von Beratungsstellen und Anwält:innen. Nur weil einzelne Menschen später Straftaten begehen oder sich als islamistische Terroristen erweisen, kann dies nicht zur Folge haben, die Rechte aller Schutzsuchenden in Frage zu stellen bzw. zu beschneiden.

Vizeministerpräsidentin Neubaur und Fluchtministerin Paul wollen Dublin-III-Verordnung konsequent umsetzen

Der Verweis auf ein dysfunktionales Dublin-System und ein vermeintliches „Vollzugsdefizit“ übersieht, dass die Dublin III-Verordnung ein zutiefst unsolidarisches Rechtssystem darstellt, mit dem die Verantwortung für Schutzsuchende einseitig auf die EU-Außengrenzen verlagert wird. Soziale Bezüge von Menschen finden hingegen keine hinreichende Berücksichtigung. Die Menschenrechtsverletzungen in einigen Dublin-Mitgliedstaaten sind zudem so zahlreich, dass viele Abschiebungen schon seit Jahren vor den deutschen Verwaltungsgerichten gestoppt werden. Immer wieder gab es auch richtungsweisende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, etwa zu den systemischen Mängeln und Menschenrechtsverletzungen im griechischen oder ungarischen Asylsystem. Manche Staaten, wie zurzeit Italien, nehmen auf Grundlage politischer Entscheidungen seit einiger Zeit auch niemanden zurück.

Seit Jahren ist das bürokratische Dublin-System für Deutschland zudem vielfach ein Nullsummenspiel, schieben doch andere Dublin-Staaten wiederum Menschen auf der gleichen Rechtsgrundlage nach Deutschland ab.

Flucht-Ministerin Josefine Paul und Vizeministerpräsidentin Mona Neubaur betonten jedoch, dass die Umsetzung der Dublin III-Verordnung konsequent erfolgen soll. Der Stadtdirektor von Krefeld Markus Schön forderte im WDR die Zentralisierung aller Dublin-Abschiebungen bei zentralen Behörden des Landes. Rechtsstaatliche Garantien im Dublin-Verfahren werden als „Bürokratie-Wahn“ abgetan. Ministerin Paul befürwortete dagegen eine Verlagerung der kompletten Zuständig für Dublin-Verfahren auf die Bundesebene.

                                                              Erste Ankündigungen der Landesregierung:                                                                
Zentrale Ausländerbehörden sollen auf Anwesenheitsdaten in Landesunterkünften zugreifen können

Flucht-Ministerin Josefine Paul hat am Mittwoch erste Maßnahmen nach dem Angriff von Solingen angekündigt. Es soll weiter tief in die Grundrechte aller Schutzsuchenden eingegriffen werden. So sollen die Zentralen Ausländerbehörden in NRW ihr zufolge zukünftig einen direkten Zugriff auf das Anwesenheitsportal der Landeslager erhalten, damit sie jederzeit vor geplanten Abschiebungen sehen können, wer zum Essen oder Schlafen in den Unterkünften anwesend sei und entsprechende Behördenzugriffe besser planbar seien. Ein entsprechender Erlass der Landesregierung, der dem Abschiebungsreporting NRW bisher nicht vorliegt, soll in dieser Woche an die zuständigen Behörden verschickt worden sein. Derweil bleibt es Behörden aber weiter verboten, Betroffene über Abschiebungstermine zu informieren. Rechtsstaatlich ist dieser Vorschlag problematisch: Ein Rechtsstaat kann nicht einfach die Rechte tausender unbeteiligter Menschen einschränken und faktisch immer geschlossenere Lager aufbauen, nur um einzelne Menschen leichter abschieben zu können. In den Landesunterkünften in NRW lebten Anfang Juni 2024 rund 23.000 Geflüchtete, von denen viele einen Schutzstatus erhalten.

Das in Nordrhein-Westfalen bereits bestehende technische System der Überwachung in den Lagern wird damit noch weiteren Behörden zugänglich gemacht. Schon jetzt verlangen die Bezirksregierungen, denen die Landeslager unterstehen, von den in der Einrichtung tätigen Betreuungsverbänden die tagesgenaue elektronische Anwesenheitserfassung der dort untergebrachten Menschen. Wer einen Tag lang nicht in der Unterkunft registriert wird, soll von Seiten der Betreiber direkt an die Bezirksregierung gemeldet werden. Auch ob jemand sein Essen in der Unterkunft in Anspruch nimmt, wird bereits technisch erfasst.

Sondersitzungen im Landtag
Am heutigen Donnerstag, 29. August 2024, gibt es eine Sonderausschusssitzung von Innen- und Integrationsausschuss im Landtag geben. Fluchtministerin Paul und Innenminister Reul sollen weitere Antworten geben. Am Freitag, 30. August 2024 soll zudem auf Antrag der Landesregierung das Landtagsplenum in einer Sondersitzung tagen. Die FDP-Fraktion hat bereits angedeutet, dass sie die Beantragung eines Untersuchungsausschuss in Betracht zieht.

© + Kontakt: Abschiebungsreporting NRW-Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., Köln - Sebastian Rose
Telefon 0221 / 972 69 32 - Mobil 01575 / 40 35 862 - E-Mail: rose@abschiebungsreporting.de - www.abschiebungsreporting.de

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Cadenberge, den 23.7.2024

An alle aktiven und ehemaligen PatInnen in der Bürgerinitiative ´Cadenberge Hilft`

und alle anderen Interessierten

 

Wie ihr sicherlich wisst, ist Jedixa Diaz von der Samtgemeinde Land Hadeln mit Sitz in Otterndorf seit längerer Zeit für die Migrationsarbeit zuständig. Zu erreichen ist sie per E-Mail unter: Jedixa.diaz@sglandhadeln.de und telefonisch: 0175-2842925.

 

Seit einigen Monaten haben wir als Ansprechpartnerin für Cadenberge und Umgebung für die Migrationsarbeit Silvia Burianova, mit Sitz im Rathaus Cadenberge. Silvias Arbeitgeber ist ´Der Paritätische`, Cuxhaven.

Zu erreichen ist sie per E-Mail unter: migrationsberatung.hadeln@paritaetischer.de

und telefonisch:  04777 801132 und mobil: 0157 80609808.

 

Da sich bei der ehrenamtlichen Hilfe einiges verändert hat, möchte ich die HelferInnendatei aktualisieren

und dann an Silvia und Jedixa weitergeben.

 

Ich bitte Euch/Sie daher mir mitzuteilen, wer für die Flüchtlingshilfe angesprochen werden kann.

In welcher Form ihr auch immer zur Verfügung steht. Vielleicht möchtet ihr nur benachrichtigt werden, wenn bestimmte Aktivitäten geplant sind. Egal, ob ihr Euch evtl. daran beteiligen wollt oder nicht. Ihr möchtet vielleicht zu den Patentreffen eine Einladung bekommen. Vielleicht steht ihr im Bedarfsfall für eine konkrete Hilfe für Schutzsuchende zur Verfügung. Wie auch immer – bitte teilt mir über die Umfrage mit, in welchen Angelegenheiten ihr zukünftig kontaktiert werden möchtet. 

 

Ich habe 120 E-Mails verschickt, aber vielleicht habe ich jemanden vergessen?

Deshalb könnt ihr über den folgenden Link die Befragung direkt beantworten. Es dauert nicht mal 5 Minuten! 

... Klick mich zur Umfrage

 

Liebe Grüße; Uli

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Sie haben Fragen zur Einbürgerung in Deutschland ?

... Klick mich

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 Flüchtlinge gibt´s überall

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Bitte bleiben Sie aktiv

Gegen Rassismus

Für ein friedliches, solidarisches Miteinander

 

 

„Man muss immer Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.“ – Elie Wiesel

***

„Was nicht funktioniert, ist, Christ zu sein und sich antisemitisch, menschenverachtend, ausgrenzend, rassistisch zu äußern oder andere Menschen öffentlich und in Online-Netzwerken zu beleidigen"- Nds. Landesbischof Ralf Meister

***

Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr nicht bedrücken. Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. 

3. Buch Mose Vers 33,34: 

 ***

Nicht das, was zum Mund hineinkommt, verunreinigt den Menschen,

sondern was aus dem Mund herauskommt, das verunreinigt den Menschen!

Matthäus,15, Vers 11

 ***

 

Cadenberge Hilft

 

Falls Sie es noch nicht gewusst haben sollten:

Der Mensch ist ein Naturprodukt -
Farbliche Unterschiede sind gewollt und daher unbedenklich!

 

Wir bemühen uns sehr alle Menschen, die bei uns Schutz suchen, gleich zu behandeln.

Egal welche Hautfarbe, welchen Glauben, welches Geschlecht die Menschen haben!

Wer vor Krieg, Verfolgung, Unterdrückung oder anderen lebensbedrohlichen Geschehnissen flieht, bekommt von der Bürgerinitiative ´Cadenberge Hilft`

alle Unterstützung, die wir leisten können!

 

Für uns gibt es nur M E N S C H E N mit gleichen Rechten!

 

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Migrationsberatung für Cadenberge und Umgebung:

 

Frau Silvia Burianova ist ab sofort von Montag bis Donnerstag im Rathaus Cadenberge ansprechbar.

Sprechzeiten sind dort von 08:00-13:00 Uhr.

Termine können auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Rathaus Cadenberge, Am Markt 1, 21781 Cadenberge   

Tel: 04777 801132 + 015780609808.

E-Mail: migrationsberatung.hadeln@paritaetischer.de

 

 

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Migrationsberatung für Otterndorf und Umgebung:

 

 Soziale Flüchtlingshilfe für Otterndorf und Umzu: 

Frau Jedixa Carvajal Diaz

Im Bürgerbüro - Hadler Platz 1, 21762 Otterndorf

0175-2842925

E-Mail: Jedixa.diaz@sglandhadeln.de

 

 

Sprechstunde für PatInnen in Cadenberge:

Jeden ersten Montag im Monat, Rathaus Cadenberge, 19.00, nicht aber an Feiertagen!

 

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Migrationsberatung für Lamstedt und Umgebung:

 

Frau Hadil Abu Qasem ist seit dem 1.3.2024 für die Flüchtlingshilfe in Lamstedt und Umzu tätig.

Sie erreichen sie am

Mittwoch von 8.00 -12.00 Uhr und am 

Donnerstag von 14.00 - 18.00

im Rathaus in Lamstedt.

 

Rathaus Lamstedt, Schützenstraße, 21769 Lamstedt

Tel.: 015221889428

E-Mail: Integration@boerde-lamstedt.de

 

 

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Garten der Hoffnung – Gemeinschaftsgarten Otterndorf –

Interkultureller Garten

 21762 Otterndorf, Im Kleingartenverein am Bahnhof Otterndorf, hinter dem Friedhof

 

Der Garten ist zentraler Treffpunkt für Geflüchtete, die hier heimisch werden wollen und für Menschen, die hier schon leben. Hier können sie sich begegnen, austauschen, kennenlernen und gemeinsam Spaß am Gärtnern haben. Gefördert werden Eigeninitiative, Selbstorganisation und Wissensaustausch sowie Integration von Menschen ungeachtet ihrer Herkunft.                                                                        E-Mail: maria.jarowoy@ewetel.net - Tel.: 0160-8910874

Fahrradwerkstatt Otterndorf

Wegen Fahrrädern melden Sie sich bitte auch unter Tel.: 0160-8910874oder samstags im Gemeinschaftsgarten 

 

 

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Sie möchten etwas auf Hadelnhilft

suchen + finden

 

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Immer wieder werden wir darauf angesprochen, dass Flüchtlinge nicht arbeiten würden, viel Geld bekommen würden etc.

 

Hier eine Aufstellung der Fakten!

... Klick mich

 

Trotz allem: Auf die Solidarität Deutschlands kann man stolz sein!

 

Ja, es gibt sehr viele, zu viele Dinge, die verbesserungswürdig sind!

Aber sehr Vieles wird grundsätzlich geleistet! 

 

  • 900.000 "Weltflüchtlinge" (Alle Flüchtlinge außer aus der Ukraine) haben 2023 in Europa Schutz gesucht.

·       Leider sind diese nur von 3 Ländern aufgenommen worden - entgegen den Vereinbarungen

  • Deutschland ist eines dieser Hauptaufnahmeländer

      (Über 60 % der hier lebenden Flüchtlinge sind bereits berufstätig)

  • Polen und Tschechien "reichen" die Flüchtlinge direkt in andere europäische Staaten weiter
  • In Niedersachsen lebten zum Stichtag 31.12.2022 in etwa 

    ·       253.000 Geflüchtete, die ca. 3%der Bevölkerung  in Niedersachsen ausmachen.

    ·       davon sind 25% unter 18 Jahren alt

     

    ·       Ukrainische Geflüchtete (ca. 110.000) machen etwa 1,4% der gesamten Bevölkerung Niedersachsens aus. Nach wie vor ist der Anteil der Geflüchteten an der Gesamtbevölkerung also eher gering.

    ·   davon sind 40000 unter 18 Jahren alt

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Caritasverband für Bremen-Nord, Bremerhaven und die Landkreise Cuxhaven und Osterholz e.V.

Kirchenpauerstr. 15

27472 Cuxhaven

 

Tel.: 04721-690 28 – 0 (Allgemeine Sozial- und Migrationsberatung)

Tel.: 04721-690 28 – 20,- 21, -22 (Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung)

Fax: 04721 – 690 28 - 29


 

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Handbook Germany

Deutschland von A bis Z.                        Wichtige Informationen in verschiedenen Sprachen: 

فارسی/دریEnglishپښتوTürkçeالعربيةfrançais  на русском языке.

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 Gute Suchfunktionen

 

Sehr gute Suchfunktion


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تعلم الألمانية -
آلمانی یاد بگیرید-

 - Mit der VHS -


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Infos zu

Hartz IV 

 

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Berichte von der Flucht + Rückkehr

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 Zum Thema Asyl

 

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Informationen in verschiedenen Sprachen 

 

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Filme zu Migration

ü r  K i n d e r

 ´

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  Versicherungen 

         Verschiedenes

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 Bitte rufen Sie dort an,

ob die Gruppe schon wieder läuft

              Mutter und Kind

               Krabbelgruppe

                             (0-3)

         Jeden Dienstag 16.15. -17.00

         Cadenberge, Turnhalle am Heideweg 

         Heideweg 12 - neben der Schule

         TSV-Germania / Sportverein Cadenberge

         Kostenlose Probeteilnahme (mehrmals)


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       Für alle Menschen mit kleinem Portemonnaie 

In den Ferien und an Feiertagen

ist die Nähstube nicht geöffnet !

 

Nähstube der "BI Cadenberge Hilft" und der ev. Kirche Cadenberge: 

                                                         Bahnhofstraße 6 (Nebeneingang), Cadenberge

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 Die Kleiderkammer - اهدای لباس - التبرع بالملابس - дарування одягу - der Diakonie  Cuxland in der Claus-Meyn-Str. 2, Cadenberge ist für jedermann

dienstags - вівторки - الثلاثاء - سه شنبه ها - von 16.00 -17.30 geöffnet. 

 Bitte immer vorher anrufen!

Будь ласка, завжди дзвоніть заздалегідь!

يرجى الاتصال بالهاتف مسبقًا

لطفا اول تماس بگیرید

 Tel.: 04777-8199

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Weitere Angebote der Diakonie in Cadenberge

Diakonie Cuxland - Dienststelle Cadenberge

Claus-Meyn-Straße 2, 21781 Cadenberge

Sie erreichen uns Montags-Freitags von 9.00 -12.00

Tel.: 04777-8199 ----- Email: DW.Land-Hadeln@evlka.de

Am Besten verabreden Sie mit uns vorab telefonisch einen Termin!

 


Karte flüchtlingsfeindlicher Vorfälle - immer aktualisiert

Die gemeinsame Chronik der Amadeu Antonio Stiftung und PRO ASYL dokumentiert Übergriffe und Demonstrationen gegen Geflüchtete und ihre Unterkünfte. Die Datengrundlage der Chronik sind öffentlich zugängliche Berichte in Zeitungsartikeln, Pressemitteilungen der Polizei sowie Meldungen lokaler und regionaler Register- und Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt.

Die Dokumentation unterscheidet folgende Vorfälle bzw. Arten von Übergriffen: Brandanschläge (auf Asylunterkünfte oder Einrichtungen, die sich unmittelbar für Geflüchtete engagieren), rechte Kundgebungen/Demonstrationen, "Sonstige Angriffe" (z.B. Böller- oder Steinwürfe, rechte Schmierereien etc.) sowie Körperverletzungen.

Tätliche Übergriffe/Körperverletzungen werden in dieser Dokumentation nur dann aufgenommen, wenn der Status der Betroffenen als Geflüchtete bestätigt ist. Das Ausmaß an rasstisch motivierten Angriffen (unabhängig vom Status der Betroffenen) ist jedoch um ein Vielfaches höher und wird in dieser Chronik nicht erfasst. Auch können Übergriffe, die jenseits der angegebenen Kategorien verübt werden, unabhängig ihrer Schwere zwar
unter Umständen im Text erwähnt, nicht jedoch in die entsprechende Zählung der Chronik einbezogen werden. Darunter fallen z.B. Übergriffe auf Unterstützer_innen von Geflüchteten. In beiden Fällen geben die Zählungen verschiedener Opferberatungsstellen Auskunft.

Rechte Demonstrationen und Kundgebungen können aufgrund des aktuellen Außmaßes nicht vollständig in der Chronik abgedeckt werden. Auch hier sind die realen Zahlen weitaus höher als in der Chronik abgebildet. Die Chronik beschränkt sich seit Januar 2016 auf Demonstrationen, bei denen es zu justiziablen Vorfällen kam (nicht-angemeldete Demonstration, Volksverhetzung, Angriffe auf Gegendemonstrant_innen, Presse, Polizei etc.). In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Vorfälle in mehreren Kategorien gezählt werden, etwa wenn aus einer nicht angemeldeten Demonstration heraus Angriffe begangen werden.

Hier geht es zurück zur Chronik.

Wir danken allen Personen, Firmen und Institutionen, die unsere Arbeit unterstützen, zum Beispiel:
Jimdo GmbH, dem Anbieter von WYSIWYG-Website-Baukästen und Internet-Dienstleistungen; Samtgemeinde Land Hadeln; Land Hadeln Hilft e.V.; Kinderliedermacher Rolf Zuckowski, Hamburg; Diakonie Cuxland, Kirchenkreis Land Hadeln, Otterndorf; Myrtel Team -Lehrer entwickeln für Kinder GmbH&Co. KG,Hamburg; Ev. Kirchengemeinde Cadenberge; Gemeinde Cadenberge, Caritas Cuxhaven; Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung,30169 Hannover; Lions Club Cuxhaven Leuchtfeuer, 27474 Cuxhaven; Rotary Club Otterndorf-Land Hadeln; Den großzügigen Spendern von der SPD, Ortsverein Am Dobrock jetzt Land Hadeln und ebenfalls der Partei Die Grünen, Ortsverband Hadeln-Dobrock für die finanzielle Unterstützung; BBW (Berufsbildungswerk) Cadenberge/Stade gGmbH, Cadenberge; Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., Hannover; Landkreis Cuxhaven, Cuxhaven; Bundeszentrale für politische Bildung,53113 Bonn; Schule Am Dobrock, Cadenberge; DRK-Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Land Hadeln e. V., Otterndorf; Stiftungen helfen!, Hannover; Berufsbildende Schulen, Cadenberge; und Diversen Geschäftsleuten aus Cadenberge und Umgebung; Dr. Julia Verlinden, Bündnis90/Die Grünen im Bundestag, für die Einladung von 30 Flüchtlingen und Pat*innen in den Bundestag nach Berlin; und allen weiteren Unterstützern unserer Arbeit, die hier nicht extra genannt werden (möchten)...

Kontakte:

 

 

 Niclas Lind,   Ordnungsamt Cadenberge

Samtgemeinde Hadeln, Bürgerbüro Cadenberge

Tel.: 04777-801128  oder: 04751-919049

E-Mail: Niclas.Lind@otterndorf.de

 

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Bert Hitzegrad, Pastor - Ev.-luth. Pfarramt

Claus-Meyn-Str.11, 21781 Cadenberge, 

Tel. 04777/330 

E-Mail: BHitzegrad@aol.com

 

 

Bundesweite Hotline "Gewalt gegen Frauen": 

08000116016

 

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„Wenn bei dir ein Fremder in eurem Land lebt,

sollt ihr ihn nicht unterdrücken.

Der Fremde, der sich bei euch aufhält,

soll euch wie ein Einheimischer gelten

und du sollst ihn lieben wie dich selbst;

 

denn ihr seid selbst Fremde in Ägypten gewesen.“

3.Mose 19,33-34

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