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Darum kommen immer noch Menschen aus Afghanistan
Unionspolitiker reagieren mit Empörung auf die Ankündigung weiterer Charterflüge für gefährdete Menschen aus Afghanistan nach Deutschland. Es gibt aber Gründe dafür.
Von Corinna Buschow Dienstag, 15.04.2025
Die wahrscheinlich nächste Regierungskoalition aus Union und SPD will die humanitären Aufnahmeprogramme beenden, auch das für Afghaninnen und Afghanen. Noch kommen potenziell gefährdete Menschen über Flüge aus Pakistan nach Deutschland. Unionspolitiker kritisieren die noch geschäftsführende Regierung dafür. Warum kommen immer noch Menschen aus Afghanistan? Ein Überblick zu den humanitären Programmen:
Was ist der Grund für die Aufnahmen?
Als im Sommer 2021 die internationalen Streitkräfte Afghanistan nach 20-jährigem Militäreinsatz verließen, eroberten die Taliban das Land zurück. Zehntausende Menschen, die für die Bundeswehr oder deutsche Organisationen gearbeitet hatten, sich für Demokratie, Rechtsstaat und Freiheit eingesetzt hatten, verloren ihre Perspektive und mussten Verfolgung fürchten. Besonders galt das für Frauen. Aus Verantwortung für diese Menschen versprachen die damalige Bundesregierung und die darauffolgende Ampel-Regierung, gefährdete Personen aufzunehmen.
Wie viele Menschen wurden aufgenommen?
Seit der Machtübernahme der Taliban wurden nach Angaben des Auswärtigen Amts mehr als 36.000 Afghaninnen und Afghanen aufgenommen, die allermeisten davon direkt nach der Rückeroberung der Taliban im Sommer 2021. Gekommen sind sie über verschiedene Programme: Bereits seit 2013 gibt es das Ortskräfteverfahren für ehemalige lokale Mitarbeiter von Bundeswehr, Polizei, Ministerien und deutschen Organisationen.
Viele Menschen kamen zudem über die 2021 eingeführte sogenannte Menschenrechtsliste. Schutz fanden darüber Menschen, die sich für das Ziel der westlichen Staaten, in Afghanistan einen demokratischen Rechtsstaat zu errichten, eingesetzt hatten: Anwälte, Journalistinnen, Menschenrechtsaktivisten, Polizistinnen, Kulturschaffende oder Lehrerinnen.
2022 hatte die Ampel-Regierung ein Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete Afghaninnen und Afghanen aufgelegt, über das bis zu 1.000 Menschen im Monat kommen sollten. Die tatsächlichen Einreisen blieben aber weiter darunter: Bislang sind nach Angaben des Auswärtigen Amts insgesamt rund 1.400 Menschen über das Programm eingereist, zuletzt vorwiegend Frauen und Kinder.
Wie laufen die Verfahren ab?
Da mangels deutscher Vertretungen in Afghanistan keine Flüge direkt von dort organisiert werden können, werden die Verfahren in Pakistan abgewickelt. Eingebunden sind dabei nicht nur die Botschaft, sondern zahlreiche Sicherheitsbehörden. Bundespolizei und das Bundesamt für Verfassungsschutz nehmen laut Innenministerium aufwendige Sicherheitsüberprüfungen vor, inklusive ausführlicher Interviews.
Wie lange können die Menschen in Deutschland bleiben?
Die Menschen aus Afghanistan bekommen laut Bundesinnenministerium ein Aufenthaltsrecht für zunächst drei Jahre.
Warum will die wahrscheinliche nächste Koalition die Aufnahmen stoppen?
Wesentlicher Grund ist die in den Augen von Union und SPD zu hohe Zahl neu ankommender Flüchtlinge in Deutschland. Sie will die Fluchtzuwanderung weiter begrenzen und deswegen unter anderem auch humanitäre Aufnahmeprogramme stoppen. Auf die Ankündigung weiterer Charterflüge reagierten Unionspolitiker, darunter Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, mit Empörung.
Grünen-Politiker Konstantin von Notz wiederum zeigte kein Verständnis dafür: „Erneut schießt man aus der Union aus allen Rohren gegen die Aufnahme von Menschen, die vor der Terrorherrschaft der Taliban geflüchtet sind.“ Das sei „menschlich zutiefst schäbig“ und erschüttere auch das Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat sowie die von ihm gemachten Zusagen. Dass die SPD dazu schweige, sei erschreckend, sagte der Grünen-Politiker. Das Gleiche gelte für Friedrich Merz (CDU), der als künftiger Kanzler umgehend klarmachen müsse, ob er zu Deutschlands Zusagen stehe oder nicht.
Warum gibt es weiter Flüge?
Die geschäftsführende Bundesregierung hat entschieden, keine neuen Aufnahmezusagen mehr zu machen, hält aber daran fest, bereits gemachte Zusagen zu erfüllen. Afghaninnen und Afghanen mit einer Zusage haben nach Auskunft des Bundesinnenministeriums zwei Jahre Zeit, um ein Visum zu beantragen. Wie lange das anschließende Verfahren inklusive Sicherheitsüberprüfung danach dauert, ist demnach rechtlich unerheblich. Nach Angaben des Auswärtigen Amts warten in Pakistan noch 2.600 Menschen, die eine verbindliche Aufnahmezusage aus Deutschland haben. (dpa/mig) © migazin
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Humanität - Menschenrecht
Wo findet sich das denn im neuen Koalitionsvertrag?
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Der Koalitionsvertrag bedeutet massive Verschlechterung für Flüchtlinge
Presseerklärung 9. April 2025. --- Pro Asyl:
Rückschrittskoalition gegen Menschenrechte und Humanität
PRO ASYL ist alarmiert über die Ergebnisse der Koalitionsgespräche, die massive Verschärfungen für Schutzsuchende festschreiben, statt sich an Humanität und geltendem Recht zu
orientieren.
„In den Koalitionsergebnissen wird eine gefährliche Abkehr von menschenrechtlichen Errungenschaften deutlich – es droht eine Rückschrittskoalition gegen Menschenrechte und Humanität“, warnt
Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Massive Verschärfungen für Schutzsuchende
Das zeigt sich insbesondere an den geplanten Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Grenzen - dies ist weiterhin europa- und verfassungswidrig.
Fatal ist, dass Union und SPD sich auf die Streichung des sogenannten Verbindungselements für “sichere Drittstaaten” geeinigt haben. Hier
geht es darum, Deals mit Ländern à la Modell Ruanda zu schließen. Damit soll dann ein Flüchtling in einen Drittstaat außerhalb der EU geschickt werden können, obwohl er dort nie zuvor war. Die
“sicheren Drittstaaten” sind im EU-Recht geregelt, und in Kürze wird ein Vorschlag der Kommission für eine Evaluierung erwartet. “Diese unscheinbar wirkende Rechtsänderung wird dramatische
Konsequenzen für den Flüchtlingsschutz haben. Damit schließt sich Deutschland den europäischen Hardlinern an und unterstützt den Versuch, kollektiv aus dem internationalen
Flüchtlingsschutz auszusteigen”, sagt Kopp.
Eine massive Verschärfung sieht der Koalitionsvertrag im Asylverfahren vor: Dort soll der Amtsermittlungsgrundsatz durch den Beibringungsgrundsatz, der die Beweislast den Schutzsuchenden aufbürdet, ersetzt werden. Dagegen hatte es seit dem Sondierungspapier starke öffentliche Kritik von Jurist*innen und anderen Expert*innen gegeben.
Ein Beibringungsgrundsatz im Asylverfahren wird zu falschen Ergebnissen führen und ist verfassungsrechtlich höchst fragwürdig: Ein faires Verfahren ist so für die Betroffenen nicht
garantiert. Ausführlich hat PRO
ASYL hier das Problem erklärt.
Es ist außerdem bitter, dass sich der Sozialpopulismus gegen ukrainische Flüchtlinge nun auch im Koalitionsvertrag niedergeschlagen hat. Neu ankommende
ukrainische Flüchtlinge sollen bei Bedürftigkeit wieder unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen. Das bedeutet nicht nur weniger Leistungen und seit letztem Jahr an vielen
Orten die Bezahlkarte, sondern unter anderem auch schlechtere medizinische Versorgung.
Obwohl besonders schutzbedürftig: Frauen und Kinder bleiben auf der Strecke
PRO ASYL kritisiert insbesondere die geplante Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, die Beendigung humanitärer
Aufnahmeprogramme sowie das Moratorium des UN-Umsiedlungsprogramms.
„Der Koalitionsvertrag kappt zentrale lebensrettende Maßnahmen. Wer reguläre Wege versperrt, zwingt Menschen auf lebensgefährliche Fluchtrouten. Dies betrifft auch Frauen und Mädchen aus
Afghanistan, die dort laut europäischer Rechtsprechung massiv gefährdet sind“, sagt Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Die Aussetzung des Familiennachzugs verletzt das Menschenrecht auf Familie, führt zu dauerhaft zerrissenen Familienstrukturen und behindert Integration. Auch hier bleiben insbesondere Frauen und
Kinder auf der Strecke – gerade jene, die am dringendsten Schutz benötigen.
Was der
Koalitionsvertrag in der Praxis bedeutet: Noch mehr Tote
Während in Berlin über eine härtere Gangart gegenüber Schutzsuchenden verhandelt wurde, kamen in der Ägäis erneut Menschen ums Leben. Vor der Insel Lesbos ereignete sich ein Schiffsunglück, bei
dem überwiegend Frauen und Kinder starben.
Trauernde Angehörige aus Frankfurt, Bochum, Köln und Berlin identifizieren derzeit ihre Angehörigen in der Gerichtsmedizin auf Lesbos. Sieben Tote wurden bisher geborgen: vier Kinder, zwei Frauen
und ein Mann aus Afghanistan.
„Die Umsetzung des Koalitionsvertrags wird unweigerlich zu mehr Toten führen“, so Kopp. „Weitere schutzbedürftige Menschen werden auf gefährliche und häufig tödliche Fluchtrouten
gezwungen.
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Hier den vollständigen Koalitionsvertrag lesen --- Klick mich
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Unglaublich
Streichung der Integrationskurse speziell für Frauen und Eltern zum 1. Mai 2025
– Ein Rückschlag für die Bildungsgerechtigkeit
Ein Kommentar von Ina Schmidbauer, GF-H Bildungsberater*in bei der AWO Stuttgart
Im Beratungsalltag des Garantiefonds Hochschule erleben wir ratsuchende Frauen, die besonders motiviert und zielstrebig sind und ihren Kindern ein Vorbild sein möchten. Meist haben sie in ihrem Herkunftsland bereits studiert. In Deutschland möchten sie ihre Qualifikationen erweitern, um ihre Familien zu unterstützen und als akademische Fachkraft ein voll integrierter Bestandteil unserer Gesellschaft zu werden. Die Teilnahme an Integrationskursen ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. Für das Jahr 2025 ist aufgrund von Sparmaßnahmen die Streichung der Eltern-, Frauen- und Jugendintegrationskursen vorgesehen. Dies hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der fünften Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung1 vom 27. November 2024 bekannt gegeben. Laut Information des BAMFs an die Sprachkursträger tritt die Streichung zum 1. Mai 2025 in
Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine neuen Kurse für die betroffenen Zielgruppen mehr beginnen.
Aus der Erfahrung des Beratungsalltags des Garantiefons Hochschule wissen wir, dass die geplanten Kürzungen zu mehr Bildungsungleichheit und langfristigen gesellschaftlichen Problemen führen werden. Gerade diese speziellen Integrationskurse sind besonders wichtig, um Ungleichheiten abzufedern. Geflohene Frauen und Familien mit Kindern stehen vor enormen Herausforderungen, wenn es keine Integrationskurse gibt, die eine Kinderbetreuung beinhalten. In der Regel sind es dann die Mütter, die auf den Integrationskurs verzichten müssen, was oftmals bereits bestehende Bildungsungleichheiten weiter verstärkt.
Doch diese Kurse sind weit mehr als eine Sprachförderung. Sie vermitteln essenzielle Kenntnisse über das deutsche Schulsystem, Elternabende und spezifische Herausforderungen von Familien. Damit profitieren nicht nur die Eltern, sondern auch ihre in Deutschland aufwachsenden Kinder. Die Streichung dieser Kurse steht somit im direkten Widerspruch zum Ziel der Integration.
Besonders betroffen sind Geflüchtete aus der Ukraine. 60 % der ukrainischen Geflüchteten in Deutschland sind Frauen, 27 % sind minderjährig. Die Streichung dieser Integrationskurse stellt für sie ein weiteres Hindernis in ihrer Bildungsbiografie
dar. Integrationskurse, die Deutschkenntnisse bis zum Niveau B1 vermitteln, sind darüber hinaus ein wichtiges Sprungbrett für die akademische Aus- und Weiterbildung von Zugewanderten in Deutschland, auf dem auch der Garantiefonds Hochschule (GF-H)
aufbaut. Die GF-H geförderten Sprachkurse beginnen mit Niveau B2 und bereiten Geförderte auf ein Studium an einer deutschen Hochschule vor. Im Jahr 2024 konnten58,4 % der GF-H Förderungen an Frauen vergeben werden. Die über den Garantiefonds
Hochschule finanzierten Sprachkurse sind ein essenzieller Schritt auf dem Weg zum Studium. 58,1% der Ratsuchenden, die mithilfe der GF-H Förderung 2024 ein Studium begonnen haben, sind Frauen. Ohne Eltern- und Frauenintegrationskurse fehlt der erste notwendige Baustein für diesen Weg. Die Streichung von Eltern-, Frauen- und Jugendintegrationskursen wird sich unmittelbar auf den Anteil der geflohenen Frauen mit deutschem Studienabschluss auswirken – mit dem Ergebnis, dass weniger Frauen in Deutschland ihr Studium abschließen können. © 21.2.2025
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Veranstaltungen/Gruppen der Bürgerinitiative ´Cadenberge Hilft`
(Zum vergrößern jeweils auf den Termin klicken!)
Wir brauchen endlich
FRIEDEN
Migrationsberatung für Cadenberge und Umgebung:
Frau Silvia Burianova ist ab sofort von Montag bis Donnerstag im Rathaus Cadenberge ansprechbar.
Sprechzeiten sind dort von 08:00-13:00 Uhr.
Termine können auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Rathaus Cadenberge, Am Markt 1, 21781 Cadenberge
Tel: 04777 801132 + 015780609808.
E-Mail: migrationsberatung.hadeln@paritaetischer.de
Sprechstunde für PatInnen in Cadenberge:
Jeden ersten Montag im Monat, Rathaus Cadenberge, 19.00, nicht aber an Feiertagen!
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Migrationsberatung für Otterndorf und Umgebung:
Soziale Flüchtlingshilfe für Otterndorf und Umzu:
Frau Jedixa Carvajal Diaz
Im Bürgerbüro - Hadler Platz 1, 21762 Otterndorf
0175-2842925
E-Mail: Jedixa.diaz@sglandhadeln.de
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Migrationsberatung für Lamstedt und Umgebung:
Frau Hadil Abu Qasem ist für die Flüchtlingshilfe in Lamstedt und Umzu tätig.
Sie erreichen sie:
Montag, Dienstag und Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr (telefonisch und per E-Mail)
Mittwoch und Donnerstag: 09:00- 13:00 Uhr (im Rathaus in Lamstedt)
Rathaus Lamstedt, Schützenstraße, 21769 Lamstedt
Tel.: 015221889428
E-Mail: Integration@boerde-lamstedt.de
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Aktuelle Sprachkurse/Integrationskurse (Stand: März2025)
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Garten der Hoffnung – Gemeinschaftsgarten Otterndorf –
Interkultureller Garten
21762 Otterndorf, Im Kleingartenverein am Bahnhof Otterndorf, hinter dem Friedhof
Der Garten ist zentraler Treffpunkt für Geflüchtete, die hier heimisch werden wollen und für Menschen, die hier schon leben. Hier können sie sich begegnen, austauschen, kennenlernen und gemeinsam Spaß am Gärtnern haben. Gefördert werden Eigeninitiative, Selbstorganisation und Wissensaustausch sowie Integration von Menschen ungeachtet ihrer Herkunft. E-Mail: maria.jarowoy@ewetel.net - Tel.: 0160-8910874
Wegen Fahrrädern melden Sie sich bitte auch unter Tel.: 0160-8910874oder samstags im Gemeinschaftsgarten
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Die großen Irrtümer (Unwahrheiten)beim Bürgergeld
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Karte flüchtlingsfeindlicher Vorfälle - immer aktualisiert
Die gemeinsame Chronik der Amadeu Antonio Stiftung und PRO ASYL dokumentiert Übergriffe und Demonstrationen gegen Geflüchtete und ihre Unterkünfte. Die Datengrundlage der Chronik sind öffentlich zugängliche Berichte in Zeitungsartikeln, Pressemitteilungen der Polizei sowie Meldungen lokaler und regionaler Register- und Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt.
Die Dokumentation unterscheidet folgende Vorfälle bzw. Arten von Übergriffen: Brandanschläge (auf Asylunterkünfte oder Einrichtungen, die sich unmittelbar für Geflüchtete engagieren), rechte Kundgebungen/Demonstrationen, "Sonstige Angriffe" (z.B. Böller- oder Steinwürfe, rechte Schmierereien etc.) sowie Körperverletzungen.
Tätliche Übergriffe/Körperverletzungen werden in dieser Dokumentation nur dann aufgenommen, wenn der Status der Betroffenen als Geflüchtete
bestätigt ist. Das Ausmaß an rasstisch motivierten Angriffen (unabhängig vom Status der Betroffenen) ist jedoch um ein Vielfaches höher und wird in dieser Chronik nicht erfasst. Auch
können Übergriffe, die jenseits der angegebenen Kategorien verübt werden, unabhängig ihrer Schwere zwar
unter Umständen im Text erwähnt, nicht jedoch in die entsprechende Zählung der Chronik einbezogen werden. Darunter fallen z.B. Übergriffe auf
Unterstützer_innen von Geflüchteten. In beiden Fällen geben die Zählungen verschiedener Opferberatungsstellen Auskunft.
Rechte Demonstrationen und Kundgebungen können aufgrund des aktuellen Außmaßes nicht vollständig in der Chronik abgedeckt werden. Auch hier sind die realen Zahlen weitaus höher als in der Chronik abgebildet. Die Chronik beschränkt sich seit Januar 2016 auf Demonstrationen, bei denen es zu justiziablen Vorfällen kam (nicht-angemeldete Demonstration, Volksverhetzung, Angriffe auf Gegendemonstrant_innen, Presse, Polizei etc.). In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Vorfälle in mehreren Kategorien gezählt werden, etwa wenn aus einer nicht angemeldeten Demonstration heraus Angriffe begangen werden.
Hier geht es zurück zur Chronik.
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„Wenn bei dir ein Fremder in eurem Land lebt,
sollt ihr ihn nicht unterdrücken.
Der Fremde, der sich bei euch aufhält,
soll euch wie ein Einheimischer gelten
und du sollst ihn lieben wie dich selbst;
denn ihr seid selbst Fremde in Ägypten gewesen.“
3.Mose 19,33-34
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