Kosten der Unterkunft (Was ist angemessen?)



Unter Berücksichtigung des vorgegebenen Rahmens durch die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes sind folgende Richtwerte für den Landkreis Cuxhaven festgelegt: 

 

 

Die Richtwerte beinhalten, entsprechend der BSG-Rechtsprechung,

 

Kaltmiete und Nebenkosten,

 

jedoch keine Heizkosten.