Kosten der Unterkunft (Was ist angemessen?)
Unter Berücksichtigung des vorgegebenen Rahmens durch die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes sind folgende Richtwerte für den Landkreis Cuxhaven festgelegt:
Die Richtwerte beinhalten, entsprechend der BSG-Rechtsprechung,
Kaltmiete und Nebenkosten,
jedoch keine Heizkosten.