Der Familiennachzug wurde 2025 auf Vorschlag von Innenminister Dobrindt abgeschafft.
Hier finden Sie die Broschüre, die sich mit dem ehemals geltenden Familiennachzug beschäftigt, gute Informationen für die Berechtigung des Familiennachzugs liefert.
Dobrindts Zurückweisungspolitik ist rechtswidrig –
drei Geflüchtete gewinnen Eilverfahren gegen Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze
Eine 16-jährige Geflüchtete aus Somalia hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin ein Eilverfahren gegen ihre
Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze gewonnen. Das Gericht stellte klar: Die Zurückweisung der schwer verletzten Jugendlichen war rechtswidrig. Ebenso haben zwei weitere
somalische Schutzsuchende, die einer verfolgten Minderheit angehören, ihre Eilverfahren gegen ihre Zurückweisung vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Alle drei Verfahren werden
aus dem Rechtshilfefonds von PRO ASYL unterstützt.
„PRO ASYL ist erleichtert, dass das Gericht der Betroffenen zu ihrem Recht verholfen hat. Die europarechtswidrige
Praxis, Asylsuchende zurückzuweisen, muss sofort beendet werden. Bundesinnenminister Dobrindt hat mit seinem nationalen Alleingang genug Leid für Schutzsuchende verursacht und
außenpolitischen Schaden angerichtet“, erklärt Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL. Ein Team von PRO ASYL war unmittelbar nach der Anweisung von Bundesinnenminister Dobrindt an die Grenze gereist. Vor Ort trafen sie auf mehrfach
zurückgewiesene Schutzsuchende – unter ihnen die 16-Jährige, die sich aufgrund ihrer Verletzungen kaum noch fortbewegen konnte. Dreimal wurde sie trotz ihrer Minderjährigkeit und
ihres kritischen Gesundheitszustands von deutschen Grenzbeamt*innen abgewiesen. Gemeinsam mit polnischen Partnerorganisationen sorgte PRO ASYL für ihre medizinische Versorgung,
Unterbringung und rechtliche Vertretung in Polen und Deutschland.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun bestätigt: Die Zurückweisungen der
jungen Frau sowie der zwei somalischen Männer verstoßen gegen deutsches und europäisches Recht.
Die Versuche von Alexander Dobrindt, durch populistische Rhetorik ein Klima der Härte zu schaffen, gehen nicht nur
zulasten schutzbedürftiger Menschen – sie stehen auch im Widerspruch zum geltenden Recht. Wer Geflüchtete trotz offensichtlicher Hilfsbedürftigkeit zurückweist, handelt nicht nur
unethisch, sondern rechtswidrig. Zudem gefährdet dieser nationale Alleingang die europäische Einheit.
Die 16-Jährige war im Mai 2025 gemeinsam mit zwei weiteren somalischen Geflüchteten nach wochenlanger Flucht in
kritischem Zustand an der Grenzbrücke bei Frankfurt (Oder) angekommen – geschwächt, verletzt und medizinisch unterversorgt. Trotz ihres Zustands wurde sie ohne Prüfung ihres
Schutzgesuchs nach Polen zurückgeschoben. Erst durch zivilgesellschaftliche Unterstützung sowie die Intervention einer Anwältin konnte die Zurückweisung erfolgreich angefochten
werden.
PRO ASYL fordert ein sofortiges Ende rechtswidriger
Zurückweisungen an den deutschen Grenzen. Zudem braucht es eine umfassende politische Aufarbeitung dieses Falles und ähnlicher Fälle, um systematische Rechtsverstöße und
unterlassene Hilfeleistungen künftig zu verhindern.
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Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Leistungsgewährung für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Die Ausgabe erfolgt unmittelbar an neu zugewiesene Personen. Anschließend auch schrittweise an Asylbewerber, die sich bereits in Aufnahmeeinrichtungen befinden.
Auch nach Verteilung in die Kommunen kann die Bezahlkarte dort weiter genutzt werden.
Die Nutzung der Bezahlkarte ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Die einzelnen Bundesländer entscheiden, wie die Karte vor Ort funktioniert.
Alle folgenden Angaben beziehen sich auf das Bundesland Niedersachsen!
Wer bekommt die Bezahlkarte?
Eine Bezahlkarte bekommen alle erwachsenen Personen (über 18 Jahre alt), die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist wie eine Bankkarte.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden als Guthaben auf die Bezahlkarte überwiesen.
Sie können nur so viel Geld ausgeben, wie auf der Karte ist.
Mit der Bezahlkarte können Sie in Geschäften bezahlen und Bargeld abheben.
Sie können die Bezahlkarte in ganz Deutschland verwenden.
SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften sind eingeschränkt möglich.
Ausschließlich die Leistungsbehörde kann Geld auf die Bezahlkarte überweisen.
Wo bekomme ich meine Bezahlkarte?
Wenn Sie Leistungen bekommen, schickt Ihnen das Sozialamt einen Brief mit allen
Informationen und einem Termin zur Abholung. Holen Sie Ihre Bezahlkarte erst nach Aufforderung ab!
Wenn Sie zum ersten Mal Leistungen beantragen und diese bewilligt werden, bekommen Sie direkt von Anfang an eine Bezahlkarte.
Wenn Sie schon im Landkreis Cuxhaven wohnen und
schon Grundleistungen nach dem AsylbLG bekommen, dann holen Sie die Bezahlkarte im Rathaus ab.
Wenn Sie in der Stadt Cuxhaven wohnen, holen Sie die Bezahlkarte
im Kreishaus ab.
Je nach Wohnort gibt es die Leistungen zum ersten Mal an diesen Terminen auf die Bezahlkarte: 01.06.2025: Stadt Cuxhaven 01.07.2025: EG Wurster Nordseeküste, SG Land Hadeln, SG Hemmoor, SG Börde
Lamstedt 01.08.2025: Stadt Geestland, EG Schiffdorf, EG Beverstedt, EG Loxstedt, EG Hagen im
Bremischen (Abholung der Bezahlkarte erst nach Aufforderung durch das Sozialamt!)
Wo kann man mit der Bezahlkarte einkaufen?
Sie können mit der Bezahlkarte in allen Geschäften bezahlen, die VISA akzeptieren.
Gibt es Probleme bei bestimmten Transaktionen?
Ja, bestimmte Transaktionen sind nicht möglich.
Sie können die Bezahlkarte zum Beispiel nicht bei Geldübermittlungsdiensten wie Western Union, MoneyGram oder PayPal verwenden.
Die Bezahlkarte kann nur in Deutschland benutzt werden.
Kann ich mit der Bezahlkarte Geld überweisen?
In bestimmten Fällen kann eine Überweisung erlaubt werden.
Der Empfänger muss vorher vom Landkreis genehmigt werden.
Das gilt zum Beispiel für Überweisungen an Ihren Anwalt oder an die Schule.
Kann ich mit der Bezahlkarte per Lastschrift bezahlen?
Ja, in bestimmten Fällen ist Lastschrift erlaubt.
Der Empfänger muss vorher vom Landkreis genehmigt werden.
Das gilt zum Beispiel für Handyverträge, ÖPNV-Anbieter und Verträge im Fitnessstudio oder Mitgliedsbeiträge im Sportverein.
Für Überweisungen und Lastschriften müssen Sie rechtzeitig die Freischaltung der Bankverbindungen
beantragen. Möglicherweise müssen Sie Nachweise vorlegen. Einige Verbindungen sind bereits zentral freigeschaltet und in der Liste zu finden.
Die erstmalige Freischaltung von Lastschriften kann bis zu 14 Tage dauern.
Kann ich mit der Bezahlkarte Bargeld abheben?
Ja, Sie können Bargeld abheben.
Sie können das Bargeld in vielen Geschäften an der Kasse abheben. Das ist dann kostenlos. Sie können Bargeld auch an Bankautomaten abheben. Das kostet dann 0,65 Euro.
Sie können pro Person maximal 50 Euro Bargeld im Monat abheben. Erhalten Sie auf Ihrer Karte zusätzlich Leistungen für minderjährige Kinder? Dann erhöht sich der Bargeldbetrag entsprechend. Beispiel: Erhalten Sie auf
Ihrer Karte auch die Leistungen für Ihre 2 Kinder? Dann können Sie maximal 150 Euro Bargeld im Monat abheben (3 Personen = 50+50+50).
Geldautomaten-Aufsteller dürfen zusätzlich zu den 0,65 Euro eine Gebühr von der Bank verlangen. Das
steht dann am Geld-Automaten.
Die Bank nimmt diese Gebühr dann auch von Ihrem Konto ab.
Wichtiges Fortbildungsangebot für die Arbeit in der Flüchtlingshilfe
Grundlagen zu KI: Ethik und Datenschutz
KI-Schulungsreihe für Migrationsberatungsstrukturen
Seit dem 02.02.2025 sind Organisationen nach Art. 4 der EU-Verordnung über Künstliche
Intelligenz verpflichtet ihre Mitarbeitenden im Umgang mit KI-Systemen zu schulen.
Zur Unterstützung der Migrationsberatungsstrukturenim verantwortungsvollen Umgang mit KI sowie zur Begleitung bei der effektiven Nutzung von KI-Tools hat Nedim eine Reihe von
Bildungsangeboten zur Stärkung von KI-Kompetenzen mit dem Fokus auf Migrationsberatung entwickelt.
Die Schulung „Grundlagen zu KI: Ethik und Datenschutz“ soll ein fundiertes Basiswissen zu Funktionsweise und Einsatzfeldern
Künstlicher Intelligenz im Beratungskontext vermitteln. Im Mittelpunkt stehen die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen sowie ethische Fragestellungen beim Umgang mit besonders schützenswerten
personenbezogenen Daten von Ratsuchenden. Es wird aufgezeigt, wie KI-Tools rechtskonform und verantwortungsvoll eingesetzt werden können und wo sich Diskriminierungspotenzial von KI entfalten
kann. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinsichtlich Einwilligung, Transparenz, Rechenschaftspflicht
und dem Prinzip der Datenminimierung. Die Teilnehmenden erwarten anwendungsnahe Fallbeispiele verschiedener KI-Technologien und Empfehlungen für Anpassung von Datenschutzerklärungen. Ziel
ist es, Beratende zu befähigen, KI reflektiert und verantwortungsvoll in der Arbeit mit besonders schutzbedürftigen Zielgruppen einzusetzen.
Das Schulungsangebot richtet sich an Teilnehmende ohne fundierte Vorkenntnisse im KI-Bereich.
Die Anmeldefrist läuft am 09.06.2025 aus. Die Teilnahme erfolgt unter
dem Vorbehalt der Kapazitätsgrenzen.
Aufgrund mehrerer Anfragen teile ich folgendes mit:
Das tolle Konzert ist nicht von uns - der Bürgerinitiative ´Cadenberge Hilft`/´Hadeln Hilft` veranstaltet worden - somit sind auch keine
Spendengelder zugunsten der Flüchtlingshilfe an uns ergangen!
Veranstalter war der Verein"Land Hadeln Hilft, e.V."
und zu dessen Aufgaben
(Förderung sozialer Projekte in der Samtgemeinde Land Hadeln)
fand das Benefiz-Konzert statt!
Es hätte im Artikel also "Land Hadeln Hilft, e.V." heißen müssen. Richtig ist im Artikel, dass wir uns seit 10 Jahren für Flüchtlinge in unserem
Sozialraum engagieren und nicht der Verein "Land Hadeln Hilft, e.V."
In der Ukraine trauern unzählige Frauen und Kinder um ihre im Krieg getöteten Männer und Väter. Um den
Verlust zu verarbeiten, organisieren Kriegswitwen in der Ostukraine Gesprächsgruppen. Verhandlungen mit Putin erteilen viele eine Absage. Ein Besuch in Frontnähe.
Saporischschja.Als Yaryna Herashchenko eine Initiative für Kriegswitwen
ins Leben ruft, ahnt sie nicht, dass sie bald selbst zu den Betroffenen gehören wird. Gemeinsam mit ihrer Mutter Viktoria Herashchenko – einer Psychologin – gründet sie im März 2023 in der
südukrainischen Stadt Saporischschja eine Gruppe für Frauen, deren Partner im Krieg gefallen sind. Die Anregung sei von einer Familienfreundin gekommen, die zuvor ihren Ehemann im Krieg verloren
hatte, erinnert sich Yaryna Harashchenko. Neun Monate später sei dann ihr Verlobter – ein Scharfschütze – bei den schweren Gefechten um die Stadt Awdijiwka in der Ostukraine getötet
worden.
„Es ist ein Gefühl der Verzweiflung“, sagt die 32-Jährige über den Verlust des Partners. „Gestern hat man
noch Nachrichten von ihm bekommen, heute kommen plötzlich keine mehr.“ Der Schmerz bleibe für den Rest des Lebens. „Man kann ihn nur betäuben, indem man Dinge findet, die einen ablenken. Los wird
man ihn aber nie. Man lernt nur, damit zu leben.“ Manchen Frauen würden dabei die Kinder helfen. „Mein Kind ist dieses Projekt“, sagt Yaryna Harashchenko, die als Dozentin für Tourismus an der
Universität in Saporischschja arbeitet, über ihr ehrenamtliches Engagement für Kriegswitwen.
„Ich bin am Leben, meine Liebe“
Die Harashchenkos haben ihrer Gruppe einen hoffnungsvollen Namen gegeben: „Ich bin am Leben, meine Liebe“.
Einmal wöchentlich träfen sich Ehefrauen und Partnerinnen Gefallener, um ihren Schmerz zu teilen – und um Wege zu finden, damit umzugehen, sagt Yaryna Harashchenko. Die Gruppengröße sei auf acht
Teilnehmerinnen begrenzt, das Angebot sei kostenlos. Über acht Wochen erstreckten sich die Sitzungen, die anders als klassische Therapiegespräche nicht zeitlich begrenzt seien. Die Treffen
dauerten jeweils so lange, wie die Frauen Bedarf hätten. Insgesamt 45 Frauen hätten seit dem Start der Initiative an den Gruppensitzungen teilgenommen.
An diesem Sonntag ist der letzte Termin der aktuellen Gruppe. Die Frauen haben sich bei Frühlingswetter auf
Klappstühlen in einer Runde im Wald zusammengesetzt. Der Tisch in der Nähe ist bereits gedeckt für ein Abschlusspicknick, gleich wird es Kaffee und Tee, Süßigkeiten und Snacks geben. Davor aber
schreibt sich jede der Frauen noch selbst einen Brief, bei dem sie sich vorstellen sollen, ihr verstorbener Partner würde ihn verfassen. Olena Podhorska erzählt danach, was sie geschrieben hat.
„Dass wir alle sterben müssen – und deshalb das Leben genießen sollen. Das hat er mir immer gesagt.“ Podhorska meint wenig später aber auch: „Mein Leben hat aufgehört, als er gestorben
ist.“
Olena Podhorska ist mit ihren 22 Jahren die jüngste unter den Frauen, die bislang Hilfe in der Gruppe
gesucht haben – die älteste war 30 Jahre älter. Im vergangenen November wollte die Architektin ihre Jugendliebe Kyrylo heiraten. Sie nennt ihn im Gespräch „meinen Ehemann“ – obwohl der Soldat
einen Monat vor der geplanten Hochzeit bei einem Drohnenangriff tödlich verwundet wurde. Sie habe Kyrylo noch aus der Schule gekannt. Im Alter von 21 Jahren habe er sich freiwillig zu den
Streitkräften gemeldet, ein Jahr später sei er getötet worden. „Er wollte seine Frau, seine Familie, sein Vaterland verteidigen.“
Der Schmerz wird bleiben
Der Schmerz des Verlustes werde für immer bleiben, sagt auch Podhorska. Die Gruppe habe ihr dennoch
geholfen. „Meine Familie und meine Freunde lieben mich, aber sie können nicht verstehen, was ich durchleide. Die Frauen hier haben das Gleiche erlebt. Dank ihnen erinnere ich mich wieder daran,
was ich mit meinem Ehemann hatte: Liebe.“
Psychologin Viktoria Herashchenko (60) sagt, der Tod der vielen Männer präge das Land mittlerweile. „Die
Gesellschaft beginnt zu verstehen, welchen Preis wir für unsere Freiheit bezahlen.“ Fernab der Front sei der Alltag der Menschen zwar weniger vom Krieg geprägt, doch auch dort ließen sich die
Folgen nicht ignorieren. „Ehefrauen und Mütter spüren die Verluste, sie spüren, dass die Männer in ihrem Leben fehlen. Auch die Kinder merken, dass ihre Väter entweder über lange Zeit weg sind
oder aber gar nicht mehr zurückkehren.“
Die Hinterbliebenen gehören zu jenen, die für den Krieg den höchsten Preis gezahlt haben. Die aktuellen
Diskussionen über einen etwaigen Waffenstillstand und mögliche Friedensverhandlungen mit dem Aggressor Russland sorgen aber auch unter ihnen für gemischte Gefühle. Viktoria Herashchenko sagt,
einige Teilnehmerinnen in ihrer Gruppe hätten aufgehört, sich mit Nachrichten zu befassen. Andere wiederum seien strikt gegen einen Waffenstillstand, „weil sie verstehen, dass er uns nicht
bringt. Ich bin auch dagegen, weil er Russland nur helfen würde, die Truppen neu aufzustellen und unsere Stadt anzugreifen. Das ist eine große Bedrohung.“
„Wofür ist mein Mann gestorben, wenn wir
verhandeln?“
Olena Podhorska sagt zu etwaigen Friedensgesprächen mit Moskau: „Ich weiß nicht, wofür mein Mann gestorben
sein soll, wenn wir jetzt verhandeln. Aber ich will auch nicht, dass noch mehr Menschen sterben. Ich wünsche niemandem das, was ich erlebt habe.“ Yaryna Herashchenko betont, sie machten
entsprechende Forderungen wütend. „Die Menschen, die wir geliebt haben, haben nicht dafür gekämpft, dass wir uns an den Verhandlungstisch setzen und darauf warten, dass die Russen uns in ein paar
Jahren wieder angreifen.“
Was die Alternative zu Verhandlungen sei? „Unser Sieg“, sagt Yaryna Herashchenko. Sie erläutert, was sie
darunter versteht: „Die Rückkehr aller Kriegsgefangenen, aller anderen ukrainischen Gefangenen und der entführten Kinder“, sagt die junge Frau. „Außerdem die Rückgabe aller unserer Gebiete, die
die Russen besetzt haben.“ Auf die Frage, wie realistisch diese Ziele angesichts der russischen Stärke auf dem Schlachtfeld seien, seufzt Yaryna Herashchenko. „Das ist schwierig zu sagen“,
antwortet sie. „Ich bin kein Militär.“
Ohnehin sind ernsthafte Verhandlungen mit Russland für viele Ukrainer derzeit kaum vorstellbar – auch, weil
der Kreml Bedingungen stellt, die für die Ukraine unannehmbar sind. Russland will nicht nur die besetzten Gebiete behalten, die rund 20 Prozent des ukrainischen Staatsgebiets ausmachen, darunter
auch die 2014 völkerrechtswidrig annektierte Schwarzmeer-Halbinsel Krim. Es verlangt darüber hinaus, dass die Ukraine ihre Truppen vollständig aus vier Gebieten zurückzieht, die Russland
offiziell annektiert hat, aber gar nicht vollständig kontrolliert.
Wir danken dem Redaktionsnetzwerk Deutschland für die Abdruckgenehmigung
Flüchtlingsrat fordert Anerkennung von Flüchtlingen aus Palästina
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
auf, den Entscheidungsstopp für Gaza und die Westbank aufzuheben und das Leid und die Verfolgung der palästinensischen Zivilbevölkerung endlich anzuerkennen. Die Bundesregierung muss sich
darüber hinaus aktiv für sichere Fluchtwege und die Ermöglichung des Familiennachzugs zu in Deutschland lebenden Palästinenser*innen einsetzen. Hier mehr lesen: ... Klick
mich
Die humanitäre Lage in Gaza ist kaum in Worte zu fassen – und wird mit jedem Tag dramatischer.
Zehntausende Menschen sind im Gaza-Krieg getötet worden. Hunderttausende sind gerade vor der israelischen Armee auf der Flucht. Ihre Gesundheit und ihr Leben sind in Gefahr, weil
die Regierung von Benjamin Netanjahu immer wieder die Lieferung von Lebensmitteln, Treibstoff und medizinischen Gütern blockiert.
Damit handelt sie gegen die universellen Menschenrechte und das humanitäre
Völkerrecht.
Liebe Freundinnen und Freunde,
die UN hat gerade gewarnt, dass 14.000 Kinder im Gazastreifen verhungern könnten, wenn Israel keine Lebensmittel
hineinlässt.
Die Situation ist so katastrophal, dass Großbritannien Handelsgespräche ausgesetzt hat, Spanien Waffenverkäufe verbieten will und die EU
ihr Handelsabkommen mit Israel in Frage stellt. Mit genug internationalem Druck und einem großen Aufschrei könnten wir
Frankreich, Kanada und Großbritannien drängen, Israel zu sanktionieren und zu zwingen, die Grenze zu öffnen. Aber sie müssen
jetzt den weltweiten Aufschrei hören!!
Fügen Sie Ihren Namen mit einem Klick zu dem globalen Aufruf hinzu. Und, ganz wichtig, teilen Sie diese Nachricht überall. Das Team von
Avaaz wird die Unterschriften direkt übergeben.
An Präsident Macron, Premier Carney und Premier Starmer:
„Mehr als 14.500 palästinensische Kinder sind bereits tot: erschossen, durch Bomben getötet, unter Trümmern begraben
… Jetzt könnte sich diese Zahl verdoppeln! Die UN hat gerade mitgeteilt, dass weitere 14.000 Babys
verhungern könnten, wenn Israel keine Lebensmittel in den Gazastreifen lässt. Sie müssen sicherstellen, dass Israel die
militärische Offensive beendet und die Blockade der Hilfslieferungen aufhebt.
Das ist nicht einfach nur eine Zahl und es ist auch kein Versehen – hier werden unschuldige Leben ausgelöscht, weil Israel
verhindert, dass Lebensmittel, Medikamente und Treibstoff Gaza erreichen.
Sie wissen es. Die Welt sieht es.
Sanktionieren Sie Israel JETZT. Setzen Sie alle Hebel in Bewegung, um die Blockade aufzuheben. Zeigen Sie der Welt,
dass Sie noch Einfluss haben. Retten Sie die Leben dieser Babys.”
Was kann politische Bildung extrem rechter Einflussnahme entgegensetzen?
Bildrechte: LpB Nds
Der aktuelle Kinder- und Jugendbericht 2024 zeigt, dass junge Menschen politisch engagiert sind und sich aktiv an der Gestaltung unserer Gesellschaft beteiligen möchten. Doch während die
Mehrheit der Jugendlichen eine demokratische Haltung vertritt, sind sie auch ein Ziel von Organisationen der extremen Rechten, die gezielt versuchen, ihre Ideologien zu verbreiten.
Wir diskutieren, wie diese Gruppierungen versuchen, Jugendliche und junge Erwachsene zu gewinnen, und welche Einflussmöglichkeiten sie in unterschiedlichen Kontexten haben. Wir erörtern, wie
die politische Bildung dem entgegenwirken kann. Wie können Beteiligungsprozesse so gestaltet werden, dass junge Menschen wirklich Wirksamkeit erfahren? Welche Ansätze in der Demokratiebildung
sind erfolgversprechend, um Jugendliche zu unterstützen und sie für demokratische Prozesse zu gewinnen?
Referent_innen:
Marie Jäger, Projektkoordination der bundesweit tätigen Fachstelle Rechtsextremismusprävention des Vereins
Cultures Interactive.
Dr. Anna-Sophie Heinze, Politikwissenschaftlerin an der Universität Trier, forscht zu politischen Parteien,
Demokratie und Rechtsextremismus.
Wir laden Sie zu einem informativen, aber auch entspannten Start in den Abend ein. Schalten Sie sich gerne auch ohne Kamera zu und nutzen Sie für die Teilnahme an der Diskussion bequem die
Kommentarfunktion – die Veranstaltung lebt von den Fragen und Kommentaren der Teilnehmenden. Es besteht aber auch die Möglichkeit „einfach nur“ zuzuhören! Die Zugangsdaten senden wir Ihnen
ein paar Tage vor der Veranstaltung zu.
Garten der Hoffnung – Gemeinschaftsgarten Otterndorf –
Interkultureller Garten
21762 Otterndorf, Im Kleingartenverein am Bahnhof Otterndorf, hinter dem Friedhof
Der Garten ist zentraler Treffpunkt für Geflüchtete, die hier heimisch werden wollen und für Menschen, die hier
schon leben. Hier können sie sich begegnen, austauschen, kennenlernen und gemeinsam Spaß am Gärtnern haben. Gefördert werden Eigeninitiative, Selbstorganisation und Wissensaustausch sowie
Integration von Menschen ungeachtet ihrer Herkunft.
E-Mail: maria.jarowoy@ewetel.net - Tel.:
0160-8910874
Fahrradwerkstatt Otterndorf
Wegen Fahrrädern melden Sie sich bitte auch unter Tel.: 0160-8910874oder
samstags im Gemeinschaftsgarten
Karte flüchtlingsfeindlicher Vorfälle - immer aktualisiert
Die gemeinsame Chronik der Amadeu Antonio Stiftung und PRO ASYL dokumentiert Übergriffe und Demonstrationen gegen Geflüchtete und ihre
Unterkünfte. Die Datengrundlage der Chronik sind öffentlich zugängliche Berichte in Zeitungsartikeln, Pressemitteilungen der Polizei sowie Meldungen lokaler und regionaler Register-
und Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt.
Die Dokumentation unterscheidet folgende Vorfälle bzw. Arten von Übergriffen: Brandanschläge (auf Asylunterkünfte oder Einrichtungen, die sich
unmittelbar für Geflüchtete engagieren), rechte Kundgebungen/Demonstrationen, "Sonstige Angriffe" (z.B. Böller- oder Steinwürfe, rechte Schmierereien etc.) sowie
Körperverletzungen.
Tätliche Übergriffe/Körperverletzungen werden in dieser Dokumentation nur dann aufgenommen, wenn der Status der Betroffenen als Geflüchtete
bestätigt ist. Das Ausmaß an rasstisch motivierten Angriffen (unabhängig vom Status der Betroffenen) ist jedoch um ein Vielfaches höher und wird in dieser Chronik nicht erfasst. Auch
können Übergriffe, die jenseits der angegebenen Kategorien verübt werden, unabhängig ihrer Schwere zwar unter Umständen im Text erwähnt, nicht jedoch in die entsprechende Zählung der Chronik einbezogen werden. Darunter fallen z.B. Übergriffe auf
Unterstützer_innen von Geflüchteten. In beiden Fällen geben die Zählungen verschiedener Opferberatungsstellen Auskunft.
Rechte Demonstrationen und Kundgebungen können aufgrund des aktuellen Außmaßes nicht vollständig in der Chronik abgedeckt werden. Auch hier sind
die realen Zahlen weitaus höher als in der Chronik abgebildet. Die Chronik beschränkt sich seit Januar 2016 auf Demonstrationen, bei denen es zu justiziablen Vorfällen kam
(nicht-angemeldete Demonstration, Volksverhetzung, Angriffe auf Gegendemonstrant_innen, Presse, Polizei etc.). In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Vorfälle in mehreren
Kategorien gezählt werden, etwa wenn aus einer nicht angemeldeten Demonstration heraus Angriffe begangen werden.