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Veranstaltungen/Gruppen der Bürgerinitiative ´Cadenberge Hilft`
(Für mehr Informationen jeweils auf den Termin klicken!)
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ES IST DOCH UNGLAUBLICH:
Unsere Welt steht in
Flammen.
Bomben auf Babys in Gaza. Raketen, die auf
den Iran niedergehen. Auseinandergerissene Familien in den USA.
Und die schlimmste humanitäre Krise der
Welt in Sudan.
Währenddessen ist der CO₂-Ausstoß so hoch
wie zu keinem Zeitpunkt in den letzten 800.000 Jahren,
und eine Million Spezies sind unmittelbar
vom Aussterben bedroht.
Wir erleben gerade einen der größten Umbrüche des Lebens auf der Erde --
Dennoch streichen Regierungen Hilfsmittel und beschleunigen das Klimachaos.
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Die Bundesregierung plant, das AsylbLG durch mehrere Gesetzesänderungen an verschiedenen Stellen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu ändern. Diese sind
· das „Leistungsrechtsanpassungsgesetz“, mit dem ab 1. April 2025 eingereiste Geflüchtete aus der Ukraine künftig Leistungen nach AsylbLG statt nach SGB II erhalten sollen,
· das „GEAS-Anpassungsgesetz“, u. a. mit weitreichenden Internierungs- und Inhaftierungsmöglichkeiten und parallelen Leistungskürzungen, mit Ausweitungen der Leistungsausschlüsse in Fällen von Sekundärflucht sowie mit neuen Kürzungstatbeständen als erzieherische Maßnahme zur Erzwingung von Wohlverhalten,
· das „GEAS-Anpassungsfolgengesetz“, mit dem zumindest Minderjährige im Asylverfahren ab Juli 2026 eine menschenrechtskonforme Gesundheitsversorgung und eine Gesundheitskarte bekommen werden.
Es fällt schwer, den Überblick zu behalten und damit eine fundierte Einschätzung zu diesen Vorhaben vornehmen zu können. Daher hier zumindest für das AsylbLG die geplanten Änderungen farblich gekennzeichnet im Fließtext: (Stand: 8.9.2025)
è https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/AsylbLG-AEnderungen_2025.pdf
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Asyl-Leistungen für Ukrainer genauso teuer wie Bürgergeld © Migazin
Schwarz-Rot hat verabredet: Geflüchtete aus der Ukraine, die seit dem 1. April einreisen, bekommen kein Bürgergeld mehr. Das setzt das Sozialministerium nun um. Mit einer überraschenden Prognose. Es wird nicht billiger.
Mittwoch, 06.08.2025
Die geplante Versorgung neuer ukrainischer Flüchtlinge mit Asylbewerberleistungen statt Bürgergeld bringt nach Zahlen des Sozialministeriums praktisch keine Einsparungen für den Bund. Dies geht aus dem Referentenentwurf aus dem Haus von Sozialministerin Bärbel Bas hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Der Entwurf soll den sogenannten Rechtskreiswechsel umsetzen, den die schwarz-rote Koalition plant: Menschen aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland kommen, sollen nicht mehr Bürgergeld, sondern geringere Leistungen wie Asylbewerber bekommen. Dabei liegt der Satz für Alleinstehende bei 441 Euro, während es im Bürgergeld 563 Euro sind. Auch die Gesundheitsleistungen sind nach dem Asylbewerberrecht beschränkt.
Trotzdem rechnet das Sozialministerium im Gesetzentwurf fast mit einem Nullsummenspiel: Für 2026 werden zwar für Bürgergeld, Grundsicherung und Hilfen zum Lebensunterhalt bei Bund, Ländern und Kommunen insgesamt rund 1,32 Milliarden Euro weniger Kosten angenommen. Die zusätzlichen Kosten für Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz werden jedoch mit 1,375 Milliarden Euro veranschlagt. Diese entstehen bei Ländern und Kommunen, die aber vom Bund pauschal entschädigt werden sollen.
„Für den Gesamthaushalt weniger eine Ersparnis“
Sozialministerin Bas hatte bereits vor einiger Zeit vorausgesagt, dass es keine großen Einsparungen geben werde. Zwar seien diese Kosten „aus meinem Etat dann raus“, doch müssten sie kompensiert werden, sagte die SPD-Politikerin Mitte Juli im ZDF. „Das bedeutet, das ist in der Tat für den Gesamthaushalt weniger eine Ersparnis“, sagte Bas damals.
Ukrainerinnen und Ukrainer kamen in der großen Fluchtbewegung nach dem russischen Großangriff auf die Ukraine 2022 nicht als Asylbewerber nach Deutschland, sondern über eine Sonderregel, die sogenannte Massenstromrichtlinie. Damit durften sie sofort arbeiten und hatten, falls sie ihren Lebensunterhalt nicht sofort verdienen konnten, Anspruch auf Bürgergeld. An dieser Stelle wird nun angesetzt. Asylanträge müssen die Menschen aber nicht stellen. Und sie behalten das Recht, sofort eine Arbeit aufzunehmen.
Entwurf geht in die Ressortabstimmung
Derzeit haben rund 700.000 Ukrainerinnen und Ukrainer Anspruch auf Bürgergeld, darunter rund 200.000 Kinder. An Ukrainer wurden 2024 rund 6,3 Milliarden Euro ausgezahlt. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte vorgeschlagen, nicht nur die Neuankömmlinge, sondern auch die schon hier lebenden Geflüchteten nur noch mit Asylbewerberleistungen zu versorgen. Das lehnt Bas ab.
Insgesamt kamen seit 2022 den Angaben zufolge 1,2 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine. Mit Stand Mai waren nach offiziellen Angaben 332.000 von ihnen in Beschäftigung. Seit dem Stichtag 1. April kamen nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 21.000 Ukrainer hinzu, für die die Neuregelung gelten könnte. Der Entwurf geht zunächst in die Abstimmung mit anderen Ressorts der Bundesregierung, dann ins Kabinett und anschließend in den Bundestag. (dpa/mig)
Selbst im ungünstigsten Fall sind es 379 Euro, meist aber noch deutlich mehr: Vollzeitarbeit zum Mindestlohn führt stets zu höheren Einkommen als das Bürgergeld – wenn Wohngeld und Co. beantragt werden.
👉 Zur WSI-Untersuchung: t1p.de/194aa
Noch mehr zum Bürgergeld:
Falschbehauptung zum Bürgergeld: Ausgaben steigen nicht – sie sinken
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Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) hat anhand der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) nachgewiesen: Die Ausgaben für das Bürgergeld sind nicht gestiegen, sondern seit Jahresbeginn 2025 leicht gesunken.
👉 Hintergrund: biaj.de (Kurzmitteilung)
Zusammengefasst:
Ergebnis:
Die Bundesregierung wie auch die AfD rechtfertigen die geplante Reform des SGB II mit „immer weiter steigenden Kosten“.
Die amtlichen Zahlen zeigen jedoch das Gegenteil: Die Ausgaben sinken und die Regierung operiert
wissentlich mit falschen Zahlen, um damit ihre Gesetzesverschärfungen zu begründen.
Kritik am Statistischen Bundesamt: Armutsquoten sollen kleingerechnet werden
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In einem offenen Protestbrief werfen rund 30 Armutsforscher:innen dem Statistischen Bundesamt vor, die Armutsquoten in Deutschland systematisch zu kleinzurechnen.
Unterzeichner sind u. a. der langjährige Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Ulrich
Schneider, sowie der Kölner Sozialwissenschaftler Christoph Butterwegge.
👉 Mehr dazu: t1p.de/gzm3y
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Wir brauchen endlich
FRIEDEN
Migrationsberatung für Cadenberge und Umgebung:
Frau Silvia Burianova ist ab sofort von Montag bis Donnerstag im Rathaus Cadenberge ansprechbar.
Sprechzeiten sind dort von 08:00-13:00 Uhr.
Termine können auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Rathaus Cadenberge, Am Markt 1, 21781 Cadenberge
Tel: 04777 801132 + 015780609808.
E-Mail: migrationsberatung.hadeln@paritaetischer.de
Sprechstunde für PatInnen in Cadenberge:
Jeden ersten Montag im Monat, Rathaus Cadenberge, 19.00, nicht aber an Feiertagen!
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Migrationsberatung für Otterndorf und Umgebung:
Soziale Flüchtlingshilfe für Otterndorf und Umzu:
Frau Jedixa Carvajal Diaz
Im Bürgerbüro - Hadler Platz 1, 21762 Otterndorf
0175-2842925
E-Mail: Jedixa.diaz@sglandhadeln.de
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Migrationsberatung für Lamstedt und Umgebung:
Frau Hadil Abu Qasem ist für die Flüchtlingshilfe in Lamstedt und Umzu tätig.
Sie erreichen sie:
Montag, Dienstag und Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr (telefonisch und per E-Mail)
Mittwoch und Donnerstag: 09:00- 13:00 Uhr (im Rathaus in Lamstedt)
Rathaus Lamstedt, Schützenstraße, 21769 Lamstedt
Tel.: 015221889428
E-Mail: Integration@boerde-lamstedt.de
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Aktuelle Sprachkurse/Integrationskurse (Stand: März2025)
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Garten der Hoffnung – Gemeinschaftsgarten Otterndorf –
Interkultureller Garten
21762 Otterndorf, Im Kleingartenverein am Bahnhof Otterndorf, hinter dem Friedhof
Der Garten ist zentraler Treffpunkt für Geflüchtete, die hier heimisch werden wollen und für Menschen, die hier schon leben. Hier können sie sich begegnen, austauschen, kennenlernen und gemeinsam Spaß am Gärtnern haben. Gefördert werden Eigeninitiative, Selbstorganisation und Wissensaustausch sowie Integration von Menschen ungeachtet ihrer Herkunft. E-Mail: maria.jarowoy@ewetel.net - Tel.: 0160-8910874
Wegen Fahrrädern melden Sie sich bitte auch unter Tel.: 0160-8910874oder samstags im Gemeinschaftsgarten
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Die großen Irrtümer (Unwahrheiten)beim Bürgergeld
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Karte flüchtlingsfeindlicher Vorfälle - immer aktualisiert
Die gemeinsame Chronik der Amadeu Antonio Stiftung und PRO ASYL dokumentiert Übergriffe und Demonstrationen gegen Geflüchtete und ihre Unterkünfte. Die Datengrundlage der Chronik sind öffentlich zugängliche Berichte in Zeitungsartikeln, Pressemitteilungen der Polizei sowie Meldungen lokaler und regionaler Register- und Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt.
Die Dokumentation unterscheidet folgende Vorfälle bzw. Arten von Übergriffen: Brandanschläge (auf Asylunterkünfte oder Einrichtungen, die sich unmittelbar für Geflüchtete engagieren), rechte Kundgebungen/Demonstrationen, "Sonstige Angriffe" (z.B. Böller- oder Steinwürfe, rechte Schmierereien etc.) sowie Körperverletzungen.
Tätliche Übergriffe/Körperverletzungen werden in dieser Dokumentation nur dann aufgenommen, wenn der Status der Betroffenen als Geflüchtete
bestätigt ist. Das Ausmaß an rasstisch motivierten Angriffen (unabhängig vom Status der Betroffenen) ist jedoch um ein Vielfaches höher und wird in dieser Chronik nicht erfasst. Auch
können Übergriffe, die jenseits der angegebenen Kategorien verübt werden, unabhängig ihrer Schwere zwar
unter Umständen im Text erwähnt, nicht jedoch in die entsprechende Zählung der Chronik einbezogen werden. Darunter fallen z.B. Übergriffe auf
Unterstützer_innen von Geflüchteten. In beiden Fällen geben die Zählungen verschiedener Opferberatungsstellen Auskunft.
Rechte Demonstrationen und Kundgebungen können aufgrund des aktuellen Außmaßes nicht vollständig in der Chronik abgedeckt werden. Auch hier sind die realen Zahlen weitaus höher als in der Chronik abgebildet. Die Chronik beschränkt sich seit Januar 2016 auf Demonstrationen, bei denen es zu justiziablen Vorfällen kam (nicht-angemeldete Demonstration, Volksverhetzung, Angriffe auf Gegendemonstrant_innen, Presse, Polizei etc.). In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Vorfälle in mehreren Kategorien gezählt werden, etwa wenn aus einer nicht angemeldeten Demonstration heraus Angriffe begangen werden.
Hier geht es zurück zur Chronik.
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„Wenn bei dir ein Fremder in eurem Land lebt,
sollt ihr ihn nicht unterdrücken.
Der Fremde, der sich bei euch aufhält,
soll euch wie ein Einheimischer gelten
und du sollst ihn lieben wie dich selbst;
denn ihr seid selbst Fremde in Ägypten gewesen.“
3.Mose 19,33-34
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