Arbeitsunfähig? Dann gibt es bis zu 78 Wochen Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Aber was, wenn das Krankengeld endet und man noch nicht wieder arbeiten kann? Dann können Beschäftigte Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Bürgergeld haben.
Nach der Aussteuerung, also dem Ende des Krankengeldbezugs, muss zunächst geklärt werden, inwiefern man sich dem Arbeitsmarkt trotz Erkrankung noch zur Verfügung stellen kann.
Hier - bei der Deutschen Rentenversicherung - erfahren Sie viel mehr! (8.8.2025)