Die Privathaftpflichtversicherung, kurz PHV, ist mit Abstand die wichtigste Versicherung für jeden Verbraucher. Auch für Geflüchtete ist sie somit unverzichtbar. Wir erklären, was es beim Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge zu bedenken und zu beachten gibt.
Ohne Haftpflichtversicherung müssen verursachte Schäden in unbegrenzter Höhe selbst getragen werden. Die Summen können schnell in Millionenhöhe gehen – und damit Größen erreichen, an denen selbst Besserverdiener für den Rest ihres Lebens zu zahlen hätten. Nicht so mit einer zuvor abgeschlossenen Privathaftpflichtversicherung. Hier steht die Versicherung für die verursachten Schäden ein.
Besonders für Geflüchtete ist eine Haftpflichtversicherung absolut unverzichtbar, damit der Neuanfang in Deutschland auch sicher gelingt. Neben der Deckung von Schadenskosten haben die meisten privaten Haftpflichtversicherungen nämlich auch eine Rechtsschutzfunktion: Sie wehren sich für die Versicherten gegen ungerechtfertigte Forderungen.
Grundlegende Informationen über die private Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge auf Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch und Persisch finden Sie auf folgenden Infoblättern zusammengefasst.
Wichtig: Vorher abklären, ob bereits ein Versicherungsschutz besteht!
Einige Versicherer wie z. B. die GVV, Allianz sowie regionale Versicherer wie z. B. die Provinzial bieten seit einiger Zeit kommunale Haftpflichtversicherungen für Flüchtlinge über eine Trägerschaft der Kommunen an. Die Kommunen können sich dazu entscheiden, damit alle Geflüchtete unter ihrer Verwaltung kollektiv zu einem Pro-Kopf-Pauschalbetrag unter den Schutz einer Haftpflichtversicherung zu stellen.
Derzeit beteiligen sich noch nicht viele Kommunen an diesem Angebot, und es gibt hier auch keine verbindliche Vorschrift. Um eine Doppelversicherung jedoch zu vermeiden sollte in jedem Fall geprüft werden, ob in der verwaltenden Kommune ein solcher Sammelvertrag mit einem Versicherer besteht. Achten Sie auf entsprechende Meldungen in den Lokalnachrichten, oder informieren Sie sich direkt bei der verwaltenden Kommune.
Der Versicherungsschutz per Sammelvertrag – wenn überhaupt vorhanden – erlischt jedoch in jedem Fall mit dem Erhalt des Aufenthaltsstatus. Spätestens dann benötigen auch Flüchtlinge definitiv eine eigene Haftpflichtversicherung!
Die private Haftpflichtversicherung zahlt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. (Einfache) Fahrlässigkeit ist dabei in der Regel mitversichert. Zum Beispiel ein Laptop der herunterfällt und dabei zu Bruch geht – die Haftpflichtversicherung ersetzt den Schaden. Aber auch bei Unfällen mit Sachschäden oder verletzten Personen, die Sie zu verschulden haben, tritt die PHV in Haftung. Beim Abschluss einer PHV sollte daher unbedingt auf eine ausreichende Schadensdeckungssumme geachtet werden.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Deckungssumme in der privaten Haftpflichtversicherung über mindestens fünf Millionen Euro, gegebenenfalls sogar mehr. Nur so kann auch bei größeren Schadenssummen, insbesondere wenn Personen zu Schaden kommen, Ihre finanzielle Sicherheit gewährleistet werden.
Bei weiteren Fragen zur privaten Haftpflichtversicherung speziell für Flüchtlinge oder anderen Verbraucherthemen, setzen Sie sich gern für eine persönliche Beratung mit uns in Verbindung:
Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V.
Verbraucherschutz für Flüchtlinge
Langer Hof 6, 38100 Braunschweig
Tel.: 0531 / 61 83 10 -30/-31