Die Humboldt-Law-Clinic / Grund- und Menschenrechte hat 2017 ein Arbeitspapier "Geboren, registriert – und dann? Probleme bei der Geburtenregistrierung von Flüchtlingskindern in Deutschland und deren Folgen" herausgegeben zu rechtlichen Grundlagen der Geburtenregistrierung, der Praxis in Deutschland und der völkerrechtlichen Bewertung dieser Praxis. Mehr hier: http://hlcmr.de/wp-content/uploads/2018/01/Paper_Geburtenregistrierung.pdf
Das Institut für Menschenrechte hat eine Arbeitshilfe (2. Auflage, Juli 2016) herausgegeben zum Thema: So registrieren Sie Ihr neugeborenes Kind. Informationen für Geflüchtete:
Deutsch: So registrieren Sie Ihr neugeborenes Kind (4-farbig)
Kopiervorlage "So registrieren Sie Ihr neugeborenes Kind" (PDF, 281 KB, nicht
barrierefrei)
Englisch:
How to register your newborn (4-farbig)
Master "How to register your newborn" (PDF, 1,5 MB, not barrier-free)
Arabisch:
طريقة تسجيل طفلكم المولود مؤخرا
(PDF, 1,5 MB, not barrier-free) اصل لغرض النسخ (باللونين)
Farsi:
چگونه نوزاد تازه متولد شده خود را ثبت نام کنید
(PDF, 1,5 MB, not barrier-free)
Finanzen etc.
Asylbewerberleistungsgesetz sichert den Grundbedarf
Asylbewerber erhalten, was sie für das tägliche Leben brauchen: DasAsylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt ihre Versorgung. Es gilt für Asylbewerber, Ausreisepflichtige (z. B. Inhaber von Duldungen) und für andereAusländer, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen.
Folgende Leistungen sind vorgesehen:
Die Grundleistungen werden als Sachleistungen bereit gestellt. Hiervon kann – soweit nötig – abgewichen werden, wenn der Asylbewerber nicht in einerAufnahmeeinrichtung (Gemeinschaftsunterkunft) untergebracht ist. Einzelheiten des Verfahrens regeln die Bundesländer.
Das Diakonische Werk Cuxhaven-Hadeln in Cadenberge
vermittelt finanzielle Hilfen zur Geburt eines Kindes. Der Antrag muß vor der Geburt gestellt werden!
Anschrift:
Diakonisches Werk (Frau Nahrwold)
Claus-Meyn-Str.2
21781 Cadenberge
Tel.: 04777-81299
Bitte telefonisch Termin verabreden!
Broschüre Bundesstiftung Mutter und Kind - deutsch
Broschüre Bundesstiftung Mutter und Kind -
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Bei der Stelle, die der Asylbewerberin Leistungen zahlt, ist außerdem die Schwangerschaft mitzuteilen. Es werden dann ebenfalls Sonderleistungen gewährt!