Taschengeldzahlung: wie oft, wie hoch und ab welchem Alter

Das Wichtigste beim Taschengeld ist nicht die Höhe, sondern ein pünktlicher und regelmäßiger Auszahlungstermin – unabhängig vom Verhalten der Kinder. Ihr Nachwuchs sollte Sie nicht erst an den Termin erinnern müssen.  

Je nach Entwicklung des Kindes kann Taschengeld ab dem 4. Lebensjahr gezahlt werden, spätestens mit Schulbeginn. Da jüngere Kinder noch schwer für längere Zeiträume planen können, sollte das Taschengeld bis ungefähr zum 10. Lebensjahr am besten wöchentlich gegeben werden. Ab dem 10. Lebensjahr kann die Zahlung dann monatlich erfolgen.

Wichtig ist auch, dass Kinder über das Taschengeld in der Regel frei verfügen können. Beraten Sie Ihre Kinder (Klick mich),  zeigen sie ihnen bestimmte Grenzen, aber kritisieren Sie nicht jeden Kauf. Solange Ihre Kinder altersgerechte, nicht jugendgefährdende Dinge kaufen, sollten Sie Käufe nicht verbieten. Durch eventuelle Fehlkäufe lernen diese den Umgang mit Geld noch besser. Sollte es doch einmal aus dem Ruder laufen, beispielsweise, weil Ihr Kind übermäßig viele Süßigkeiten kauft, stellen Sie klare Regeln auf oder kürzen Sie zur Not das Taschengeld.

 

 

Wie viel Taschengeld ist richtig?

Die Höhe des Taschengeldes kann von verschiedenen Faktoren abhängen:

  • der finanziellen Situation der Familie
  • von dem Wohnort, in Städten wie München benötigen Kinder in der Regel mehr Taschengeld als anderswo
  • der Familiengröße und der Anzahl der in der Familie lebenden Kinder
  • dem Alter des Kindes
  • dem Entwicklungsstand des Kindes

              Budgetgeld: Finanzielle Eigenständigkeit von Jugendlichen

Das sogenannte Budgetgeld ist neben dem Taschengeld eine Möglichkeit, Jugendlichen einen Mehrbetrag für notwendige Ausgaben zu zahlen, die in der Regel nicht vom Taschengeld bestritten werden sollten. Dazu gehören beispielsweise Aufwendungen für Kleidung wie die Lieblingssneaker, Handykosten, Essen außer Haus, Kosmetikartikel oder Schulmaterialien. Die jungen Menschen erwerben dadurch noch größere finanzielle Selbstständigkeit. Die Budgetgeldauszahlung wird ab dem Alter von 14 Jahren empfohlen.

 

 

 

        Orientierung für die Höhe des Taschengeldes – die Taschengeldtabelle

 

Das deutsche Jugendinstitut (DJI) gibt regelmäßig Empfehlungen über die Höhe des Taschengeldes für die unterschiedlichen Altersstufen in Form einer Taschengeldtabelle heraus.

Infografik: Taschengeldempfehlungen

                                Gender Pay Gap bereits im Kinderzimmer

Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen, also die Ungleichheit des Lohns, wird als Gender Pay Gap bezeichnet. Das Erschreckende: Bereits im frühesten Alter beginnt diese Ungleichheit, das besagt die Kinder-Medien-Studie. Jungen erhalten im Durchschnitt immer noch etwas mehr Taschengeld als Mädchen. Nutzen Sie Ihre Vorbildfunktion und zahlen Sie Ihrem Nachwuchs, unabhängig vom Geschlecht, das gleiche Taschengeld.

Wichtig: Taschengeld ist kein Erziehungsmittel. Weder sollte Taschengeld als Belohnung, beispielsweise für gute Schulnoten, gezahlt, noch als Bestrafung entzogen werden. 

                                        Ein eigenes Konto für Ihre Kinder

Haben Sie für Ihr Kind, zum Beispiel gleich zur Geburt, noch kein Konto eröffnet, können Sie das nachholen. Schon ab einem Alter von sechs Jahren kann ein eigenes Konto für das Taschengeld genutzt werden. Sie können das Geld dann einfach per Überweisung auf das Konto Ihres Kindes übertragen. So helfen Sie Ihrem Nachwuchs frühzeitig, ein Gefühl für das eigene Geld zu entwickeln. Spätestens ab 12 Jahren ist ein Girokonto für Jugendliche, das sogenannte Schülerkonto, dann sinnvoll – das sehen auch viele Verbraucherzentralen so. Denn dadurch erhält Ihr Kind die Möglichkeit, im zunehmend eigenständigen Alltag bargeldlos zu bezahlen, online sein eigenes Konto zu verwalten und beispielsweise die Handykarte aufzuladen.


             Wie lange sollten Sie Ihrem Nachwuchs Taschengeld zahlen?

Bis zu welchem Alter Sie ihren Kindern Taschengeld beziehungsweise Budgetgeld zahlen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen natürlich von Ihrer eigenen finanziellen Situation. Zum anderen aber auch davon, ob Ihr Nachwuchs inzwischen ausreichend eigenes Geld verdient. In diesen Fällen ist eine Auszahlung des Taschengeldes nicht mehr notwendig. Das Jugendamt empfiehlt eine Taschengeldhöhe für Volljährige von bis zu 79 Euro monatlich.

Geld und Haushalt

Mehr zum Thema Taschengeld und zu diesen Empfehlungen gibt es auf der Internetseite von Geld und Haushalt, , dem Beratungsservice der Sparkassen. Dort können Sie sich informieren und kostenfreie Flyer bestellen, die Ihnen und Ihrem Kind beim Orientieren und Handeln helfen. 

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