Gemeinsame Pressemitteilung von PRO ASYL und den Landesflüchtlingsräten                                                                                                           20. März 2026

https://www.nds-fluerat.org/64512/aktuelles/systematische-zerschlagung-von-unterstuetzungsstrukturen-fuer-gefluechtete/

 

PRO ASYL und Landesflüchtlingsräte kritisieren systematische Zerschlagung von Unterstützungsstrukturen für Geflüchtete

Die Landesflüchtlingsräte und  PRO ASYL warnen vor einer kalkulierten und systematischen Zerstörung von zivilgesellschaftlichen Unterstützungsstrukturen für Geflüchtete. Dazu gehören die Kürzungen bei Integrationskursen ebenso wie die vorgesehene Streichung der unabhängigen Asylverfahrensberatung.

Der Abbau unabhängiger Beratungsangebote ist keine zufällige politische Entscheidung. Er ist Ausdruck eines umfassenden Angriffs auf gesellschaftliche Teilhabe und demokratische Strukturen – auf nationaler wie auf europäischer Ebene. Und das bei gleichzeitig wachsendem Beratungsbedarf von Geflüchteten – infolge einer deutlich sinkenden Schutzquote beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), trotz einer massiven Ausweitung von Konflikten und Kriegen in zahlreichen Herkunftsländern.

„Unabhängige Asylverfahrensberatung ist kein Zusatzangebot, sondern eine zentrale Voraussetzung für faire und funktionierende Verfahren. Wer diese Strukturen abbaut, greift in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats ein“, so Helen Rezene, Geschäftsführerin von PRO ASYL.

Damit werden gezielt die Rechte von Menschen geschwächt, die ohnehin zu den verletzlichsten Gruppen gehören. Der Schutz gesellschaftlicher Minderheiten ist jedoch Teil der demokratischen DNA und unverzichtbar für einen funktionierenden Rechtsstaat.

“Besonders alarmierend ist, dass der gesetzliche Anspruch auf unabhängige Beratung zwar formal laut Paragraf 12a Asylgesetz besteht, in der Praxis jedoch faktisch auf Null gedreht wird,“ so Leonie Melk vom Flüchtlingsrat Schleswig Holstein beim bundesweiten Treffen der Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL in Kiel.

Diese Entwicklung steht exemplarisch für den systematischen Abbau zivilgesellschaftlicher Infrastruktur. Wenn zur Vorbereitung auf ein komplexes existentielles Verfahren und bei möglicherweise fehlerhaften Bescheiden gleichzeitig die Beratung wegbricht, wird effektiver Rechtsschutz faktisch unmöglich. Hinzu kommen strukturelle Probleme: Chaos im Asylverfahren und eine massive Zunahme von Klagen sind absehbare Konsequenzen.

Diese Politik hindert Schutzsuchende zudem daran, an der Gesellschaft teilzuhaben,  verschärft Ausgrenzung und Unsicherheit und verursacht individuelles Leid.

Die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL fordern:

  • eine flächendeckende, unabhängige Asylverfahrensberatung
  • Integrationskurse für alle Schutzsuchenden
  • eine dauerhafte finanzielle Absicherung der Beratungs- und Unterstützungsstrukturen

Pressekontakt:

PRO ASYL: [email protected] 

Flüchtlingsrat Niedersachsen: [email protected]

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Aus für unabhängige Asylverfahrensberatung:

Innenministerium stellt bewährtes Beratungsangebot für Geflüchtete infrage

 

Berlin, 16. März 2026 – Das Bundesministerium des Innern hat den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege mitgeteilt, die unabhängige Beratung Schutzsuchender im Asylverfahren einschließlich der besonderen Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende ab 2027 nicht mehr finanzieren zu wollen. Damit stünde ein erst 2023 eingeführtes, gesetzlich verankertes Angebot vor dem Aus. Für Menschen im Asylverfahren würde eine zentrale Unterstützung wegfallen – mit gravierenden Folgen für Betroffene, Rechtsstaat und Funktionsfähigkeit des Asylsystems.

 

Unabhängige Beratung ist zentral für faire und effiziente Asylverfahren

Ziel der unabhängigen Beratung ist es, dass Schutzsuchende das Verfahren verstehen und alle relevanten Schutzgründe so früh wie möglich vortragen. Diese Art der Unterstützung ist im Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) explizit vorgesehen. So werden Fehlentscheidungen vermieden, Verfahren beschleunigt und die Akzeptanz staatlicher Entscheidungen gestärkt. Besonders schutzbedürftige Personen – etwa traumatisierte Geflüchtete, Opfer sexualisierter Gewalt oder queere Personen – können frühzeitig identifiziert werden, damit ihre Bedürfnisse im Asylverfahren und bei der Unterbringung berücksichtigt werden.

Gerade vor dem Hintergrund der ab Juni anstehenden Verschärfungen im Asylrecht – etwa Einschränkungen der Bewegungsfreiheit oder beschleunigte Verfahren mit verkürzten Rechtsmittelfristen – ist eine qualifizierte, unabhängige Beratung unverzichtbar für effiziente und rechtsstaatliche Asylverfahren.

 

Zweifelhafte Grundlage für Entscheidung

Das Ministerium verkündete den Trägern, ab 2027 keinerlei Mittel mehr aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen und begründete seine Entscheidung mit dem Ergebnis einer Evaluation der Forschungsstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Die Ergebnisse dieser Evaluation, die im Koalitionsvertrag vereinbart worden war, wurden aber bislang weder veröffentlicht noch den Trägern zugänglich gemacht. 

 

Damit droht eine gerade erst aufgebaute bundesweite Infrastruktur zu zerbrechen und zwar ohne dass eine politische Entscheidung offen und faktenbasiert diskutiert wurde.

Eine aktuelle Wirkungsanalyse der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), die dem Bundesinnenministerium vorliegt, belegt hingegen die positiven Effekte des Programms. Zur Expertise

 

Die BAGFW kritisiert die angekündigte Streichung scharf und fordert die Bundesregierung auf,

  • die Ergebnisse der Evaluation vollständig und zeitnah zu veröffentlichen,  
  • bis dahin keine irreversiblen Entscheidungen zu treffen, die die bestehende Infrastruktur zerstören und 
  • im Bundeshaushalt 2027 eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung sicherzustellen.

 

Dazu erklärt Achim Meyer auf der Heyde, Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes: „Die auch dem Bundesinnenministerium vorgelegte praxisbasierte Expertise der BAGFW macht deutlich, dass das Programm wirkt: Es trägt nicht nur zur Rechtsstaatlichkeit, sondern auch der Beschleunigung und Effizienz von Asylverfahren bei. Eine Streichung dieses wichtigen Angebots können und werden wir nicht hinnehmen.“

© https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/detail/aus-fuer-unabhaengige-asylverfahrensberatung

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                                                        BAMF-ZAHLEN

Deutlich mehr Geflüchtete verlassen Deutschland mit Staatshilfe

 

2025 haben deutlich mehr Geflüchtete finanzielle Hilfe zur Rückkehr in ihr Herkunftsland genutzt als im Jahr davor. Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entfiel fast die Hälfte der Fälle auf die Türkei und Syrien.                                               Montag, 02.02.2026

Die Zahl der Geflüchteten, die Deutschland mit staatlicher Unterstützung wieder verlassen, ist deutlich gestiegen. 2025 nutzten 16.576 Menschen das entsprechende Förderprogramm, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) am Montag mitteilte. Im Vorjahr waren es demnach 10.358 Menschen. Über die Zahlen hatten zuerst die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichtet.

Laut dem Bundesamt entfiel ein Großteil der Fälle 2025 auf die Zielländer Türkei (4.432 Menschen) und Syrien (3.678). Dahinter folgten Russland, Georgien, der Irak, Kolumbien und Nordmazedonien. Ebenfalls in den Top Ten der Herkunftsländer waren Armenien, Aserbaidschan und Venezuela. Die Steigerung der Gesamtzahl an geförderten Ausreisen um rund 60 Prozent sei „ein wichtiger Baustein in der Migrationswende“, erklärte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).

Hier im Migazin  weiterlesen: ... Klick mich

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In Deutschland suchen deutlich weniger Menschen Asyl. Im Jahr 2025 sank die Zahl der Erstanträge laut Bundesinnenministerium im Vergleich zu 2024 um 51 Prozent, im Vergleich zu 2023 um 66 Prozent.

Hier auf Spiegel.de weiterlesen ... Klick mich

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                So gut wie keine Integrationskurse mehr für UkrainerInnen

  • Zulassungsstopp für neue Teilnehmende: Seit Ende November/Dezember 2025 bearbeitet das BAMF laut Berichten kaum noch Anträge auf freiwillige Zulassung zu Integrationskursen.
  • Betroffen sind vor allem Menschen mit einer Duldung, Asylsuchende und viele Geflüchtete aus der Ukraine.
  • Hintergrund der Kürzungen: Grund sind finanzielle Einsparungen. Aufgrund hoher Ausgaben im Vorjahr sollen die Kosten für 2026 reduziert werden, was zu einem "Einfrieren" der neuen Kurszulassungen führt.
  • Laufende Kurse: Bereits genehmigte Kurse und Teilnahmen bleiben von dieser Maßnahme unberührt. Wer bereits im Kurs ist, kann diesen in der Regel beenden.
  • Selbstzahler: Der Zugang als Selbstzahlende bleibt weiterhin möglich.
  • Aufenthaltsstatus: Die Aufenthaltserlaubnisse für Ukrainer nach § 24 (vorübergehender Schutz) werden automatisch bis zum 4. März 2027 verlängert, was jedoch nichts an dem eingeschränkten Zugang zu den Kursen ändert.

 

Es handelt sich somit um eine Reduzierung der staatlichen Förderung für neue Teilnehmende, nicht um eine ersatzlose Abschaffung aller Integrationsangebote. Kursträger (wie Volkshochschulen) warnen jedoch, dass dies zu langen Wartelisten und Verzögerungen bei der Integration in den Arbeitsmarkt führt.                                                                 Stand: 11.2.2026
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Keine Zulassungen mehr für freiwillig Teilnehmende

 
Seit Jahresbeginn und bis auf Weiteres bekommen freiwillig Teilnehmende keine Integrationskurse mehr bewilligt. Grund seien Einsparungen, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in einem Rundschreiben an die Kursträger mitteilt. Als freiwillig Teilnehmende gelten Asylbewerber im Asylverfahren, Geduldete, Geflüchtete aus der Ukraine und EU-Bürger. Im ersten Halbjahr 2025 waren rund die Hälfte aller Teilnehmer freiwillig im Kurs. Etwa ein Drittel aller Teilnehmenden kam aus der Ukraine. Für 2026 ging das BAMF von rund 314.000 Teilnehmenden aus – etwa 40 Prozent davon wären freiwillig Teilnehmende. Mehr Zahlen und Infos in unserer Übersicht.              ... Klickmich   © Mediendienst Integration - 13.2.2026

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GGUA: Integrationskurse auf der Kippe – Volkshochschulen schlagen Alarm und beklagen Antragsstopp beim Bund


Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bearbeitet offenbar derzeit keine neuen Anträge für Integrationskurse. Nach Angaben der Träger wurden diese über den Antragsstopp nicht informiert und befürchten nun erhebliche Auswirkungen auf die bestehende Kursstruktur.


Die Volkshochschulen (VHS) kritisieren, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) lasse die Integrationskurse faktisch „austrocknen“ – ohne transparente Kommunikation gegenüber den beteiligten Einrichtungen.


Bemerkung:
 Aus Sicht der VHS steht der Antragsstopp im Zusammenhang mit der migrationspolitischen Agenda des Innenministers. Kritisiert wird insbesondere, dass gewachsene Strukturen durch ausbleibende Bewilligungen schrittweise geschwächt oder zerschlagen werden. Ein späterer Wiederaufbau entsprechender Angebote wäre nur mit erheblichem zeitlichem und organisatorischem Aufwand möglich. Das soll und muss beendet werden und Dobrindt seine Agenda zur Remigration auch!                                                                                                           4.2.2026

Mehr Infos: https://t1p.de/fr7em


Presseerklärung von PRO ASYL, medico international und kritnet                                                                                  29.1.2026

PRO ASYL: Bundesregierung stellt Abschiebepolitik über den Schutz von Menschenleben


In einem 
gemeinsamen Statement werfen PRO ASYL, medico international und das Migrationsforschungsnetzwerk kritnet der Bundesregierung vor, ihre Abschiebepolitik über den Schutz von Menschenleben zu stellen und dabei auch noch eigene Aufnahmezusagen zu missachten – trotz Krieg, Terror und massiver Menschenrechtsverletzungen in zahlreichen Herkunftsländern.

 

„Wer Menschen in Länder abschiebt, in denen Krieg, Terror und massive Unterdrückung herrschen, nimmt schwere Menschenrechtsverletzungen billigend in Kauf. Diese Abschiebung-um-jeden-Preis-Politik wird immer radikaler und gefährdet immer mehr Menschenleben", erklärt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

In dem heute veröffentlichten Statement kritisieren PRO ASYL, medico international und kritnet die Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete wie Syrien, Afghanistan und den Iran sowie die Tatsache, dass auch Jesid*innen in den Irak abgeschoben werden – trotz Massaker, prekärer Sicherheitslage und schwersten Menschenrechtsverletzungen.
In Syrien greifen Truppen der sogenannten Übergangsregierung mit islamistischen Milizen (HTS) die kurdische Selbstverwaltung an, begleitet von Morden, Leichenschändungen und grausamen Hinrichtungen. Nach dem erzwungenen Rückzug der kurdischen SDF wurden Gefängnisse geöffnet, in denen Mitglieder der Terrormiliz "Islamischer Staat" saßen: Radikalisierte Kämpfer kamen frei. Diese Gewalt erinnert an frühere HTS-Massaker an Drus*innen und Alawit*innen im vergangenen Jahr.
Zugleich verhandelt der deutsche Bundeskanzler mit dem ehemaligen HTS-Führer und heutigen Übergangspräsidenten al-Scharaa über Abschiebedeals – statt die Menschenrechte zu verteidigen. Das ist ein menschenrechtlicher Bankrott.
Im Iran wurden vermutlich allein an zwei Protesttagen bis zu 30.000 Menschen ermordet, Tausende weitere kommen hinzu. Zwar haben einige Bundesländer angesichts dieser Nachrichten bereits einen Abschiebestopp erlassen (wie Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Saarland und Nordrhein-Westfalen), jedoch längst nicht alle. Was es braucht, ist ein umfassender bundesweiter Abschiebestopp in den Iran.
Der Genozid an Jesid*innen im Irak wurde vom Deutschen Bundestag vor drei Jahren parteiübergreifend anerkannt, doch diese Solidarität bleibt folgenlos, solange sie sich nicht im tatsächlichen Schutz von Jesid*innen in Deutschland widerspiegelt – denn allein im ersten Halbjahr 2025 wurden 328 Menschen, darunter auch Jesid:innen, in den Irak abgeschoben.

Die Bundesregierung schiebt aber nicht nur in gefährliche Länder ab, sie bricht auch eigene Aufnahmezusagen, die sie besonders gefährdeten Schutzsuchenden aus Afghanistan gegeben hat  und bringt damit diese Schutzsuchenden, darunter Ortskräfte und besonders gefährdete Menschenrechtsverteidiger*innen, in konkrete Lebensgefahr.
                                      PRO ASYL fordert gemeinsam mit medico international und dem Migrationsforschungsnetzwerk kritnet:

·        Keine Abschiebungen nach Syrien, Afghanistan und in den Iran sowie keine Abschiebungen von Jesid*innen in den Irak

·        Keine Deals mit gewalttätigen Milizen und autoritären Regimen

·        Die Bundesregierung muss ihre Aufnahmezusagen einhalten und die gefährdeten Menschen aus Afghanistan unverzüglich nach Deutschland einreisen lassen

 

                                                                              Das vollständige Statement ist online abrufbar.

Kai Weber (er/ihm) -- Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., Röpkestr. 12, 30173 Hannover --Durchwahl: 0511 – 8487 9972

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                                                               Asyljahr 2025                                                  Stand: 09.01.2026

 

2025 ging die Zahl der Geflüchteten in Europa zurück. Die Zusammensetzung der Herkunftsländer hat sich stark verändert. Wie haben sich Fluchtrouten entwickelt?

2025 kamen rund 113.200 Schutzsuchende nach Deutschland. Mit Ausnahme des Corona-Jahres 2020 war 2025 das Jahr, in dem die wenigsten Asylerstanträge in den letzten zwölf Jahren gestellt wurden. 2025 waren es 51 Prozent weniger als im Vorjahr.

Deutschland ist nicht das einzige Land, in dem die Flüchtlingszahlen zurückgegangen sind: In der gesamten Europäischen Union sank die Zahl der Erstanträge in den ersten drei Quartalen 2025 um rund 27 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum – in einigen Ländern wie etwa Zypern und Bulgarien um mehr als 60 Prozent. Damit setzt sich eine Tendenz fort, die sich bereits im Vorjahr abgezeichnet hat. Deutschland ist außerdem nicht mehr an der Spitze der EU-Aufnahmeländer nach Asyl-Erstanträgen – sondern auf Platz vier nach Spanien, Frankreich und Italien.

© https://mediendienst-integration.de/

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"Am 05. Dezember 2025 hat der Deutsche Bundestag verschiedene Änderungen im Asyl-, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht beschlossen:

Hierzu gehören die im Koalitionsvertrag verabredeten Vorhaben der Festlegung sogenannter sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung sowie die Abschaffung der Pflichtanwält*in bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam. Darüber hinaus haben die Regierungsfraktionen das Fortbestehen bestimmter Regelungen des Chancen-Aufenthaltsrechts sowie eine unter bestimmten Bedingungen einsetzende Sperrfrist für Einbürgerungen beschlossen.

Sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung

Durch den neu eingeführten § 29b AsylG wird es der Bundesregierung zukünftig ermöglicht per Rechtsverordnung sichere Herkunftsstaaten gem. der Richtlinie 2013/32/EU zu bestimmen. Eine Zustimmung des Bundesrats ist somit nur noch für die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten gem. Artikel 16a Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz nötig. Da die Voraussetzungen für eine Prüfung des Asylrechts nach Art. 16a GG jedoch nur in wenigen Fällen vorliegen, dürfte diese Liste zukünftig eine untergeordnete Rolle spielen. Geregelt wurde ebenfalls eine zweijährige Berichtspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag sowie die Vorlage beim Bundesverwaltungsgericht im Falle gerichtlicher Zweifel an der Bestimmung eines Staates als sicherem Herkunftsstaat. Für Staatsangehörige eines als sicher eingestuften Herkunftsstaats, die sich bereits vor der Einstufung in Deutschland geduldet oder gestattet aufgehalten haben, soll es Ausnahmeregelungen bei Arbeitsverboten geben. Die Änderungen treten am 01.02.206 in Kraft.

Der Paritätische lehnt das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten grundsätzlich ab, da es für die Betroffenen mit einer Beweislastumkehr im Asylverfahren sowie drastischen rechtlichen Einschränkungen u.a. bei Wohnverpflichtung und Arbeitsverboten einhergeht. Der Verband hat auch die nun beschlossene Regelung wiederholt kritisiert. Zum einen wird durch die Regelung die – in der Vergangenheit oft kontroverse – demokratische Debatte um die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten umgangen. Zum anderen drohen durch die Existenz verschiedener nationaler und europäischer Listen zu sicheren Herkunftsstaaten ungerechtfertigte Widersprüche in der Bearbeitung von Asylanträgen.

Abschaffung der Pflichtanwält*in bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam

Der Bundestag hat auch die Abschaffung der Pflichanwält*in in Verfahren zur Anordnung von Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam beschlossen. Hierfür wird § 62d AufenthG ersatzlos gestrichen. Die Streichung tritt am 01.06.2026 in Kraft.

Der Paritätische hat auch dieses Vorhaben wiederholt kritisiert, insbesondere vor dem Hintergrund der verschärften Haftregelungen im Zuge der Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Auch die Tatsache, dass bereits heute zahlreiche Abschiebungshaftanordnungen fehlerhaft sind, verdeutlicht die Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam.

Verlängerung von Regelungen zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Beschlossen wurde auch eine Änderung zum Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts. Bisher galt, dass mit Auslaufen des Chancen-Aufenthaltsrechts zum 31.12.2025 auch die Erteilungsgrundlagen für Inhaber*innen eines Chancen-Aufenthaltsrechts in § 25a Abs. 1 S. 1 sowie § 25b Abs. 1 S. 1 AufenthG gestrichen worden wären. Das hätte aufgrund der notwendigen Vorduldungszeit insbesondere in Fällen des § 25a AufenthG eine Erteilung im Anschluss eines Chancen-Aufenthaltsrechts unmöglich gemacht oder zumindest erschwert. Ebenfalls zum 31.12.2025 gestrichen worden wäre eine Regelung, wonach Zeiten mit einer Duldung gem. § 60b AufenthG auf die Voraufenthaltszeit für den Erwerb eines Bleiberechts anrechenbar waren.

Von beiden Regelungen profitieren Inhaber*innen eines Chanen-Aufenthaltsrechts, ihre Streichung hätte in vielen Fällen bereits erzielte Erfolge auf dem Weg in ein Bleiberecht zunichte gemacht. Durch die nun beschlossene Änderung laufen diese Regelungen nun erst zum 01.07.2027 aus, also 18 Monate nach dem spätesten Datum der Erteilung eines Chancen-Aufenthaltsrechts. Dies betrifft allerdings nicht das Chancen-Aufenthaltsrecht selbst. Dessen Erteilungsgrundlage lief zum 31.12.2025 aus und kann daher nicht mehr ausgestellt werden.

Der Paritätische hat ein solches Fortbestehen wiederholt gefordert und begrüßt die Gesetzesänderung.

Sperrfrist im Einbürgerungsverfahren

Zukünftig wird zudem in bestimmten Fällen durch den neu eingeführten § 35a StAG eine Sperrfrist von zehn Jahren für eine Einbürgerung gelten. Eine solche Sperrfrist tritt ein, wenn die Einbürgerung unanfechtbar zurückgenommen wurde oder die zuständige Behörde im Einbürgerungsverfahren feststellt, dass die betroffene Person für sich oder eine dritte Person getäuscht, gedroht, bestochen oder falsche Angeben gemacht hat, um eine Einbürgerung zu erreichen. Widerspruch und Klage gegen eine solche Feststellung der Behörde haben keine aufschiebende Wirkung. Die Änderung trat am 23.12.2025 in Kraft.

© https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/aktuelle-aenderungen-im-asyl-aufenthalts-und-staatsangehoerigkeitsrecht/ 

 

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Die Bundesregierung plant, das AsylbLG durch mehrere Gesetzesänderungen an verschiedenen Stellen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu ändern. Diese sind

 

·         das „Leistungsrechtsanpassungsgesetz, mit dem ab 1. April 2025 eingereiste Geflüchtete aus der Ukraine künftig Leistungen nach AsylbLG statt nach SGB II erhalten sollen,

·         das GEAS-Anpassungsgesetz“, u. a. mit weitreichenden Internierungs- und Inhaftierungsmöglichkeiten und parallelen Leistungskürzungen, mit Ausweitungen der Leistungsausschlüsse in Fällen von Sekundärflucht sowie mit neuen Kürzungstatbeständen als erzieherische Maßnahme zur Erzwingung von Wohlverhalten,

·         das „GEAS-Anpassungsfolgengesetz“, mit dem zumindest Minderjährige im Asylverfahren ab Juli 2026 eine menschenrechtskonforme Gesundheitsversorgung und eine Gesundheitskarte bekommen werden.

 

Es fällt schwer, den Überblick zu behalten und damit eine fundierte Einschätzung zu diesen Vorhaben vornehmen zu können. Daher hier zumindest für das AsylbLG die geplanten Änderungen farblich gekennzeichnet im Fließtext: (Stand: 8.9.2025)

 

 

è https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/AsylbLG-AEnderungen_2025.pdf

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Asyl-Leistungen für Ukrainer genauso teuer wie Bürgergeld   © Migazin

Schwarz-Rot hat verabredet: Geflüchtete aus der Ukraine, die seit dem 1. April einreisen, bekommen kein Bürgergeld mehr. Das setzt das Sozialministerium nun um. Mit einer überraschenden Prognose. Es wird nicht billiger.

Mittwoch, 06.08.2025

Die geplante Versorgung neuer ukrainischer Flüchtlinge mit Asylbewerberleistungen statt Bürgergeld bringt nach Zahlen des Sozialministeriums praktisch keine Einsparungen für den Bund. Dies geht aus dem Referentenentwurf aus dem Haus von Sozialministerin Bärbel Bas hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Der Entwurf soll den sogenannten Rechtskreiswechsel umsetzen, den die schwarz-rote Koalition plant: Menschen aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland kommen, sollen nicht mehr Bürgergeld, sondern geringere Leistungen wie Asylbewerber bekommen. Dabei liegt der Satz für Alleinstehende bei 441 Euro, während es im Bürgergeld 563 Euro sind. Auch die Gesundheitsleistungen sind nach dem Asylbewerberrecht beschränkt.

Trotzdem rechnet das Sozialministerium im Gesetzentwurf fast mit einem Nullsummenspiel: Für 2026 werden zwar für Bürgergeld, Grundsicherung und Hilfen zum Lebensunterhalt bei Bund, Ländern und Kommunen insgesamt rund 1,32 Milliarden Euro weniger Kosten angenommen. Die zusätzlichen Kosten für Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz werden jedoch mit 1,375 Milliarden Euro veranschlagt. Diese entstehen bei Ländern und Kommunen, die aber vom Bund pauschal entschädigt werden sollen.

„Für den Gesamthaushalt weniger eine Ersparnis“

Sozialministerin Bas hatte bereits vor einiger Zeit vorausgesagt, dass es keine großen Einsparungen geben werde. Zwar seien diese Kosten „aus meinem Etat dann raus“, doch müssten sie kompensiert werden, sagte die SPD-Politikerin Mitte Juli im ZDF. „Das bedeutet, das ist in der Tat für den Gesamthaushalt weniger eine Ersparnis“, sagte Bas damals.

Ukrainerinnen und Ukrainer kamen in der großen Fluchtbewegung nach dem russischen Großangriff auf die Ukraine 2022 nicht als Asylbewerber nach Deutschland, sondern über eine Sonderregel, die sogenannte Massenstromrichtlinie. Damit durften sie sofort arbeiten und hatten, falls sie ihren Lebensunterhalt nicht sofort verdienen konnten, Anspruch auf Bürgergeld. An dieser Stelle wird nun angesetzt. Asylanträge müssen die Menschen aber nicht stellen. Und sie behalten das Recht, sofort eine Arbeit aufzunehmen.

Entwurf geht in die Ressortabstimmung

Derzeit haben rund 700.000 Ukrainerinnen und Ukrainer Anspruch auf Bürgergeld, darunter rund 200.000 Kinder. An Ukrainer wurden 2024 rund 6,3 Milliarden Euro ausgezahlt. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte vorgeschlagen, nicht nur die Neuankömmlinge, sondern auch die schon hier lebenden Geflüchteten nur noch mit Asylbewerberleistungen zu versorgen. Das lehnt Bas ab.

Insgesamt kamen seit 2022 den Angaben zufolge 1,2 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine. Mit Stand Mai waren nach offiziellen Angaben 332.000 von ihnen in Beschäftigung. Seit dem Stichtag 1. April kamen nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 21.000 Ukrainer hinzu, für die die Neuregelung gelten könnte. Der Entwurf geht zunächst in die Abstimmung mit anderen Ressorts der Bundesregierung, dann ins Kabinett und anschließend in den Bundestag. (dpa/mig)

 

 


Presseerklärung – Pro Asyl -  2. Juni 2025 

Dobrindts Zurückweisungspolitik ist rechtswidrig –
drei Geflüchtete gewinnen Eilverfahren gegen Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze

Eine 16-jährige Geflüchtete aus Somalia hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin ein Eilverfahren gegen ihre Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze gewonnen. Das Gericht stellte klar: Die Zurückweisung der schwer verletzten Jugendlichen war rechtswidrig. Ebenso haben zwei weitere somalische Schutzsuchende, die einer verfolgten Minderheit angehören, ihre Eilverfahren gegen ihre Zurückweisung vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Alle drei Verfahren werden aus dem Rechtshilfefonds von PRO ASYL unterstützt.

„PRO ASYL ist erleichtert, dass das Gericht der Betroffenen zu ihrem Recht verholfen hat. Die europarechtswidrige Praxis, Asylsuchende zurückzuweisen, muss sofort beendet werden. Bundesinnenminister Dobrindt hat mit seinem nationalen Alleingang genug Leid für Schutzsuchende verursacht und außenpolitischen Schaden angerichtet“, erklärt Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Ein Team von PRO ASYL war unmittelbar nach der Anweisung von Bundesinnenminister Dobrindt an die Grenze gereist. Vor Ort trafen sie auf mehrfach zurückgewiesene Schutzsuchende – unter ihnen die 16-Jährige, die sich aufgrund ihrer Verletzungen kaum noch fortbewegen konnte. Dreimal wurde sie trotz ihrer Minderjährigkeit und ihres kritischen Gesundheitszustands von deutschen Grenzbeamt*innen abgewiesen. Gemeinsam mit polnischen Partnerorganisationen sorgte PRO ASYL für ihre medizinische Versorgung, Unterbringung und rechtliche Vertretung in Polen und Deutschland.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun bestätigt: Die Zurückweisungen der jungen Frau sowie der zwei somalischen Männer verstoßen gegen deutsches und europäisches Recht.

Die Versuche von Alexander Dobrindt, durch populistische Rhetorik ein Klima der Härte zu schaffen, gehen nicht nur zulasten schutzbedürftiger Menschen – sie stehen auch im Widerspruch zum geltenden Recht. Wer Geflüchtete trotz offensichtlicher Hilfsbedürftigkeit zurückweist, handelt nicht nur unethisch, sondern rechtswidrig. Zudem gefährdet dieser nationale Alleingang die europäische Einheit.

Die 16-Jährige war im Mai 2025 gemeinsam mit zwei weiteren somalischen Geflüchteten nach wochenlanger Flucht in kritischem Zustand an der Grenzbrücke bei Frankfurt (Oder) angekommen – geschwächt, verletzt und medizinisch unterversorgt. Trotz ihres Zustands wurde sie ohne Prüfung ihres Schutzgesuchs nach Polen zurückgeschoben. Erst durch zivilgesellschaftliche Unterstützung sowie die Intervention einer Anwältin konnte die Zurückweisung erfolgreich angefochten werden. 

PRO ASYL fordert ein sofortiges Ende rechtswidriger Zurückweisungen an den deutschen Grenzen. Zudem braucht es eine umfassende politische Aufarbeitung dieses Falles und ähnlicher Fälle, um systematische Rechtsverstöße und unterlassene Hilfeleistungen künftig zu verhindern.

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Humanität - Menschenrecht

Wo findet sich das denn im neuen Koalitionsvertrag?

  • Zum Thema Migration heißt es in dem Papier, Zurückweisungen an den Grenzen sollten „in Abstimmung mit den europäischen Nachbarn“ erfolgen.
  • Die Begrenzung sogenannter irregulärer Migration soll wieder als Ziel im Aufenthaltsgesetz festgeschrieben werden.
  • Union und SPD wollen zudem humanitäre Aufnahmeprogramme wie das für Ortskräfte und Menschenrechtler aus Afghanistan beenden.
  • Beim Einbürgerungsrecht ist vorgesehen, die Verkürzung der Wartezeit von fünf auf drei Jahre zu streichen.
  • Ebenfalls rückgängig gemacht werden soll eine zentrale Erleichterung für Kriegsflüchtlinge aus der UkraineEs werde für sie künftig kein Bürgergeld mehr geben, sagte CSU-Chef Markus Söder. Stattdessen werden Asylbewerberleistungen gezahlt, die niedriger liegen.
  • Söder sprach in Bezug auf die Migrationspolitik insgesamt von einem „Richtungswechsel“.

© evangelische Zeitung

  • Der Familiennachzug für Ehepartner*innen, Kinder oder Eltern wird für 2 Jahre ausgesetzt

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Auswertung des Koalitionsvertrags 2025 von CDU, CSU und SPD

24. April 2025 

In herausfordernden Zeiten, in denen sozialer Zusammenhalt und demokratische Stabilität mehr denn je gefragt sind, haben CDU, CSU und SPD einen Koalitionsvertrag für die kommende Bundesregierung erarbeitet. Das Fazit des Paritätischen Gesamtverbands fällt gemischt aus, es ist ein Vertrag mit Licht und Schatten: Zu den großen Verlierern des Vertrags gehören der Klimaschutz, der Schutz vor Armut und der Schutz von Geflüchteten.

Die Vorhaben enthalten erhebliche sozial- und asylpolitische Rückschritte und armutspolitische Leerstellen. Angekündigte Kommissionen in “systemrelevanten” Bereichen wie der Gesundheit und Pflege, in denen angesichts der drängenden Probleme und bereits vorliegender, rasch umsetzbarer Lösungsvorschläge auch aus dem Paritätischen Aufschub weder nötig noch angezeigt ist, lassen Zweifel aufkommen, ob die Regierungskoalition den Ernst der Lage erkannt hat. Eine Vision für ein künftiges Versorgungskonzept in der Gesundheit und Pflege ist ebensowenig erkennbar wie ein sozial- und gesellschaftspolitisches Programm, das geeignet ist, Armut und Ungleichheit spürbar zu verringern und Demokratie & Vielfalt gegen die Angriffe der rechtsextremen Demokratieverächter zu verteidigen. 

Nachdem sich der Paritätische frühzeitig öffentlich mit den Organisationen solidarisiert hat, die Gegenstand einer kritischen Anfrage der CDU/CSU zur Finanzierung und Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen waren, enthält der Koalitionsvertrag immerhin ein Bekenntnis zu den gemeinnützigen Organisationen und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Dazu zählt auch die Fortführung des Bundesprogramms "Demokratie leben!", dessen Wirkung allerdings stärker überprüft werden soll. Wörtlich heißt es dazu in der Koalitionsvereinbarung: “Wir unterstreichen die Bedeutung gemeinnütziger Organisationen, engagierter Vereine und zivilgesellschaftlicher Akteure als zentrale Säulen unserer Gesellschaft. Die Unterstützung von Projekten zur demokratischen Teilhabe durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ setzen wir fort”. 

Auch an anderen Stellen finden sich Lichtblicke und Erfolge. Besonders erfreulich ist, dass in noch weiteren Passagen des Vertrags die Bedeutung und Förderung der Zivilgesellschaft und gemeinnützigen Organisationen betont wird. Der Paritätische hatte sich dafür sehr stark eingesetzt. Die Stärkung der Freiwilligendienste, die geplanten Verbesserungen und die Verlängerung der Mietpreisbreme, das Recht auf Reparatur, die Fortführung der Psychosozialen Zentren und der Migrationsberatung – all das war nach dem Zwischenstand der Sondierungen keine Selbstverständlichkeit. Nachdem Armut im Sondierungspapier an keiner Stelle vorkam, hat es immerhin das Thema Kinderarmut in den Vertrag geschafft. Erfreulich ist auch, dass die dringend notwendige Verbesserung bei der Förderung der Wohlfahrtsverbände den Weg in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Und mit dem bereits verabschiedeten Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz ist die Grundlage für überfällige Investitionen auch in die soziale Infrastruktur gelegt.  

Noch bevor die vorliegende Koalitionsvereinbarung von allen innerparteiligen Gremien gebilligt wurde, haben die Koalitionär*innen in spe selbst dazu beigetragen, Zweifel an der Ernsthaftigkeit der gemeinsamen Vereinbarungen zu säen: Alle Vereinbarungen stehen unter dem angesichts des Fortbestands der Schuldenbremse denkbar weitreichenden Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Während der SPD-Parteivorsitzende Lars Klingbeil schon bei der Vorstellung des Vertrages die Unterschiedlichen Formulierungen von “wir wollen” und “wir werden” betonte, wies der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz die gesetzliche Durchsetzung eines Mindestlohns von 15 Euro zurück und stellte sogar die vereinbarte steuerliche Entlastung kleiner Einkommen in Frage. “Wo die Tat nicht spricht, wird das Wort nicht viel helfen,“ formulierte Friedrich Schiller einst. Ob die Worte der Koalitionsvereinbarung geeignet sind zu helfen, wenn sie in Taten münden, will der Paritätische in seiner Auswertung des Koalitionsvertrages untersuchen.

Wer den Koalitionsvertrag selbst lesen will, der findet das Dokument hier: ... Klick mich

 

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Der Koalitionsvertrag bedeutet massive Verschlechterung für Flüchtlinge

Presseerklärung 9. April 2025.  --- Pro Asyl:

 

Rückschrittskoalition gegen Menschenrechte und Humanität


PRO ASYL ist alarmiert über die Ergebnisse der Koalitionsgespräche, die  massive Verschärfungen für Schutzsuchende festschreiben, statt sich an Humanität und geltendem Recht zu orientieren.

„In den Koalitionsergebnissen wird eine gefährliche Abkehr von menschenrechtlichen Errungenschaften deutlich – es droht eine Rückschrittskoalition gegen Menschenrechte und  Humanität“, warnt Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL.

 
                                                Massive Verschärfungen für Schutzsuchende


Das zeigt sich insbesondere an den geplanten Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Grenzen - dies ist weiterhin europa- und verfassungswidrig.

 


Fatal ist, dass Union und SPD sich auf die Streichung des sogenannten Verbindungselements für “sichere Drittstaaten” geeinigt haben. Hier geht es darum, Deals mit Ländern à la Modell Ruanda zu schließen. Damit soll dann ein Flüchtling in einen Drittstaat außerhalb der EU geschickt werden können, obwohl er dort nie zuvor war. Die “sicheren Drittstaaten” sind im EU-Recht geregelt, und in Kürze wird ein Vorschlag der Kommission für eine Evaluierung erwartet. “Diese unscheinbar wirkende Rechtsänderung wird dramatische Konsequenzen für den Flüchtlingsschutz haben. Damit  schließt sich Deutschland den europäischen Hardlinern an und unterstützt den Versuch,  kollektiv aus dem internationalen Flüchtlingsschutz auszusteigen”, sagt Kopp.

Eine massive Verschärfung sieht der Koalitionsvertrag im Asylverfahren vor: Dort soll der Amtsermittlungsgrundsatz durch den Beibringungsgrundsatz, der die Beweislast den Schutzsuchenden aufbürdet,  ersetzt werden. Dagegen hatte es seit dem Sondierungspapier starke öffentliche Kritik von Jurist*innen und anderen Expert*innen gegeben. Ein Beibringungsgrundsatz im Asylverfahren wird zu falschen Ergebnissen führen und ist verfassungsrechtlich höchst fragwürdig: Ein faires Verfahren ist so für die Betroffenen nicht garantiert. Ausführlich hat PRO ASYL hier das Problem erklärt.

Es ist außerdem bitter, dass sich der Sozialpopulismus gegen ukrainische Flüchtlinge nun auch im Koalitionsvertrag niedergeschlagen hat. Neu ankommende ukrainische Flüchtlinge sollen bei Bedürftigkeit wieder unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen. Das bedeutet nicht nur weniger Leistungen und seit letztem Jahr an vielen Orten die Bezahlkarte, sondern unter anderem auch schlechtere medizinische Versorgung.

Obwohl besonders schutzbedürftig: Frauen und Kinder bleiben auf der Strecke

PRO ASYL kritisiert insbesondere die geplante Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, die Beendigung humanitärer Aufnahmeprogramme sowie das Moratorium des UN-Umsiedlungsprogramms.

„Der Koalitionsvertrag kappt zentrale lebensrettende Maßnahmen. Wer reguläre Wege versperrt, zwingt Menschen auf lebensgefährliche Fluchtrouten. Dies betrifft auch Frauen und Mädchen aus Afghanistan, die dort laut europäischer Rechtsprechung massiv gefährdet sind“, sagt Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL.

Die Aussetzung des Familiennachzugs verletzt das Menschenrecht auf Familie, führt zu dauerhaft zerrissenen Familienstrukturen und behindert Integration. Auch hier bleiben insbesondere Frauen und Kinder auf der Strecke – gerade jene, die am dringendsten Schutz benötigen.


                        Was der Koalitionsvertrag in der Praxis bedeutet: Noch mehr Tote
Während in Berlin über eine härtere Gangart gegenüber Schutzsuchenden verhandelt wurde, kamen in der Ägäis erneut Menschen ums Leben. Vor der Insel Lesbos ereignete sich ein Schiffsunglück, bei dem überwiegend Frauen und Kinder starben.
Trauernde Angehörige aus Frankfurt, Bochum, Köln und Berlin identifizieren derzeit ihre Angehörigen in der Gerichtsmedizin auf Lesbos. Sieben Tote wurden bisher geborgen: vier Kinder, zwei Frauen und ein Mann aus Afghanistan.
„Die Umsetzung des Koalitionsvertrags wird unweigerlich zu mehr Toten führen“, so Kopp. „Weitere schutzbedürftige Menschen werden auf gefährliche und häufig tödliche Fluchtrouten gezwungen.

 

 Hier den vollständigen Koalitionsvertrag lesen --- Klick mich

 

 

 

 

PRO ASYL steht Ihnen für Rückfragen und weitere Informationen gern zur Verfügung:
069 / 24 23 14 30 I [email protected] I www.proasyl.de