"Es gibt immer noch hunderte Kirchenasyle"
11.05.2026 © Medico International
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Der katholische Theologe und Mitbegründer des Instituts für Politik und Theologie, Michael Ramminger, über die widerständige Tradition des Christentums und eine neue Kriegsideologie im Namen der Religion – nicht nur in den USA.
medico: Kürzlich warst du Redner beim Symposium der medico-Stiftung „Kalte Zeit. Zur Ambivalenz der Empathie“. Kannst du uns kurz erzählen, was dir als theologisch geschultem und politisch aktivem Menschen zur gegenwärtigen Lage von Empathie, Mitgefühl und Nächstenliebe einfällt – und wie du die Debatte in Frankfurt erlebt hast?
Michael Ramminger: Auf gesellschaftlicher Ebene sind Veränderungen am Laufen, die sozialpsychologisch, ideologisch und politisch ganz schön in die Tiefe gehen. Mitmenschlichkeit, Solidarität und gleiche Rechte für alle Menschen auf der Welt, also ein Handeln und ein Denken im Sinne des Universalismus, verlieren massiv an Wirkmächtigkeit und Überzeugung. Die Welt wird brutaler und kälter. Darüber zu sprechen ist bitter notwendig, und das wurde auf dem medico-Symposium gemacht. Es war in gutem Sinne eine Suchbewegung, ein Anfang. Das Problem wird uns noch länger erhalten bleiben. Egal, wer demnächst irgendwo irgendwelche Wahlen gewinnen wird.
In deinem Panel ging es um das Thema „Mitgefühl und Mitleid. Verteidigung einer christlichen Haltung“. Diese Verteidigung scheint nötig: Aktuell erleben wir nämlich eine Bezugnahme auf religiöse Figuren anderer Art. Der US-amerikanische Verteidigungsminister Pete Hegseth hat beispielsweise den Angriff auf den Iran als „Kreuzzug“ bezeichnet.
Die Wiederkunft der Religion ist offenkundig. Darin artikuliert sich ein auch von links oft unterschätztes und reales Bedürfnis. Was sich aber daraus konkret formiert, hat im Grunde nichts mit der bisherigen christlichen Tradition zu tun. Die Zeit der christlichen Formierung, der gesamtkulturprägenden Kraft des Christentums in Europa und den USA, ist im Grunde vorbei. So etwas wie die Kirche des Mittelalters, die gesagt hat, was man tun und lassen darf, existiert nicht mehr. Was wir in der zweiten Trump-Administration sehen, ist vielmehr eine Neuerfindung von Religion. Hinzu kommt: Die US-amerikanische Religiosität war schon immer eine ganz eigene. Der Bible Belt, der evangelikale Fundamentalismus, der Kreationismus — all das hat kein Pendant in Europa.
Für den Tech-Unternehmer und Trump-Unterstützer Peter Thiel ist dieses Böse Europa, der Iran oder auch der progressive Liberalismus. Er macht gegenwärtig Schlagzeilen – nicht nur mit Investitionen in eine Gebets-App, sondern auch mit einer politisch aufgeladenen Neuinterpretation biblischer Bilder, darunter auch das Motiv des Armageddon, also eines eschatologischen Endkampfes. Diese Lesart des Christentums verortet das absolute Böse irgendwo im Außen und versteht sich selbst als Heilsbringer. Wie bewertest Du das?
Da muss man unterscheiden: zwischen der volkskirchlichen, römisch-katholischen und evangelischen Tradition auf der einen Seite und dem, was Thiel und andere jetzt machen, auf der anderen. Die ganze Rede vom Katechon, vom Antichristen — das sind Figuren, die bei uns theologisch kaum rezipiert werden. Der Begriff Katechon, der „Aufhalter“, stammt aus einem einzigen pseudo-paulinischen Brief, und der Antichrist kommt an einer einzigen Stelle in einem Johannestext vor. Was hier theologisch gedacht wird, folgt vielmehr Augustinus. Apokalyptik meint biblisch hier nicht eine zukünftige Katastrophe, sondern die Offenbarung der Katastrophalität der Welt wie sie ist. Walter Benjamin hatte das ja auch sehr klar erfasst: Die Katastrophe ist nicht das, was kommt, sondern dass es so weitergeht, wie es ist. Dies wird sein Ende in der Wiederkunft des Messias finden. In diesem Paulus-Brief ist der Anti-Christ der Verführer, der falsche Prophet, der überwunden werden muss, damit der Messias wiederkommen kann.
Und dann gibt es noch den sogenannten Katechon, der den Antichristen – also heute die Liberalen, die Linken, die Weltregierung im Sinne Thiels – aufhält. Damit mache er die Welt belebbar gegen das Chaos des Antichristen. Doch Thiel hält die Katastrophe nur auf, er schafft nichts Neues. Dieser an sich unbedeutenden Bibelstelle zufolge muss die Katastrophe erst vollständig geschehen, erst danach wird der Messias kommen. Wenn man diese zwei Zeilen aus der Bibel ernst nimmt und konsequent zu Ende denkt, müsste Thiel eigentlich sagen: Ich halte den Antichristen auf — und damit auch die Wiederkunft und das Reich Gottes und den Messias. Das verschweigt er. Seine Argumentation ist also in sich selbst inkonsistent. Hinzu kommt, dass der Katechon eine absolute Marginalie christlicher Tradition und Theologie ist. Thiel bezieht diese Figur eigentlich von Carl Schmitt, aus dessen Buch „Nomos der Erde“.
Die beiden christlichen deutschen Kirchen haben kürzlich ein Papier zur Militärseelsorge veröffentlicht, dass du stark kritisierst. Würdest du Analogien sehen zwischen der Figur des absoluten Bösen und dem, was die beiden großen Kirchen nun tun?
Ich habe eher das Gefühl, dass in den deutschen Kirchen kaum noch Leute sind, die wirklich an das glauben, was sie dem Christentum nach eigentlich vertreten müssten. Was sie stattdessen vertreten, sind peinliche Restbestände einer Religiosität, die nur noch durch ihre Institutionen weiterlebt. Und in dieser Institutionalität gibt es nichts anderes mehr als die Unterwerfung unter die herrschenden Paradigmen der staatlichen Politik. In dem wirklich unerträglichen Papier der Kirchen zur Militärseelsorge dienen sie sich dem Militär als Problemlöser an. Die Notwendigkeit von Aufrüstung und Kriegsführung wird als selbstverständlich vorausgesetzt, als müsste sie gar nicht mehr begründet werden. Was sie hier vertreten, kommt nicht aus der christlichen Tradition. Es ist dieser grausame „Werteverteidigungsdiskurs“ der liberalen Demokratie.
An anderer Stelle hast du die Position der Kirchen als Blasphemie bezeichnet, als Verrat an der genuinen christlichen Tradition der Nächstenliebe. Wie viel von dieser universalistischen Tradition ist noch da?
Ich kann das nicht quantifizieren. Aber nehmen wir die Debatte um die Ordo Amoris. Der Begriff stammt von Augustinus und Thomas von Aquin. Vance, der vor einigen Jahren zum Katholizismus konvertiert ist, hat ihn aufgegriffen und so ausgelegt, dass es eine abgestufte Hierarchie der Zuneigung und des Mitleids gibt: Sie gelten erst der Familie, dann der Straße, dann der Gemeinschaft, dann der Nation.... Damit hat er ein universalistisches Verständnis von Mitleid ausgehebelt. Soweit ich weiß, war der Einzige, der darauf mit Kritik reagiert hat, Papst Franziskus. Er hat einen Brief an die US-amerikanische Bischofskonferenz geschrieben und anhand des Gleichnisses vom barmherzigen Samariter gesagt: Christliche Liebe ist keine stufenweise Ausweitung von Interessen, die sich nach und nach auf andere Personen und Gruppen erstrecken.
Die wahre Ordo Amoris entdecken wir im Gleichnis vom „barmherzigen Samariter“: Es geht um eine Liebe, die eine Geschwisterlichkeit schafft, die ausnahmslos allen offensteht. Die Essenz dieses Gleichnisses ist, dass es einen Unterschied zwischen Sympathie und Bedürftigkeit gibt. Der entscheidende Punkt ist die Bedürftigkeit. Bei Thomas von Aquin selbst ist es genauso: Wenn Bedürftigkeit vorliegt — Armut, Elend, Gewaltbedrohung — dann gilt nicht mehr die Folge von Familie, Nachbarschaft, Nation etc. Dann gilt nur noch: Wer braucht am dringendsten Hilfe? Der aktuelle Papst Leo hat die Interpretation von Vance genauso zurückgewiesen und einen salvadorianischen Migranten, der 1990 vor dem Bürgerkrieg im Kofferraum eines Autos in die USA geflohen war, zum Diözesanbischof ernannt. Das ist natürlich ein symbolischer Akt. Es gibt aber immer noch ein großes universalistisches Potenzial inmitten der Kirche.
Könnte man sagen, dass Christ:innen – wenn schon nicht die Kirchen insgesamt – aufgrund des Kerngedankens der Nächstenliebe eigentlich Verbündete der Bewegungen gegen Krieg und Faschismus sein müssten?
Ja, eigentlich schon. Und in der Vergangenheit waren Christ:innen das ja auch, wichtige Gründer:innen der Anti-Apartheitsbewegung, der Anti-Kriegsbewegung, der Solibewegungen kamen aus ihren Reihen. Und auch heute noch gibt es hunderte Kirchenasyle in Deutschland, wo die Leute sagen, es interessiert mich nicht, was zum Beispiel das katholische Büro sagt, das sich nicht mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anlegen will. Es könnte aber sein, dass in 100 Jahren, wenn es dann die Welt noch gibt, keiner mehr weiß, was Christentum in dieser Form und Praxis bedeutet. Aber ich hoffe einfach, dass diese Tradition nicht zu Ende geht.
Dennoch: Was bedeutet es in deinen Augen, wenn die großen Kirchen, wie du sagst, einen christlichen Universalismus und eine indiskriminierende Haltung gegenüber Menschen in Not aufgeben? Wird hier eine selektive Empathie vollzogen, ausgerichtet auf Familie, Straße, Nation?
Ich würde das, was Vance da formuliert, gar nicht Empathie nennen, sondern Sympathie. Empathie, oder Mitleid, wie ich lieber sage, hat für mich einen doppelten Aspekt: zum einen das Affektive, meine Berührung durch den Schmerz des oder der Anderen, die Begegnung, das Unmittelbare; zum anderen das darin begründete politische, universalistische Moment. Diese zwei Seiten des Mitleids hat auch Rousseau benannt. Heute sind wir aber an einem Punkt, an dem die Trump-Bande offen sagt, dass Mitleid eine menschliche Schwäche sei und ausradiert werden müsste. Das ist auch noch einmal sehr anders als im klassischen Neoliberalismus der 1980er- und 1990er-Jahre. Damals hat man das Mitleid zwar eingehegt und kooptiert — das Unternehmen McKinsey hat die ersten Tafeln beraten, das war quasi eine Vermarktung von Mitleid auf höchstem Niveau des Neoliberalismus. Aber man kam gesellschaftlich nicht ganz umhin, dem Mitleid einen Ort zuzuweisen.
Ich glaube, dass wir es in diesem Sinne nicht einfach mit einer Neuauflage der Auseinandersetzung mit dem neoliberalen Verständnis von Mitleid, sondern um einen Paradigmenwechsel in der Auseinandersetzung mit dem Konzept von Empathie zu tun haben. Denn wenn Mitleid kein Prinzip ist, das wie auch immer interpretiert zu einer guten, gerechten Welt beiträgt, welche zukünftige Ordnung stellen sich dann Thiel und andere vor? Konstituiert wird eine verhärtete, verrohte und kriegerische Welt, in der die Seele vom Gefühl des Mitleids und damit der Schwäche gereinigt ist – und damit auch die Idee von der Gleichheit aller Menschen verschwinden wird.
Mitleid als politisches Konzept selbst ist auch umstritten. Hannah Arendt hat ihn beispielsweise immer kritisiert und stattdessen für einen emphatischen Solidaritätsbegriff plädiert. Warum sollten wir es dennoch verteidigen?
Mitleid ist immer und oft auch zu Recht als Assistenzialismus, also als ein rein karitatives Unternehmen diffamiert worden. Aber Mitleid ist der Ernstfall von Empathie. Denn es geht ja um die „Einfühlung“ in den Schmerz, die angetane Gewalt, die Gefährdung des Lebens des Anderen. Und nicht um eine allgemeine Empathie in was oder wen auch immer. Wenn man diese Regung für legitim hält, begründet sie einen Universalismus. Der Anthropologe Lévi-Strauss hat das sehr gut formuliert: „Diese Entdeckung des Mitleids verpflichtet jedoch, Seinesgleichen in jedem Wesen zu sehen, das leidet und dadurch einen unbedingten Anspruch auf Erbarmen hat. Denn für einen jeden von uns besteht die einzige Hoffnung, von Seinesgleichen nicht als ein Tier behandelt zu werden, darin, dass alle Seinesgleichen und zuerst er selbst sich unmittelbar als leidende Wesen bekunden und in ihrem Inneren die Fähigkeit zum Mitleid bewahren.“ Was unsere Gemeinsamkeit begründet, ist also nicht Differenz, nicht Stamm gegen Stamm, nicht Kultur gegen Kultur – sondern Gleichheit. Und dann sind die Palästinenser:innen auch Menschen. Punkt, aus.
Jedes Wesen, das leidet, hat insofern einen unbedingten Anspruch auf Erbarmen. Das ist die Basis auf der sich Menschlichkeit konstituiert. Und auf der wir erst beginnen können, von Unterschiedlichkeit zu sprechen. Mitleidsbereitschaft wirkt also als ein politischer Imperativ, auch in dem Sinne, unsere Freiheit zur Menschwerdung anzunehmen. Deshalb halte ich es für falsch, auf diesen Begriff zu verzichten.
Aber wie geht man mit der Kehrseite des angewandten Mitleids um — dem Assistenzialismus, der Selektivität?
„Ich kann nicht allen helfen“ hat nichts mit meiner Mitleidsfähigkeit oder dem Universalismus, den sie begründet, zu tun. Und der Assistenzialismus ist einfach eine bürgerliche Verkürzung und Korruption des Mitleids. Ich kann trotzdem sagen: Dieser Mensch hat in seinem Leiden das Recht darauf, dass dieses Leiden ein Ende hat. Und dann stellt sich die Folgefrage: Was kann ich wirklich dazu beitragen? Das sind sehr unterschiedliche Antworten. Es gibt Menschen, die in der konkreten Situation sagen: Dieses Leiden geht mich mehr an als mein eigenes Leben. Und vielleicht ist das der stärkste Beweis dafür, dass Mitleid kein Humbug ist.
Warum reicht dir Solidarität nicht aus?
Beim Begriff der Solidarität gibt es ein Problem: Er hat immer zwei Momente. Einerseits drückt er tatsächlich die unbedingte Bereitschaft zu helfen aus, enthält also eine ethische Entscheidung. Andererseits — und das spielte auch in der kommunistischen Arbeiter:innenbewegung eine Rolle — wird Solidarität als gemeinsames Interesse verstanden. Die Arbeiterinnen müssen sich zusammenschließen, weil sie ein gemeinsames Interesse haben, sich zu befreien. Da wird man sich nie wirklich fragen, ob jemand anderes auch leidet. Das eigene Interesse wird durch die Hintertür universalisiert. Insofern ist Solidarität keine vollständige Entsprechung zu einem universalistischen Barmherzigkeitsverständnis.
Was würde das für die Arbeit politischer Organisationen bedeuten?
Für mich ist der entscheidende Punkt, auf einem unbedingten Universalismus zu beharren und da nicht zurückzuweichen. Keine Kompromisse, keine vorschnellen Aushandlungsdiskussionen. medico war zum Beispiel eine der wenigen Organisationen, die relativ früh und offen Position zu Gaza bezogen hat. Und der Kampf gegen das Mitleid ist ja auch ein diskursiver, symbolischer Kampf, der auf den unterschiedlichsten Ebenen geführt wird — von der Bibelauslegung bis zur politischen Sprache. Da dürfen wir nicht zurückweichen. In der neuen politischen Theologie heißt es sinngemäß, dass das Mitleid nicht einfach nur individuelles Empfinden ist, es muss zeitgleich institutionell verankert sein – und das führt uns zur Frage, was getan werden muss für eine Welt, in der Menschen nicht mehr leiden. Denn fremdes Leid wahrzunehmen und zur Sprache zu bringen, ist die unbedingte Voraussetzung aller neuen Formen sozialer Solidarität. Was Gesellschaft braucht, sind solche Orte des unbedingten Universalismus, an denen gilt: Das ist die Wahrheit des Universalismus, die wir verteidigen.
Das Interview führten Timo Dorsch und Karin Zennig.
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Petition: Hände weg vom Kirchenasyl
Schutz für geflüchtete Menschen bewahren!
Veröffentlicht am 02. September 2024 | von Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
Bitte unterstützen Sie diese Petition:
Hände weg vom Kirchenasyl – Schutz für geflüchtete Menschen bewahren! | WeAct (campact.de)
An: Nancy Faeser, Bundesinnenministerin, Innenminister*innen der Bundesländer
Im Mai stürmte die Polizei in Niedersachsen eine Kirche, um eine Abschiebung durchzuführen. In Mecklenburg-Vorpommern kam im Dezember
2023 ein bewaffnetes Sondereinsatzkommando zum Einsatz, um eine afghanische Familie aus einem Kirchenasyl abzuschieben. Auch in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz gab es Räumungen.
Das ist ein Angriff auf den Schutz geflüchteter Menschen durch das Kirchenasyl. Dabei hat Kirchenasyl eine lange humanitäre Tradition und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat
erklärt, dass die Behörden das Kirchenasyl als solches respektierten.
Wir appellieren daher an die Innenminister*innen der Länder und die Bundesinnenministerin und fordern:
Die Petition wurde von der ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V. gestartet. Es haben bereits 65.000 Menschen unterzeichnet.
Flüchtlingsbeauftragte kritisiert Behörden nach Kirchenasyl-Bruch
Nach dem Bruch eines Kirchenasyls in Schwerin kritisiert die Vorstandsvorsitzende der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, Dietlind Jochims, die Behörden.
Die Vorstandsvorsitzende der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, Dietlind Jochims, hat die deutschen Behörden nach dem Bruch eines Kirchenasyls in Schwerin kritisiert. Es sei ihr unverständlich, wie die Behörden mit der betroffenen geflüchteten Familie aus Afghanistan umgegangen seien und bislang respektierte Schutzräume wie das Kirchenasyl missachtet hätten, sagte die Pastorin, die auch Flüchtlingsbeauftragte der evangelischen Nordkirche ist, dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Die Polizei in Schwerin hatte wegen eines Amtshilfegesuchs der Kieler Ausländerbehörde am Mittwoch ein bestehendes Kirchenasyl in der evangelischen Petrusgemeinde in Schwerin gebrochen, um zwei erwachsene Söhne einer sechsköpfigen afghanischen Familie nach Spanien abzuschieben. Die Abschiebung scheiterte, weil sowohl die Mutter als auch einer der Söhne sich in einem psychischen Ausnahmezustand befanden. Bis auf die Mutter, die sich noch in einer Klinik befindet, hält sich die Familie weiter im Kirchenasyl der Gemeinde auf.
Wie Jochims mitteilte, handelt es sich bei der Mutter um eine bekannte Frauenrechtlerin und Journalistin, die in ihrer Heimat nach der Machtübernahme der Taliban massiv bedroht wurde. Über das Aufnahmeprogramm für Afghanistan des Bundesinnenministeriums und des Auswärtigen Amtes war der Familie zunächst eine Aufnahme in Deutschland zugesichert worden. Die Visumserteilung verzögerte sich laut Jochims massiv. Da das Leben der Familie in Afghanistan zusehends gefährdet gewesen sei und sie dringend medizinische Behandlung benötigt habe, floh sie in den Iran. Von dort aus sei die Familie mit einem spanischen Visum nach Europa gelangt. „Es ist ein Armutszeugnis für die Behörden, dass die Visa-Formalitäten viel zu schleppend angesichts der Lebensgefahr für die Familie bearbeitet worden sind“, kritisierte Jochims.
Es sei augenscheinlich, dass es das Kirchenasyl nicht gebraucht hätte, wenn die deutschen Behörden ihre Arbeit gemacht hätten, betonte Jochims. „Mit dem Kirchenasyl für Frau Y. und ihre Familie sprang die Kirchengemeinde dort ein, wo das Auswärtige Amt versagte“, sagte sie. Anstatt mit einem Großaufgebot von Polizei und Feuerwehr in bundeslandübergreifender Kooperation anzurücken, hätten sich die deutschen Behörden bei der Familie entschuldigen und den Selbsteintritt im Dublin-Verfahren ausüben können, forderte die Pastorin. Die Institution Kirchenasyl komme durch die Vorgabe, die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen, zunehmend unter Druck, beklagte Jochims. Auch Kliniken, Schulen oder Ausbildungsbetriebe gälten leider nicht mehr als akzeptierte Schutzräume, aus denen nicht abgeschoben werde. Im Juli hatte ein Fall aus Viersen für Aufsehen gesorgt, als die Polizei ein kurdisches Ehepaar aus dem Irak aus dem Kirchenasyl holte. © epd 21.12.2023
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Gemeinsame Pressemitteilung des Ökumenischen Netzwerkes Asyl in der Kirche in NRW und des Abschiebungsreportings NRW vom 13. Juli 2023
Am 10. Juli 2023 ist ein kurdisches Ehepaar aus dem Irak im Kirchenasyl in der Evangelischen Kirchengemeinde Lobberich/Hinsbeck (Stadt Nettetal, NRW) mit einem Hausdurchsuchungsbeschluss
durch die Ausländerbehörde der Stadt Viersen festgenommen worden. Beide schwer traumatisierte Personen sitzen nach Abbruch des Abschiebungsversuches aus medizinischen Gründen derzeit
in
Abschiebehaft und sollen nach Polen überstellt werden. In Polen waren sie bereits in einem geschlossenen Lager über einen längeren Zeitraum inhuman behandelt worden und stehen seitdem
unter massivem psychischem Druck.
Pfarrerin Elke Langer von der Evangelischen Kirchengemeinde Lobberich/Hinsbeck reagiert entschieden auf die Ereignisse von Montagmorgen: „Ich bin erschüttert, wie die Ausländerbehörde der Stadt Viersen hier vorgegangen ist. Unsere Mitarbeiter:innen sind alle fassungslos. Wir haben das Kirchenasyl aus humanitären Gründen gewährt – ein solcher repressiver Abschiebungsversuch zweier traumatisierter Menschen ist ein Skandal.“
Das Ökumenische Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW und das Abschiebungsreporting NRW des Komitees für Grundrechte und Demokratie e.V. verurteilen entschieden das Vorgehen der Ausländerbehörde der Stadt Viersen:
„Das seit Mai 2023 bestehende Kirchenasyl sollte grundlegende Rechte des kurdischen Ehepaars schützen, wie eine adäquate psychosoziale Unterstützung, medizinische Versorgung und eine menschliche Unterbringung. Den Zugang hierzu hätten beide Personen nicht durch eine sogenannte Dublin-Überstellung nach Polen. In der Kirchengemeinde hatte das Ehepaar einen stabilisierenden Schutzraum, um sich eine Perspektive aufbauen zu können. Dies ist durch den repressiven und massiv retraumatisierenden Abschiebungsversuch unmöglich geworden“, so Benedikt Kern, Theologe und Mitarbeiter im Ökumenischen Netzwerk Asyl in der Kirche NRW, das das Kirchenasyl begleitet hat. „Mit dem gewaltsamen Bruch des Kirchenasyls hat die Ausländerbehörde der Stadt Viersen eine rote Linie überschritten, hier wird die Erbarmungslosigkeit der aktuellen Migrationspolitik einmal mehr deutlich. Wir fordern die sofortige Freilassung der beiden Geflüchteten aus der Abschiebehaft und einen Abschiebestopp nach Polen!“
Sebastian Rose vom Abschiebungsreporting NRW unterstreicht: „Es ist offensichtlich, dass hier Abschiebungen um jeden Preis durchgeführt werden. Dies kritisieren wir mit aller Entschiedenheit, da hier Ermessensspielräume offensichtlich nicht ausgeschöpft werden. In NRW darf es ein solches Vorgehen nicht geben und das Kirchenasyl muss als ein wichtiger Akt der Humanität respektiert werden.“
Gewaltsame Räumungen von Kirchenasylen sind äußerst ungewöhnlich, da die Behörden diesen Schutzraum für Geflüchtete in Kirchengemeinden in der Regel respektieren. In NRW gibt es derzeit rund 140 laufende Kirchenasyle. Im vergangenen Jahr konnten davon rund 98% mit einer Bleibeperspektive für die Betroffenen beendet werden.
Die Evangelische Kirche im Rheinland hatte am 13.07.2023 das Vorgehen der Ausländerbehörde Viersen bereits deutlich in einer Pressemitteilung kritisiert.
Kontakt:
Ökumenisches Netzwerk Asyl in der Kirche NRW
Tom Brandt, Tel: 0176-43240783 und Mail: nrw (at) kirchenasyl.de
Das Ökumenische Netzwerk Asyl in der Kirche NRW mit Sitz in Köln, Münster und Bielefeld berät und unterstützt seit 1994 Geflüchtete mit drohender Abschiebung und Kirchengemeinden in Fragen des Kirchenasyls.
Abschiebungsreporting NRW
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., Köln
Sebastian Rose
Telefon 0221 / 972 69 32 | Mobil 01575 / 40 35 862
E-Mail: rose (at) abschiebungsreporting.de
Presseberichte:
Kirchenasyl in Nordrhein-Westfalen gewaltsam beendet, in: Die Eule vom 13. Juli 2023
Stadt Viersen beendet Kirchenasyl, in: wdr.de vom 14. Juli 2023
Stadt Viersen beendet Kirchenasyl, in: tagesschau.de vom 14. Juli 2023
Pressemitteilung zum Freispruch im Kirchenasylverfahren
„Signalwirkung für die Kirchenasylbewegung“
Bielefeld/Köln/Münster, den 28.04.2021
Bruder Abraham Sauer aus der Abtei Münsterschwarzach ist am 26. April 2021 vom Amtsgericht Kitzingen (Bayern) freigesprochen worden. Der Mönch war angeklagt worden, weil er geflüchteten Menschen Kirchenasyl gewährt hatte, die Staatsanwaltschaft hatte die Verurteilung gefordert. Das „Ökumenisches Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW e.V.“ begrüßt das Urteil als wegweisend für die Kirchenasylbewegung, auch außerhalb Bayerns.
„Mit großer Freude haben wir die Entscheidung im ersten Verfahren aufgenommen, in dem sich ein Mönch für die Gewährung von Kirchenasyl vor einem bayerischen Gericht verantworten musste,“ so Joachim Poggenklaas, evangelischer Pfarrer in Bielefeld und im Vorstand des „Ökumenischen Netzwerks Asyl in der Kirche in NRW“.
„Besonders hat uns gefreut, dass der Freispruch erfolgte, weil die Richterin anerkannt hat, dass es sich beim Kirchenasyl um einen Akt der Glaubens- und Gewissensfreiheit handelt, der nicht kriminalisiert werden darf.“
„Dieses Urteil ist auch insofern bahnbrechend, weil es deutlich macht, dass es im Letzten nicht darum geht, dem Kirchenasyl einen eigenen Rechtsstatus zuzuweisen“, so der Theologe Benedikt Kern, der für das „Ökumenische Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW“ in der Beratung von Kirchenasylen tätig ist.
„Das Kirchenasyl beruft sich vielmehr auf Grund- und Menschenrechte, weil es die Menschenwürde von Geflüchteten schützt. Der Freispruch von Bruder Abraham Sauer sollte somit auch Signalwirkung für die Kirchenasylbewegung haben: wir lassen uns nicht von staatlichen Behörden vorschreiben, welchen Kriterien ein Kirchenasyl genügen muss, um anerkannt zu werden. Wir können uns mutig auf die eigene Glaubens- und Gewissensfreiheit berufen.“
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Derzeit befinden sich 91 Menschen in NRW in 60 Kirchenasylen, davon sind 55 Dublin-Fälle. 70 Kirchenasyle wurden in den letzten 12 Monaten beendet, davon 70 (100%) erfolgreich. Das „Ökumenische Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW e.V.“ berät und unterstützt seit 1994 von Abschiebung betroffene Geflüchtete und Kirchengemeinden in Fragen des Kirchenasyls. Es gibt Geschäftsstellen in Bielefeld, Köln und Münster. |
Kontakt für Pressestatements: Mobil: 0163-7438704
Email: [email protected] -- Anschrift: Haus der ev. Kirche, Kartäusergasse 9-11, 50678 Köln
Infos: www.kirchenasyl.de
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ERLEICHTERUNG
15.1.2021
Die Innenminister hatten die Hürden für Kirchenasyle so erhöht, dass Hilfe für Härtefälle fast unmöglich wurde. Nach Gerichtsurteilen lockert das Bundesamt die Regeln nun wieder. Die Arbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ reagiert erleichtert.Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) rückt von der zuletzt restriktiven Praxis gegenüber Kirchenasylen wieder ab. Wie die Behörde am Donnerstag in Nürnberg mitteilte, werden Schutzsuchende im Kirchenasyl nicht länger als „flüchtig“ angesehen, wenn ihr Aufenthaltsort bekannt ist. Das hat zur Folge, dass die sogenannte Überstellungsfrist in der Regel nicht mehr auf 18 Monate ausgeweitet wird. Diese Ausweitung hatte Kirchenasyle nahezu unmöglich gemacht und wurde von Gerichten infrage gestellt.
Die Verlängerung der Frist ging auf einen Beschluss der Innenminister von Bund und Ländern aus dem Jahr 2018 zurück. Dabei ging es um Dublin-Fälle im Kirchenasyl, also Schutzsuchende, für deren Aufnahme und Verfahren eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig wäre. Wird eine Überstellung innerhalb eines halben Jahres nicht realisiert, geht die Zuständigkeit automatisch zu den deutschen Behörden über. Um das „Aussitzen“ der Frist zu erschweren, entschieden sich die Innenminister für die Verlängerung.
Grundlage dafür war eine Regelung in der Dublin-Verordnung, die eine Frist-Verlängerung erlaubt, wenn der Asylbewerber als „flüchtig“ gilt. Nach Aussage der Kirchen wurde die Fristverlängerung für Kirchenasyle nach dem Beschluss der Innenminister zum Regelfall. Im vergangenen Sommer äußerte das Bundesverwaltungsgericht aber Zweifel an der Praxis, da der Aufenthaltsort der Schutzsuchenden im Kirchenasyl in der Regel bekannt sei. Diesen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts sowie weitere obergerichtliche Rechtsprechung würden nun umgesetzt, sagte ein Sprecher des Bamf. Er betonte aber auch, dass ein Kirchenasyl zu verlassen sei, wenn die Behörde entscheidet, dass kein besonderer, individueller Härtefall vorliege. „Die Einhaltung dieser Grundregeln ist essenziell, um die Akzeptanz des Kirchenasyls bei Behörden, Gerichten und Öffentlichkeit aufrechterhalten zu können und weiter zu stärken“, sagte er.
In einem Merkblatt vom Bundesamt, das dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegt, heißt es, dass die Fristausweitung nun nur noch infrage kommt, wenn eine Ausländerbehörde einen Schutzsuchenden als „unbekannt verzogen“ meldet, bevor die Kirchenasylmeldung beim Bundesamt eingeht, oder wenn eine Kirchengemeinde den konkreten Aufenthaltsort des Asylbewerbers nicht mitteilt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ begrüßte die Ankündigung des Bundesamts. „Wir nehmen diesen Schritt erleichtert zur Kenntnis. Er ist lange überfällig“, erklärte die Vorsitzende Dietlind Jochims.
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gingen nach dessen Angaben im vergangenen Jahr 355 Kirchenasylmeldungen für 506 Personen ein. Einen Höchststand erreichten Kirchenasyle im Jahr 2016 im Zuge der großen Fluchtbewegung. In dem Jahr suchten nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft „Kirche und Asyl“ mehr als 1.000 Menschen, deren Asylgesuch abgelehnt worden war, Schutz in Gemeinden. Kirchen gewähren in Härtefällen abgelehnten Asylbewerbern Schutz mit dem Anliegen, dass die Behörden ihre Entscheidung noch einmal überdenken. (epd/mig)
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Wichtiges Urteil mit Auswirkungen auf das Kirchenasyl!
Das BVerwG hat nunmehr entschieden, dass die Ausschreibung von Asylsuchenden als "flüchtig" aufgrund von Kirchenasyl nicht rechtmäßig ist. Eine Verlängerung der Überstellungsfrist auf 18 Monate dürfte damit endgültig vom Tisch sein. Hier die Entscheidung:
https://www.bverwg.de/080620B1B19.20.0
Hier eine Meldung aus dem "Domradio" dazu:
20.08.2020
Im Jahr 2018 beschlossen die deutschen Innenminister eine Änderung im Umgang mit offenen Kirchenasylen. Diese können seither bis zu 18 Monate dauern, was Gastgeber und Geflüchtete stark belastet. Fällt dieser Entscheidung nun doch wieder?
Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts stammt bereits vom 8. Juni, hat aber bisher keine mediale Berichterstattung nach sich gezogen. Die Leipziger Richter wiesen eine Beschwerde des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ab. Das Nürnberger Amt hatte Revision gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Februar beantragt und kam damit nicht durch.
Der Beschluss mit dem Aktenzeichen BVerwG 1 B 19.20 ist kaum anderthalb Seiten lang, hat es aber in sich, denn es geht um die korrekte Anwendung der Dublin III-Verordnung der EU von 2013. Diese regelt, welcher Mitgliedstaat für Asylverfahren zuständig ist.
Entscheidung sorgt für Verdruss
Grundsätzlich ist dies jenes Land, in dem ein Flüchtling erstmals EU-Gebiet betritt. Wird im Zuge eines nationalen Verfahrens festgestellt, dass der Asylbewerber über einen anderen Staat in die EU kam, wird dieser gebeten, die Person zu übernehmen. In der Praxis funktioniert das aber oft nicht. Daher gibt es die Möglichkeit, dass ein Staat von dieser Grundregel abweichend selbst in das Asylverfahren eintreten kann. Dies geschieht immer dann, wenn die Überstellung innerhalb von sechs Monaten nicht erfolgt ist.
Die weitaus meisten Kirchenasyle in Deutschland zielen darauf ab, dass das Verfahren in der Bundesrepublik durchgeführt wird, also eine drohende Abschiebung in andere EU-Staaten wie Italien oder Griechenland abgewendet wird. Daher dauerten sie bisher höchstens ein halbes Jahr. 2018 jedoch entschied die deutsche Innenministerkonferenz, den Selbsteintritt bis auf 18 Monate auszudehnen. Mit dieser Linie wichen die Minister von einer mit den Kirchen 2015 getroffenen Vereinbarung ab, was seither bei Kirchenasyl-Aktivisten für anhaltenden Verdruss sorgt.
Innenminister und Bamf beriefen sich bisher auf eine spezielle Auslegung des Artikels 29 der aktuellen Dublin-Verordung. Dieser besagt im zweiten Absatz, unter welchen Umständen der Selbsteintritt eines Staates ins Asylverfahren auf bis zu 18 Monate hinausgezögert werden kann, nämlich "wenn die betreffende Person flüchtig ist". Die deutsche Bürokratie betrachtete dementsprechend im Kirchenasyl Untergebrachte jahrelang als "flüchtig", auch wenn ihr dabei kaum ein Gericht folgte.
Diese Auslegung hat das BVerwG nun im Einklang mit der Rechtsprechung der meisten deutschen Oberverwaltungsgerichte und des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg (EUGH) in letzter Instanz verneint. Als "flüchtig" könne nur eine Person betrachtet werden, die ihre Wohnung verlässt, ohne die zuständigen Behörden darüber zu informieren.
"Eigentlich müssten die Kirchen jubeln"
Eine Flucht in diesem Sinne müsse "kausal für die Nichtdurchführbarkeit der Überstellung sein". Das sei aber nicht der Fall, wenn im offenen Kirchenasyl Behörden die Adresse des Asylbewerbers bekannt sei. Ein solches Kirchenasyl hindere den Staat "weder rechtlich noch tatsächlich" an einer Abschiebung. Wenn nun Behörden auf eine Überstellung von Personen im Kirchenasyl verzichteten, werfe das keine grundsätzlichen Rechtsfragen auf, die in einer Revision geklärt werden müssten.
"Eigentlich müssten die Kirchen jubeln", sagt die Münchner Rechtsanwältin Gisela Seidler. "Der Ober sticht den Unter", fügt die Juristin hinzu und meint damit, dass anderslautende Urteile nachgeordneter Instanzen nun nicht mehr vom Bamf herangezogen werden könnten, um einen Selbsteintritt erst nach 18 Monaten zu begründen.
Ein halbes Jahr "und keinen Tag länger" dürften vereinbarungsgemäß den Behörden gemeldete Kirchenasyle nunmehr maximal noch dauern. Auch andere kirchennahe Rechtsbeistände sehen das so.
Das Bamf wollte sich auf Nachfrage dieser Interpretation nicht anschließen, zumindest nicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Die Auswirkungen der Leipziger Entscheidung und etwaiger Handlungsbedarf aufseiten des Bundes würden vom Bundesinnenministerium und dem Bundesamt noch geprüft, erklärte ein Sprecher.
Erfahren Sie hier sehr vielmehr:
SprecherInnenrat Ökum. Netzwerk Asyl in der Kirche in Niedersachsen
Hildegard Grosse, Schwalbenweg 10 | 30966 Hemmingen, Tel, Fax: +49 5101 . 47 58
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Das Kirchenasyl, eine Kraftprobe von Gemeinden zugunsten humanitärer Härtefälle, hat immer seltener Aussicht auf Erfolg. Gerade einmal fünf Fälle erkannte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in diesem Jahr an, fast 300 wurden abgelehnt.
Die Aussichten für Flüchtlinge, nach einer Aufnahme ins Kirchenasyl dauerhaft in Deutschland bleiben zu dürfen, sind deutlich gesunken. In gerade einmal fünf Fällen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in diesem Jahr bis Ende August die Zuständigkeit Deutschlands nachträglich anerkannt, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. In 292 Fällen blieb es bei einer Ablehnung der Behörden. Das Kirchenasyl als Korrektiv werde de facto verhindert, kritisierte die Innenpolitikerin Ulla Jelpke (Linke). Der Rechtsstaat zeige damit Schwäche, nicht Stärke, kommentierte sie die Statistik.Dem Dokument zufolge, über das zuerst die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet hatte und das auch dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegt, wurden in diesem Jahr bis Ende August 441 Kirchenasyle gemeldet. In 304 Fällen davon wurden Dossiers eingereicht. Nach einer Absprache zwischen Kirche und Staat ist dies Voraussetzung dafür, dass das Bundesamt die Fälle noch einmal prüft, bei denen Kirchengemeinden humanitäre Härten geltend machen wollen.
In den Jahren 2015/2016 habe die Erfolgsquote beim Kirchenasyl noch bei rund 80 Prozent gelegen, erklärte die Linke. Sie sei nun auf gerade einmal zwei Prozent gesunken. Es falle auf, dass nach der Amtsübernahme durch Behörden-Chef Hans-Eckhard Sommer im Bundesamt bei Dublin-Verfahren „ein schärferer Wind weht“, erklärte Jelpke. Sommer hatte im vergangenen Jahr die Führung des Bundesamts übernommen. Im Sommer dieses Jahres erklärte er bei einer Veranstaltung von Kirchen und Flüchtlingsorganisationen, seine Behörde erkenne Härtefälle inzwischen selbst. Damit erklärte er den Rückgang der Erfolgsquote von Kirchenasylfällen.
Bei der Mehrheit dieser Fälle geht es um sogenannte Dublin-Verfahren, in denen ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist. Kirchengemeinden wollen in diesen Fällen verhindern, dass die Betroffenen in ein anderes EU-Land abgeschoben werden. Laut Bundesinnenministerium gab es Ende Juli insgesamt 30.201 Fälle in Deutschland, in denen ein anderer Mitgliedstaat für das Verfahren zuständig wäre. In mehr als 13.000 Fällen davon waren die Betroffenen ausreisepflichtig.
Will eine Kirchengemeinde die Abschiebung auch nach einer Ablehnung des Bundesamtes verhindern, muss der Flüchtling 18 Monate in den Kirchenräumen leben, bis die Frist zur Abschiebung in einen EU-Staat abgelaufen ist. Die Frist wurde im vergangenen Jahr von damals sechs Monaten erhöht. Für die Gemeinden ist das Kirchenasyl damit zu einem noch größeren Kraftakt geworden. Nicht selten kümmern sich Ehrenamtliche komplett um die Versorgung von Einzelpersonen oder Familien.
Das Innenministerium betont laut Zeitungsbericht, man prüfe mögliche humanitäre Härtefälle einheitlich, egal wer das beantrage. In einem Großteil der Kirchenasyl-Fälle hätten bereits Gerichte den Negativbescheid des Bundesamtes bestätigt. Wenn Gemeinden ihr Kirchenasyl allein auf Argumente stützten, die bereits von einem Gericht geprüft seien, bestehe das Bundesamt in der Regel auf einer Ausreise.
Jelpke sprach dagegen von einem „Konfrontationskurs“ des Bundesamtes gegen die Kirchen, Innenminister Horst Seehofer (CSU) müsse ihn beenden. „Die Kirchengemeinden machen es sich gewiss nicht einfach und prüfen Kirchenasyl-Fälle sehr gründlich“, sagte sie. (epd/mig)
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