Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Mit der Gewährung des Bedarfs soll Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Daher kann ein Höchstbetrag von bis zu 15,00 € im Monat für folgende Bedarfe anerkannt werden:

  • Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel und Geselligkeit
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht)
  • vergleichbare Aktivitäten der kulturellen Bildung
  • Teilnahme an Freizeiten

Eine Gewährung ist nur in diesen Bereichen und maximal bis zum Erreichen des Höchstbetrages (15,00 € im Monat) möglich.

Mit dem Bedarf sollen sowohl die soziale und gemeinschaftliche Kompetenz der Kinder und Jugendlichen, als auch ihre kulturelle Vielseitigkeit gefördert werden.

Achtung:
Aufwendungen für privat veranlasste Einzelunternehmungen, die ohne pädagogische Anleitung durchgeführt werden, können vom o. g. Höchstbetrag daher nicht erfasst werden und sind ggf. aus der Regelleistung zu bestreiten. Nicht übernommen werden beispielsweise:

  • ein individueller Kino-, Theater- oder Museumsbesuch,
  • ein privater Besuch des Schwimmbades oder einer anderen Sporteinrichtung,
  • ein privater Besuch eines Vergnügungs- oder Freizeitparks.

Mitgliedsbeiträge und ähnliche Aufwendungen für Vereinigungen, welche der demokratisch-freiheitlichen Grundordnung zuwiderlaufen sowie

Kosten für Unternehmungen mit jugendgefährdendem Charakter werden ausdrücklich nicht übernommen.

Die Leistung erfolgt direkt an den Anbieter / Verein / Einrichtung.

Antragsunterlagen erhalten Sie hier... Gehen Sie dort auf Punkt 6