Mit der Gewährung des Bedarfs soll Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Daher kann ein Höchstbetrag von bis zu 15,00 € im Monat für folgende Bedarfe anerkannt werden:
Eine Gewährung ist nur in diesen Bereichen und maximal bis zum Erreichen des Höchstbetrages (15,00 € im Monat) möglich.
Mit dem Bedarf sollen sowohl die soziale und gemeinschaftliche Kompetenz der Kinder und Jugendlichen, als auch ihre kulturelle Vielseitigkeit gefördert werden.
Achtung:
Aufwendungen für privat veranlasste Einzelunternehmungen, die ohne pädagogische Anleitung durchgeführt werden, können vom o. g. Höchstbetrag daher
nicht erfasst werden und sind ggf. aus der Regelleistung zu bestreiten. Nicht übernommen werden beispielsweise:
Mitgliedsbeiträge und ähnliche Aufwendungen für Vereinigungen, welche der demokratisch-freiheitlichen Grundordnung zuwiderlaufen sowie
Kosten für Unternehmungen mit jugendgefährdendem Charakter werden ausdrücklich nicht übernommen.
Die Leistung erfolgt direkt an den Anbieter / Verein / Einrichtung.
Antragsunterlagen erhalten Sie hier... Gehen Sie dort auf Punkt 6
