Bürgergeld - Sozialhilfe - Leistungen für Asylbewerber


 

Vorabinformation:

Zu allen Fragen der Grundsicherung/Sozialhilferechts finden Sie immer aktuelle Informationen mit einem Klick auf der folgenden Seite :


 

Gekürzte Asylbewerberleistungen ab 1.1.2025 (mtl.:)

Alleinstehende: 441,-- € (in 2024: 460,--€)

Paare: 397,--€ (in 2024: 413,--€)

Jugendliche (14-17 J.) 391,--€ (in 2024: 408,--€)

Kinder (6-13 J.) 327,--€ (in 2024: 341,--€)

Kleinkinder (0-5 J.) 299,--€ (in 2024: 312,--€)

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Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe werden beim Landkreis Cuxhaven gestellt.

Die Kosten für den persönlichen Schulbedarf müssen beim bezug von Bürgergeld nicht beantragt werden, sondern werden automatisch am 1.8. (100,--€) und am 1.2. (50,--€) mit dem Bürgergeld ausgezahlt!   

 

BILDUNGSPAKET (Bitte jeweils anklicken)

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P-Konto

(Auch diese Informationen sind der Internetseite gegen-hartz.de entnommen- dort erfahren Sie viel mehr)

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist kein Sonderkonto, sondern die gesetzlich geschützte Zusatzfunktion eines normalen Girokontos. Es stellt sicher, dass ein monatlicher Grundfreibetrag – ab Juli 2025 eben jene 1 560 Euro – trotz Pfändung uneingeschränkt verfügbar bleibt.

 

Über diesen Betrag können Betroffene weiter Miete, Strom oder Lebensmittel zahlen; nur Guthaben oberhalb des Freibetrags fließt an die Gläubiger.

 

Schulden: Neue P-Konto-Bescheinigung jetzt zum Ausfüllen – Alte Bescheinigung läuft jetzt aus

Mit der Anhebung der Pfändungsgrenzen zum 1. Juli 2025 tritt auch eine aktualisierte P-Konto-Bescheinigung in Kraft. Die neue Bescheinigung ist deshalb wichtig, weil der zusätzliche Schutz sofort wegfällt, weil die alte Bescheinigung ausläuft. Kindergeld- oder Unterhaltszahlungen, die bislang vor Pfändung sicher waren, können dann nämlich vollständig an Gläubiger fließen.

 

Ausgestellt wird die Bescheinigung  unter anderem von anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatungen, Familienkassen, Arbeitgeber, Sozialleistungsträger sowie Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Steuerberatende.

 

Unbedingt also beachten: Sie benötigen unbedingt die neue Bescheinigung!!

So sieht sie aus 

© gegen-hartz.de

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Bürgergeld/Grundsicherung: Anspruch auf Zuschuss statt Darlehen vom Jobcenter


In den meisten Jobcentern ist nach wie vor die Meinung vorherrschend, dass für besondere Bedarfe, wie z.B. die Anschaffung einer Waschmaschine, nur Darlehen gewährt werden. Dabei hat sich die Rechtslage schon längst verändert. Wir erklären, wie Bürgergeld-Bezieher statt eines Darlehens vom Jobcenter einen Zuschuss erhalten können.

Erst am Wochenende hatten wir über ein Urteil berichtet, in dem ein Bürgergeld-Bezieher vor dem Sozialgericht Kiel einen Zuschuss statt eines Darlehens für eine Waschmaschine erstritten hatte. Aber warum hat das Gericht im Sinne des Klägers entschieden? Wir klären auf!

Härtefallregelung für einmalige Bedarfe

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte nämlich in einem Urteil aus dem Jahr 2014 festgestellt, dass die Regelsätze im Sozialgesetzbuch II (SGB II) kurz vor der Verfassungswidrigkeit stehen und dementsprechend Änderungen bezüglich besonderer Bedarfe gefordert.

Nach fast sieben Jahren hatte dann der Gesetzgeber endlich reagiert und mit der ab Januar 2021 geltenden Rechtslage eine Härtefallregelung für einmalige Bedarfe eingeführt. Diese Rechtslage hat sich auch durch die Einführung des Bürgergeldes nicht geändert und gilt demnach nach wie vor.

Diese gesetzliche Regelung sieht vor, dass bei Leistungsberechtigten ein Mehrbedarf als Zuschuss anerkannt wird, wenn im Einzelfall ein unabweisbarer Bedarf besteht und eine Darlehensgewährung nicht zumutbar ist (§ 21 Abs. 6 SGB II).

Die meisten Jobcenter sträuben sich jedoch und bieten lediglich ein Darlehen an, das dann aus den Bürgergeld-Regelleistungen zurückgezahlt werden muss. Zwar wurde der monatliche Rückzahlungsbetrag inzwischen auf 5 Prozent reduziert, dennoch haben Leistungsberechtigte häufig Anspruch auf einen Zuschuss statt eines Darlehens.

Zunächst ist daher immer zu prüfen, ob die Beträge im Regelbedarf ausreichen. Sind diese zu gering oder können sie nicht in absehbarer Zeit zurückgezahlt werden, ist ein Verweis auf ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II unzulässig und die Jobcenter müssen die Leistungen zusätzlich als Zuschuss erbringen.

Waschmaschine nicht mit dem Regelbedarf ansparbar

Angenommen, es wird dringend eine Waschmaschine benötigt und das günstigste Modell eines bekannten Händlers kostet 223,23 € zuzüglich 29,99 € für den Transport, also insgesamt 253,32 €.

Im Regelbedarf sind aber nur 3,35 € pro Monat für alle Elektrogroßgeräte im Regelsatz enthalten, für eine Waschmaschine sind es ca. 0,40 € pro Monat. Multipliziert man diesen Betrag mit 12 Monaten, ergibt sich ein Jahresbetrag von 4,80 €. Bürgergeldbezieher müssten also 52,8 Jahre sparen, um genug Geld für eine Waschmaschine anzusparen.

Diese Zahl verdeutlicht die große Kluft zwischen dem durchschnittlichen Betrag im Regelbedarf und den tatsächlichen Anschaffungskosten (BVerfG AZ: 1 BvL10/12, Rn 120).

Aufgrund dieser erheblichen Differenz ist es somit unzumutbar, ein Darlehen gemäß § 24 Absatz 1 SGB II in Anspruch zu nehmen. Daher müssen die Anschaffungskosten für die Waschmaschine im Rahmen der Härtefallregelung gemäß § 21 Absatz 6 SGB II übernommen werden.

Wie genau sollen Leistungsbeziehende nun reagieren?

Bürgergeld-Bezieher sollten zunächst einen Antrag beim Jobcenter stellen. Dabei ist es wichtig, die Kosten genau zu beziffern und glaubhaft zu machen, z.B. durch Vorlage von Belegen oder einer Kostenkalkulation.

Außerdem sollte angegeben werden, bis wann das Jobcenter eine Entscheidung treffen muss. Denn in den meisten Fällen wird ein solcher Antrag dringend sein, weil zum Beispiel die Waschmaschine kaputt ist und Kinder im Haushalt leben. Das Jobcenter wird einen solchen Antrag dann genau prüfen.

Sind die Bedarfe nicht im Regelbedarf enthalten, müssen sie als Zuschuss übernommen werden. Sind die Bedarfe im Regelbedarf enthalten, ist zu prüfen, in welcher Höhe sie berücksichtigt werden und ob eine Darlehensgewährung nach § 24 Abs. 1 SGB II zumutbar ist. Siehe das Rechenbeispiel bei der Waschmaschine.

Sind die Bedarfe im Regelbedarf nicht angemessen berücksichtigt, muss das Jobcenter die Leistung nach § 21 Abs. 6 SGB II als Zuschuss zu erbringen. Die Frage der Zumutbarkeit eines Darlehens bedarf dann wiederum einer Einzelfallprüfung.

Jobcenter wird meistens ein Darlehen anbieten

Es ist aber wahrscheinlich, dass das Jobcenter nun den einmaligen Bedarf als “unabweisbaren Bedarf” nach § 24 Abs. 1 SGB II auf Darlehensbasis gewähren will und der Antragsteller das Darlehen aus den laufenden Regelleistungen zurückzahlen soll. Viele werden sich an dieser Stelle fragen, wie sie nun vorgehen müssen, um statt eines Darlehens einen Zuschuss zu erhalten.

  1. Das Darlehensangebot des Jobcenters sollte zunächst akzeptiert werden, da die meisten Antragstellenden dringend darauf angewiesen sein werden.
  2. Anschließend kann gegen die Darlehensgewährung nach § 24 Abs. 1 und auch gegen die Aufrechnung des Darlehens Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch gegen die Aufrechnungsentscheidung hat gemäß § 86a Abs. 1 SGG aufschiebende Wirkung, so dass das Widerspruchsverfahren in Ruhe durchgeführt werden kann.

Zuschüsse müssen vor Gericht erstritten werden

Da die Bundesagentur für Arbeit bisher keine konkrete Weisung hierzu erteilt hat und auf ihren Internetseiten darauf hinweist, dass lediglich ein Darlehen “in manchen Fällen” gewährt wird, ist damit zu rechnen, dass es im Anschluss zu einem Rechtsstreit vor den Sozialgerichten kommt.

Hier stehen die Chancen jedoch recht gut, wie das oben erwähnte aktuelle Urteil zeigte. Leistungsberechtigte sollten aber unbedingt einen Fachanwalt für Sozialrecht mit der Klage beauftragen. Dieser kann auch Prozesskostenhilfe beantragen.

 

Was sind mögliche Härtefallbedarfe im Bürgergeld?

Neben den Bedarfen für Elektrogroßgeräte wie Waschmaschinen, Herd oder Kühlschrank umfasst die ab 2021 geltende Rechtslage weitere klassische Härtefallbedarfe für Bürgergeldbezieher. Dazu gehören beispielsweise

  • Computer,
  • Drucker,
  • Tastatur,
  • Maus und Software,
  • Brillen oder Kontaktlinsen bei medizinischer Indikation,
  • Kosten für Pässe und Passbeschaffung
  • Dolmetscher- und Übersetzerkosten bei Arztbesuchen
  • Geräte wie Waschmaschine, Kühlschrank, Herd
  • Behördenangelegenheiten und Schwangerschaft,
  • Kosten für Verfahrensbeistände,
  • Erziehungsberatungsstellen und die Ausländerbehörde

Ebenfalls nicht im Bürgergeld-Regelbedarf enthalten sind:

  • Kosten zur Beseitigung von Ungezieferbefall,
  • Dokumentenbeschaffung (wie Geburtsurkunden,
  • Heiratsfähigkeitsbescheinigungen oder Ehefähigkeitszeugnisse),
  • Kosten für Familienzusammenführung (einschließlich Visum- und Flugkosten),
  • Gebärdendolmetscherkosten bei Arztbesuchen und anderen Ämtern,
  • Kosten für notwendige Vorsorgeuntersuchungen,
  • Schuhe bei besonderen Fußproblemen,
  • Sportbekleidung für Kuren, Reha-Maßnahmen oder aus medizinischen Gründen,
  • Raumlüfter bei Allergien, Perücken bei Krebserkrankungen, Fernseher,
  • Spiralen aus besonderen Gründen sowie
  • Fahrtkosten zu besonderen Anlässen wie Hochzeiten, Beerdigungen, Pflegeheimbesuchen oder bei Erkrankung eines Angehörigen.

Die Vorgehensweise auch bei diesen Bedarfen ist wie bei der Waschmaschine die gleiche.

Auch die folgenden Informationen sind entnommen bzw. beziehen sich auf die sehr informative Seite von gegen-hartz.de

 

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 © gegen-hartz

17.01.2023 von Sozi Simon

Bürgergeld Erstausstattung: Anspruch auf ein Kinderbett

Kinder von Bürgergeld-Beziehern müssen nicht in zu kleinen Betten schlafen. Wenn das Kind aus seinem Bett herausgewachsen ist und daher ein größeres benötigt, dann ist dieses Kinderbett eine Erstausstattung der Wohnung und wird daher vom Jobcenter bezahlt.

 

Erstausstattung der Wohnung

Eine Erstausstattung der Wohnung gibt es entweder, wenn ein benötigter Haushaltsgegenstand/ Möbelstück aus einem spezifischen Grund (zB. Trennung, ) nicht vorhanden ist oder derjenige diesen Gegenstand noch nie besaß.

Das Kind hatte noch nie ein Bett in dieser Größe und hat daher Anspruch, eine Erstausstattung damit zu erhalten.

Mehr Infos zur Erstausstattung der Wohnung im Allgemeinen findet ihr hier.

Tipps zur Antragsstellung

Bitte achtet beim Antrag darauf auch alles zu beantragen – ihr bekommt nur, was ihr hier auch erwähnt.

Beispiel:
Beantragt ihr ein “Bett”, bekommt ihr (meist) nur ein Bettgestell genehmigt. Beantragt ihr eine “Küche”, bekommt ihr (meist) nur Küchenmöbel, ohne Arbeitsplatte und Geräte bewilligt. Häufig wird nach logischerweise auch gemeinten Gegenständen nicht nachgefragt.

Höhe der Erstausstattung

Das Jobcenter übernimmt bei der Erstausstattung der Wohnung üblicherweise nur Pauschalen, darf aber später keine Kaufbelege anfordern.

Die Höhe der Summe wird kommunal festgelegt, daher ist dies nicht pauschal zu sagen.

Tipp: Liste/Weisung mit den Höhen der Pauschalen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetztes einfach aushändigen lassen und dann schauen, ob noch etwas dabei ist, das ihr eventuell beantragen könntet.

Geschickte Nutzung dieser Möglichkeit

Matratzen nutzen sich ab, werden dreckig, Lattenroste geben nach und Bettgestelle halten auch nicht ewig.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll für die Kinder eine Bettgröße nach der anderen anzuschaffen, wenn klar ist, dass man langfristig im Bezug sein wird.

80er Beistellbett –> 120er Gitterbett –> 140er Kinderbett –> 160er Bett –> Erwachsenenbett.

Jedes Mal, wenn das vorherige Bett zu klein ist, können ein Bett und alles dazugehörige als Erstausstattung beantragt werden.

Das zu kleine Bett, das nicht mehr benötigt wird, gehört zu eurem Vermögen und kann als solches problemlos und anrechnungsfrei weiterveräußert werden.

Formulierungsvorschlag

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich eine Erstausstattung der Wohnung nach §24 Abs3 Nr1 SGB II für mein Kind…
Es ist mit einer Größe von… cm aus seinem Bett (… cm) herausgewachsen.

Ich beantrage daher folgende Gegenstände:
-Bettgestell
-Lattenrost
-Matratze
-2 Spannbetttücher
-2x Bettwäsche
-Kopfkissen
-Bettdecke
(-Nachttisch)
(-Nachttischlampe)

Ich verweise diesbezüglich auch auf das Urteil des BSG vom 24.5.2013 – B 4 AS 79/12 R.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsgrundlagen

§24 Abs3 Nr. 1 SGB II – Erstausstattung der Wohnung
Urteil des BSG vom 24.5.2013 – B 4 AS 79/12 R

 

© Gegen-Hartz.de

 

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16.01.2023 von Sozi Simon

Erstausstattung beim Bürgergeld/ Grundsicherung: Anspruch auf Schülerschreibtisch

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Jedes Kind braucht einen Arbeitsplatz zum Hausaufgaben machen und lernen. Der Schülerschreibtisch ist eine Erstausstattung der Wohnung nach §24 Abs3 Nr1 SGB II und wird daher vom Jobcenter übernommen.

 

Erstausstattung

Auch Schüler, deren Eltern Geld vom Jobcenter beziehen, haben Anspruch auf einen eigenen Schreibtisch um dort zu lernen und ihre Aufgaben zu erledigen.
Wenn das Kind in die Schule kommt oder halt trotz schon längerem Schulbesuch einfach noch keinen Arbeitsbereich hat, zahlt diesen das Jobcenter.

Auf die Erledigung von Hausaufgaben am Wohnzimmer- oder Esstisch kann das Kind nicht verwiesen werden. Das hat das Sozialgericht Berlin AZ- S 174 AS 28285/11 WA entschieden.

Zusätzlich zum Schreibtisch wird regelmäßig ein (Schreibtisch-)Stuhl und teilweise auch eine Schreibtischlampe genehmigt. Wichtig ist, die benötigten Gegenstände auch zu benennen, denn es werden nur genannte Gegenstände bewilligt. Zum Schreibtisch gehört beispielsweise nicht automatisch ein Stuhl.

Höhe der Erstausstattung

Das Jobcenter übernimmt bei der Erstausstattung der Wohnung üblicherweise nur Pauschalen, darf aber später keine Kaufbelege anfordern. Die Höhe der Summe wird kommunal festgelegt, daher ist dies nicht pauschal zu sagen.

Tipp: Liste/Weisung mit den Höhen der Pauschalen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetztes einfach aushändigen lassen und dann schauen, ob noch etwas dabei ist, das ihr eventuell beantragen könntet.

 

Formulierungsvorschlag

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich für meinen Sohn/meine Tochter … eine Erstausstattung der Wohnung nach §24 Abs3 Nr1 SGB II. Er kommt am… in die Schule (oder besucht die Schule) und benötigt einen eigenen Arbeitsplatz um seine Hausaufgaben zu machen und zu lernen.

Bisher hatte … keinen eigenen Schreibtisch und musste … (zB am Küchentisch) seine Hausaufgaben erledigen. Daher beantrage ich für ihn die Kostenübernahme für einen Schreibtisch, einen Schreibtischstuhl und eine Schreibtischlampe.

Ich verweise diesbezüglich auf das Urteil des SG Berlin vom 15.2.2012 – S 174 AS 28285/11 WA.

Sollten Sie noch Unterlagen benötigen oder Fragen offen bleiben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsgrundlagen

§24 Abs3 Nr1 SGB II – Erstausstattung der Wohnung

SG Berlin vom 15.2.2012 – S 174 AS 28285/11 WA

 

© Gegen-Hartz.de

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