Derzeit ist das deutsche Resettlement-

 

Programm ausgesetzt.(12.4.2026)

 

Im Rahmen der Sondierungen zur Bildung einer neuen Regierung beschlossen SPD und Union im März 2025, freiwillige Aufnahmeprogramme des Bundes so weit wie möglich zu beenden und keine neuen Programme aufzulegen. Dieser Passus wurde anschließend auch in den am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag übernommen.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung teilte das Bundesministerium des Innern mit, dass zunächst keine weiteren Zusagen für Aufnahmen nach Deutschland über das Resettlement-Programm gemacht würden.

Ein Flug mit Flüchtlingen mit besonderen Schutzbedarfen, die bereits eine Aufnahmezusage über das Programm erhalten hatten, konnte Ende April noch realisiert werden. Ein weiterer, für den 8. Mai 2025 geplanter Flug, wurde nach dem Regierungsantritt vom neuen Bundesinnenminister Dobrindt wenige Tage vor Abflug kurzfristig abgesagt.

Die 183 Menschen, die mit dem Flug einreisen sollten, traf die Nachricht unerwartet. Sie hatten das Flüchtlingscamp Kakuma in Kenia und ihre dortigen Unterkünfte bereits verlassen, Habseligkeiten verkauft und warteten in Nairobi mit gepackten Koffern auf ihren Flug nach Deutschland. Zuvor waren sie über 2 Jahre mehreren Interviews, Sicherheitsüberprüfungen und Gesundheitsuntersuchungen unterzogen worden und hatten sich auf eine neue Zukunft in Deutschland eingestellt.

© Caritas: Klick mich

 

Ein Videobeitrag der Deutschen Welle illustriert die Folgen für die Betroffenen. 

 

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Was ist Resettlement?

Resettlement ist die organisierte, dauerhafte Aufnahme besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge aus einem Erstaufnahmeland in einen sicheren Drittstaat. Es bietet Menschen ohne Perspektive im Zufluchtsland eine legale Einreise, direkten Schutz und einen Aufenthaltstitel.

Kernaspekte des Resettlement:
  • Zielgruppe: Besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (z. B. Frauen in Notlagen, Opfer von Gewalt, Kinder).
  • Verfahren: Der Prozess läuft über das UNHCR und das BAMF (in DE), inklusive Sicherheitsüberprüfungen.
  • Vorteile: Keine gefährliche illegale Einreise, dauerhaftes Bleiberecht und Schutz.
  • Integration: Nach der Ankunft erhalten Geflüchtete Unterstützung, ähnlich anerkannten Asylberechtigten.
  • Limitierung: Die weltweiten Plätze sind im Vergleich zum Bedarf sehr begrenzt.

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Resettlement – Neuansiedlung von Schutzbedürftigen

Resettlement ist ein international anerkanntes flüchtlingspolitisches Instrument und bedeutet Neuansiedlung von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen. Ziel des Resettlements ist es, besonders schutzbedürftigen Menschen die legale und sichere Einreise in einen aufnahmebereiten Drittstaat zu ermöglichen. Voraussetzung für die Aufnahme im Wege von Resettlement ist, dass die Personen durch den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) als Flüchtlinge anerkannt sind. Zudem muss ein sogenannter Resettlement-Bedarf durch UNHCR festgestellt worden sein, das heißt, dass die Flüchtlinge weder in ihr Heimatland zurückkehren noch im derzeitigen Aufnahmestaat bleiben können. Aufgenommen werden Personen mit besonderem Schutzbedarf z.B. aufgrund von Folter- und Gewalterfahrung, eines medizinischen Bedarfs oder einer drohenden Inhaftierung im Erstzufluchtsstaat. Deutschland hat sich seit 2012 an Programmen zur Neuansiedlung beteiligt. Ab 2016 erfolgte dies im Rahmen des EU Resettlement-Programms, wodurch nationale Beiträge in einen europäischen Gesamtansatz eingebettet wurden. Seit dem 11. Juni 2024 bildet die Verordnung (EU) 2024/1350 vom 14. Mai 2024 zur Schaffung eines Unionsrahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1147 (EU Resettlement-Verordnung) den verbindlichen EU-weiten Rahmen, der gemeinsame Kriterien, Verfahren und Mindeststandards für Resettlement vorgibt. Rechtliche Grundlage für Resettlement im Aufenthaltsgesetz ist § 23 Absatz 4.

Für eine Resettlement-Aufnahme in Deutschland muss nicht nur die Flüchtlingseigenschaft durch UNHCR festgestellt worden sein. Zudem durchlaufen die Personen ein umfangreiches Auswahlverfahren mit Auswahlgespräch im Erstaufnahmestaat durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und einem persönlichen Sicherheitsinterview; anschließend folgt das reguläre Visumverfahren.

Derzeit ist das deutsche Resettlement-Programm ausgesetzt.

Einzelaufnahmen aus politischen Gründen

Das Aufenthaltsgesetz eröffnet die Möglichkeit im Einzelfall eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn das BMI "zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland" die Aufnahme erklärt hat. Dies erfolgt auf Vorschlag des Auswärtigen Amtes. Diese Möglichkeit gemäß § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz ist begrenzt auf besonders herausgehobene Einzelfälle, die von hervorgehobener politischer Bedeutung sind.

In Betracht kommen beispielsweise Personen, die in besonders herausragender und langjähriger Weise in der Menschenrechts- bzw. Oppositionsarbeit aktiv waren. Sie sind dadurch in ihrem Heimatstaat in besonderem Maße konkret und individuell gefährdet und können dieser Gefahr allein durch eine Aufnahme in Deutschland nachhaltig entgehen. § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz ist im Verhältnis zu den übrigen gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltszwecken jedoch keine allgemeine Härtefallregelung und kein Auffangtatbestand.

 

Insgesamt besteht kein Anspruch auf Aufnahme aus dem Ausland.