Die Aufwendungen für ergänzende Lernförderung können übernommen werden, wenn diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.
Die Lernförderung soll unmittelbare schulische Angebote lediglich ergänzen. Unmittelbar in der Schule angebotene Förderungsmöglichkeiten haben in jedem Fall Vorrang. Wenn diese im konkreten Einzelfall nicht ausreichen, um das wesentliche Lernziel zu erreichen, kommt eine außerschulische Lernförderung in Betracht.
Das Lernziel in der jeweiligen Klassenstufe ist regelmäßig die Versetzung in die nächste Klassenstufe. Verbesserungen zum Erreichen einer besseren Schulartempfehlung stellen keinen Grund für die Übernahme der Kosten für eine Lernförderung im Rahmen des Bildungspakets dar.
In jedem Fall ist eine von der Schule zu treffende Prognose Grundlage der Entscheidung.
Achtung:
Liegen die
Ursachen für die Lernschwäche in unentschuldigtem Fehlen oder vergleichbaren Umständen und bestehen keine Anzeichen für eine nachhaltige Verhaltensänderung, werden die Kosten für eine
Lernförderung nicht übernommen.
Die Leistung wird direkt an den Anbieter der Lernförderung überwiesen.
Antragsunterlagen erhalten Sie hier... gehen Sie dort auf Nummer 4!
