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Anschriften


Asylbewerberbetreuung

                                                Kathy Trochelmann, Samtgemeinde Börde Lamstedt

                                              Tel.: 04773- 899203

                                              Zentrale: 04773-8990   --- Fax: 04773-899199

 

                                       

                                              Anschrift:

                                              Samtgemeinde Börde Lamstedt, Schützenstr. 20, 21769 Lamstedt


Ansprechpartner in Lamstedt:

(Paten-Patinnen)

 

Andrea Schlie

Kirchweg 1

21769 Lamstedt

 

Email: 

schlie-trost@t-online.de

 

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Pastor Seydell

 

Feldstraße 7, 21769 Lamstedt 
Telefon (0 47 73) 2 25 

Email:

PeterSeydell@gmail.com

Anke Brüning

Kirchweg 1

21769 Lamstedt

 

Email:

anke.bruening@t-online.de

 

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Kaffee "Trefft Euch"

2. Samstag im Monat --- 15.00 - 17.00 im ev. Gemeindehaus


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Arbeitskreis "Willkommen"

Treffen: monatlich im ev. Gemeindehaus

Infos unter: Pastor Seydell, Feldstraße 7, 21769 Lamstedt -- Telefon (0 47 73) 2 25 

 

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Teilabschrift ...

Im Unterschied zu ehrenamtlichem Engagement besteht bei Praktika, die nicht im Rahmen einer Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung vorgeschrieben sind (vgl. § 22 des Mindestlohngesetzes), ein Anspruch auf eine Vergütung. Gekennzeichnet ist ein solches zu vergütendes Praktikum dadurch, dass es absolviert wird, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben (vgl. § 26 des Berufsbildungsgesetzes). Anders als bei einem Praktikum, steht bei ehrenamtlichem Engagement nicht der Erwerb von Kenntnissen oder Fähigkeiten im Vordergrund, sondern eine freiwillig erbrachte Arbeitsleistung ohne Entgelt oder gegen eine Aufwandsentschädigung. 

Die Aufwandsentschädigung für das ehrenamtliche Engagement von Geflüchteten sollte im Monat 200 Euro nicht übersteigen, da ansonsten eine Anrechnung auf die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt. Bestehen Zweifel, ob ein Praktikum, ein Arbeitsverhältnis oder ehrenamtliches Engagement vorliegt, dann sollte die Ausländerbehörde mit einbezogen werden. 

Lesen Sie den ganzen sehr wichtigen Text der Bundeszentrale für politische Bildung

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