Kostenübernahme für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

Die Kosten für Schul- und Kindertagesstättenausflüge sowie für mehrtägige Klassenfahrten werden in tatsächlicher Höhe übernommen. Taschengelder während des Ausfluges oder der Klassenfahrt sind von der Kostenübernahme jedoch ausgeschlossen. Die Leistung wird in der Regel direkt an die Schule bzw. Kindertagesstätte überwiesen.