Gewährung des persönlichen Schulbedarfs

Der Schulbedarf dient dem Zweck, Schülerinnen und Schülern die Anschaffung ihrer persönlichen Schulausstattung zu erleichtern. Hierzu gehören neben Schulranzen und Sportzeug z.B. Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (Hefte, Mappen, Stifte etc.).
Der Schulbedarf wird für jedes Schuljahr pauschal in Höhe von 150,00 € gewährt.

Die Zahlung erfolgt jeweils zum 01.08. in Höhe von 100,00 € und zum 01.02. in Höhe von 50,00 €.

Es muss kein Antrag gestellt werden! Zahlung erfolgt automatisch