Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Leistungsgewährung für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Die Ausgabe erfolgt unmittelbar an neu zugewiesene Personen. Anschließend auch schrittweise an Asylbewerber, die sich bereits in Aufnahmeeinrichtungen befinden. Auch nach Verteilung in die Kommunen kann die Bezahlkarte dort weiter genutzt werden.
Die Nutzung der Bezahlkarte ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Die einzelnen Bundesländer entscheiden, wie die Karte vor Ort funktioniert.
Alle folgenden Angaben beziehen sich auf das Bundesland Niedersachsen!
Eine Bezahlkarte bekommen alle erwachsenen Personen (über 18 Jahre alt), die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Für Überweisungen und Lastschriften müssen Sie rechtzeitig die Freischaltung der Bankverbindungen
beantragen. Möglicherweise müssen Sie Nachweise vorlegen. Einige Verbindungen sind bereits zentral freigeschaltet und in der Liste zu finden.
Die erstmalige Freischaltung von Lastschriften kann bis zu 14 Tage dauern.
Geldautomaten-Aufsteller dürfen zusätzlich zu den 0,65 Euro eine Gebühr von der Bank verlangen. Das
steht dann am Geld-Automaten.
Die Bank nimmt diese Gebühr dann auch von Ihrem Konto ab.
Letzte Aktualisierung: 4. Juni 2025
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LAG Freie Wohlfahrtspflege, Grupenstr. 4, 30159 Hannover, Fon: 0177/6997053
Netz: www.landesarmutskonferenz-niedersachsen.de Mail: [email protected]
Pressemitteilung
Landesarmutskonferenz kritisiert diskriminierende Bezahlkarte für Schutzsuchende
Hannover,13.12. 2024– Die Landesarmutskonferenz Niedersachsen kritisiert die geplante Einführung
einer diskriminierenden Bezahlkarte für Asylsuchende scharf.
Fabian Steenken, LAK-Geschäftsführer, betont: „Die geplante Bezahlkarte missachtet
grundlegende Prinzipien der Menschenwürde und sozialen Gerechtigkeit. Sie begrenzt die
Bargeldauszahlung auf 50 Euro pro Person im Monat und reduziert die ohnehin geringen Leistungen
faktisch weiter, da viele Waren und Dienstleistungen nicht mit Karte bezahlt werden können. “
Zusätzlich erschwere ein aufwendiges Antragsverfahren den Zugang zu dringend benötigtem
Bargeld. „Diese Regelun gen führen zu Armut und sozialer Isolation, statt Integration und Teilhabe
zu fördern “, erklärt die Landesarmutskonferenz.
“
Besonders kritisch: Die gewährten Leistungen liegen ohnehin schon in den ersten 36 Monaten
etwa 20 Prozent unter dem Niveau des Bürgergeldes – ein klarer Verstoß gegen das
verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum. Mit der geplanten Bezahlkarte entfernt sich die
Landesregierung weiter von ihrem im Koalitionsvertrag erklärten Ziel, Rassismus zu bekämpfen
und allen Geflüchteten ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Landesarmutskonferenz
sieht die Einführung der Bezahlkarte als einen Rückschritt in der Armutsbekämpfung und ein fatales
Signal an alle, die sich für soziale Gerechtigkeit einsetzen.
Solidarische Initiativen als Antwort: In ganz Niedersachsen entstehen derzeit Initiativen, die
den Zugang zu Bargeld durch den Umtausch von Bezahlkarten erleichtern. Diese Initiativen sind
eine Reaktion von Bürger*innen auf eine verfehlte Politik.
Forderungen an die Landesregierung: Die Landesarmutskonferenz appelliert eindringlich an
die Landesregierung, ihre im Koalitionsvertrag gegebenen Zusagen einzuhalten und entschieden
Maßnahmen gegen Armut und Diskriminierung zu ergreifen. Sie fordert im Besonderen die
Einführung einer „Social Card“ als gerechte Alternative zur geplanten diskriminierenden
Bezahlkarte.
Infos:
Die Landesarmutskonferenz LAK Niedersachsen wurde 1995 gegründet. Sie ist ein
Zusammenschluss von Verbänden, Gewerkschaften und Initiativen.
Mit der Bitte um Berichterstattung und freundlichen Grüßen
Fabian Steenken – LAK-Geschäftsführer
Kontakt: 0177 699 70 53
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Hier mehr zu Bezahlkarten bei
Geflüchteten
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a. Kartentausch ist keine Straftat
Auf Betreiben des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Aumer hat die Staatsanwaltschaft den Kartentausch von Bezahlkarten geprüft. Das Ergebnis liegt nun vor:
„Staatsanwaltschaft Regensburg und BaFin kommen übereinstimmend zu der Einschätzung, dass das fragliche Verhalten im Rahmen der Aktion Kartentausch keinen
Straftatbestand erfüllt“
Weitere Infos in einer Mail von Claudius Vogt: https://t1p.de/xtgeb
b. Wie Visa und Mastercard mit der Bezahlkarte Geld
machen
Die Bezahlkarte für Asylbewerber*innen ist Schikane und schränkt den ohnehin schon engen Handlungsspielraum von
Geflüchteten noch weiter ein. Für den Staat droht die Bezahlkarte zu einer teuren Bürokratiefalle zu werden. Die einzigen Gewinner sind Firmen wie Visa und Mastercard.
Mehr dazu: https://t1p.de/7auij
c. Geflüchtete senden seltener Geld ins Ausland als andere
Migrant*innen
Neue Forschungen belegen, dass die politische Begründung für die Einführung einer „Bezahlkarte“ für Asylsuchende in
Deutschland, man wolle „Auslandsüberweisungen“ und damit eine „Zweckentfremdung“ der gezahlten Sozialleistung für die Unterstützung von Angehörigen verhindern, keine empirische Basis
hat.
Dazu der DIW Wochenbericht 49 / 2024, https://t1p.de/3fdae
Kommentar dazu: Die Bezahlkarte wurde mit dem Argument eingeführt, man wolle verhindern, dass Geflüchtete Geld ins Ausland
überweisen.
Gerade mit der Untersuchung des DIW wird deutlich, dass es mit der Bezahlkarte nur um Diskriminierung und
Ausgrenzung von Geflüchteten geht.
Es wird Zeit, die Bezahlkarten wieder abzuschaffen!
So läuft das nicht: Die lange Liste der Probleme mit der Bezahlkarte -- 09.10.2024
Die Bezahlkarte für Geflüchtete verursacht Umsetzungsprobleme, sie hat massive negative Folgen für Betroffene und bedeutet absurde Mehrarbeit für die Verwaltungen. Erste Gerichtsentscheidungen verurteilen bereits die zum Teil rechtswidrige Praxis. PRO ASYL appelliert an die Länder und Kommunen, den Unsinn mit der Bezahlkarte zu stoppen.
Seit Monaten wird die Bezahlkarte für Geflüchtete als Baustein einer ernsthaften Flüchtlingspolitik gepriesen. Im April 2024 nahm die Bundesregierung die Bezahlkarte als eigenständige Möglichkeit für die Leistungsgewährung ins Gesetz auf. Die Vorbereitungen für eine bundesweit einheitliche Karte laufen. Das Ausschreibungsverfahren ist zwar beendet, die Vergabeprobleme hören aber damit nicht auf, wie auch netzpolitik.org beschreibt.
Derweil haben die Länder Bayern und Hamburg sowie Kommunen in Sachsen, Thüringen und anderswo längst Fakten geschaffen, Pilotprojekte gestartet und eigene Bezahlkartenverträge mit unterschiedlichen Anbietern abgeschlossen. Erklärtes Ziel der Bezahlkarten ist die Beschränkung der Möglichkeit, Bargeld abzuheben und so Überweisungen ins Ausland tätigen zu können. Dabei gibt es Unterschiede in Funktion und Handhabung der Karten.
Vielfältige Erfahrungen der ersten Monate zeigen, was passiert, wenn man in Deutschland lebende Menschen von einem regulären Zahlungsverkehr abzuschneiden versucht. Die Liste der Probleme ist lang.
· Die 50 Euro-Pauschale ist rechtswidrig
· Keine Möglichkeit der Bezahlkartenzahlung vor Ort
· Rechtswidrige Gebühren und kein Geld für ein Konto
· Regionale Beschränkung
· Technische Probleme bei der Umstellung
· Technische Fehler bei der Kartenzahlung
· Keine Verträge (mehr), keine Abbuchungen, keine Onlinekäufe
· Keine Rückgabe gekaufter Ware möglich
· Lastschriften platzen
· Ausweg »Whitelist«?
· Verstöße gegen den Datenschutz
· Technische Probleme bei der Freischaltung
· Von Digitalisierung keine Spur
FAZIT: Die Bezahlkarte bedeutet nichts als Ärger, Kosten und Arbeit
Die Bezahlkarte bringt für viele Beteiligte nichts als eine Menge Ärger, Kosten und Arbeit im Alltag. Sie setzt geflüchtete Menschen vielfältigen Zumutungen aus, macht Einkäufe unmöglich oder umständlich, verursacht zusätzliche Gebühren, bringt drohende Verschuldung und nicht zuletzt Aufwand in den Behörden mit sich. Staatlich bezahlte Sozialarbeiter*innen müssen Fragen beantworten, Zahlungsprobleme lösen oder – datenschutzwidrig – private Überweisungsnummern einsammeln.
Zivilgesellschaftliche Initiativen in Hamburg, Nürnberg, München und an immer mehr Orten verhelfen Geflüchteten durch Tausch und Bargeld zum Notwendigsten, auch der politische Widerstand der Initiativen (zum Beispiel in Leipzig) wächst. Nicht zuletzt beschäftigen sich auch die Verwaltungen mit den diskriminierenden Umständen einer Bezahlkarte. Neben kritischen Stimmen aus der Verwaltung wie z.B. im Ilmkreis haben sich Städte wie Steinfurt oder Münster zum Nutzen der Bezahlkarte kritisch geäußert. Durch die Berücksichtigung von Einzelfallbedarfen wird der kommunale Aufwand noch ansteigen, statt zu entlasten.
Die einzigen Gewinner der Bezahlkarte sind die Kartenverkäufer und die Konzerne Visa Inc. oder MasterCard Inc.
5 Mio. € prognostizierte Kosten für die Bezahlkarte in Berlin
366.000 € kostete die Ausgabe von Sozialleistungen bisher
Die einzigen Gewinner der Bezahlkarte sind die Kartenverkäufer und die Konzerne Visa Inc. oder MasterCard Inc. Die Kostenlast der Bezahlkarte – in Berlin werden Kosten von fünf Millionen Euro statt wie bisher 366.000 Euro für die Ausgabe der Sozialleistung veranschlagt – trägt der Staat.
Rein gar nichts bringt die Bezahlkarte dagegen für Integration und ein friedliches Zusammenleben. In einer Zeit um sich greifender politischer Polemik, von Angriffen auf Demokratie und Verfassung, wäre das Geld und die Energie, die in die Bezahlkarte fließen, wesentlich besser in Integrationspolitik und Demokratieförderung angelegt. Oder in Investitionen im Bereich Schule und Wohnen. PRO ASYL appelliert an Länder und Kommunen, den Unsinn mit der Bezahlkarte zu stoppen.
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Das AsylbLG als Versuchslabor:
Wie rechtspopulistische Politik praktisch wird
Bezahlkarte + Asylbewerberleistungsgesetz
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Das AsylbLG als Versuchslabor:
Wie rechtspopulistische Politik praktisch wird
Bezahlkarte + Asylbewerberleistungsgesetz
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ALLES AUF EINE KARTE
Wie Asylbewerber im Alltag mit einer Bezahlkarte klarkommen
Statt Bargeld sollen Asylbewerber künftig Bezahlkarten erhalten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Doch die Konzepte dafür unterscheiden sich deutschlandweit zum Teil erheblich. In einigen Kommunen werden solche Karten bereits getestet.
Von Michael Grau
Montag, 08.04.2024
Bevor er zur Supermarkt-Kasse geht, kramt Basel Al Refaee erst einmal einen Zettel aus der Jackentasche und checkt die Geheimnummer. Sicher ist sicher, es soll nichts schiefgehen mit seiner neuen „Social Card“ für Asylbewerber in Hannover. Dann packt der 29-jährige Syrer die Lebensmittel auf das Laufband: Tiefkühlpizza, Milch, Kaffee, Apfelsinen. Er schiebt die Prepaid-Karte ins Lesegerät, tippt die vier PIN-Ziffern ein. Es piept, es surrt, ein Kassenzettel – fertig. „Mit der Karte kann ich fast alles kaufen“, erzählt Al Refaee. Nur bei Bahntickets bereite sie manchmal Probleme.
Seit Wochen wird in ganz Deutschland heiß darüber diskutiert, ob und in welcher Form künftig Bezahlkarten wie diese an Asylsuchende ausgegeben werden sollen, statt ihnen Bargeld zu geben. Anfang April einigten sich die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP auf eine Gesetzesänderung zur Einführung einer solchen Karte. Details werden auf Länderebene beschlossen. Viele Politiker verbinden mit dem Projekt auch die Hoffnung, dass Flüchtlinge künftig kaum noch Geld aus staatlicher Unterstützung an Angehörige in ihren Herkunftsländern oder an Schlepper schicken können.
Geldkarten in Hannover schon seit Dezember
Basel Al Refaee kauft schon seit drei Monaten mit der Karte ein, denn Hannover hat sie bereits im Dezember eingeführt. Zusammen mit den Landkreisen Eichsfeld und Greiz in Thüringen gehört die Stadt zu den ersten Kommunen, die das neue System erproben. „Wir verfolgen das Ziel, geflüchteten Menschen einen diskriminierungsfreien Zugang zu bargeldloser Bezahlung zu ermöglichen“, sagt Oberbürgermeister Belit Onay (Grüne). Inzwischen testen auch Hamburg und Magdeburg sowie Landkreise in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen eigene Karten-Systeme.
Ausgegeben werden die Karten an Asylbewerber oder an Menschen mit einer Duldung, die noch kein eigenes Bankkonto haben. Die Behörden überweisen dann die ihnen zustehenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an Banken, die damit die Karten aufladen. Das sind bei alleinstehenden Erwachsenen zurzeit 460 Euro im Monat. Wer in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt wie Basel Al Refaee, bekommt 413 Euro.
Im Supermarkt hat Al Refaee heute 34,51 Euro ausgegeben. „Das reicht wieder für ein paar Tage“, sagt er, schiebt den Einkaufswagen zurück und schnappt sich die Tasche, in der er die Lebensmittel verstaut hat. Am Abend wird er in der Unterkunft mit anderen wieder etwas Leckeres kochen. Über sein Geld kann der Syrer mit der „Social Card“ weitgehend frei verfügen, solange sein Konto gedeckt ist. Bundesweit kann er damit überall dort zahlen, wo Kreditkarten akzeptiert werden: im Jeansladen ebenso wie im Restaurant. Und an jedem Geldautomaten kann er Bargeld abheben.
Große Unterschieden zwischen Kartensystemen
Das ist nicht in jeder Kommune so. Denn zwischen den Karten-Systemen gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede. So ist die Bargeld-Auszahlung beim bayerischen Modellversuch sowie in Magdeburg auf 50 Euro begrenzt. Hier kann die Karte auch nur in bestimmten Postleitzahl-Gebieten eingesetzt werden.
Solche Einschränkungen rufen die Kritik der Flüchtlingsräte auf den Plan. Kai Weber vom Flüchtlingsrat Niedersachsen etwa sieht die Freizügigkeit der Geflüchteten in Gefahr, wenn die Karte nur in einem einzigen Landkreis genutzt werden kann. Es sei ein Rückschritt, wenn durch die Hintertür wieder die sogenannte Residenzpflicht eingeführt werde. Auch Einschränkungen beim Bargeld hält Weber für problematisch: „Es gibt eine Fülle von ganz praktischen Situationen, in denen Bargeld gebraucht wird, sei es beim Kopiergeld für die Kinder in der Schule oder auf dem Flohmarkt.“
SIEHE AUCH
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So verschieden wie die einzelnen Karten-Systeme sind auch die Motivationen der Kommunen und Landkreise. In Hannover will die Stadt in erster Linie die Verwaltung vereinfachen. Hier wurden bereits rund 240 Karten ausgegeben. Dadurch seien bereits sechs Mitarbeiter von Verwaltungsaufgaben entlastet worden, berichtet Oberbürgermeister Onay.
„Es hat alles seine positiven und negativen Seiten“
Im thüringischen Landkreis Eichsfeld hingegen geht es vor allem darum, Geflüchtete in Arbeit zu bringen. „Das Leben in Deutschland geht nur über Arbeit“, betont Landrat Werner Henning (CDU). Und wer sich selbst eine Arbeit suche, entlaste den Staat. Henning hat sich deshalb ein Bonus-System überlegt: Dabei fließen 55 Prozent der Sozialleistungen auf die Karte, die hier „Sachleistungskarte“ heißt. Die restlichen 45 Prozent, das sind 204 Euro, werden in bar ausgezahlt. Wer aber selbst etwas hinzuverdient, bekommt alles in bar. Das Echo sei positiv, sagt Henning. Allerdings seien rund 35 Personen daraufhin zurück nach Nordmazedonien gereist.
Basel Al Refaee findet es gut, Bargeld zu haben, weil er damit flexibel ist. Andererseits muss er jetzt mit der „Social Card“ nicht immer Schlange stehen wie früher bei der Geldausgabe. „Es hat alles seine positiven und negativen Seiten“, sagt er. Irritiert ist er über die Diskussion über Geldtransfers in die Herkunftsländer: „Was ist so schlimm daran, wenn man alle sechs Monate einen kleinen Betrag nach Hause schickt, wenn die Familie in Not ist?“
Solche Transfers machten aber ohnehin nur diejenigen, die schon eine Arbeit hätten, erzählt er. Und arbeiten, das will auch er so bald wie möglich. Ein Job im Restaurant, das kann er sich fürs Erste gut vorstellen. (epd/mig) © Migazin
