Derzeit halten sich dem Ausländerzentralregister (AZR) zufolge hierzulande 1.086.357 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine auf (Stand: 3. September
2023).
Die Zahl umfasst vollständig wie auch vorläufig registrierte Personen. Davon haben derzeit:
884.192 einen Aufenthalt nach §24 AufenthG
87.238 eine Fiktionsbescheinigung (d.h. es wurde noch nicht über Antrag entschieden)
76.073 Personen nur ein Schutzgesuch geäußert
38.854 noch kein Schutzgesuch oder Titelerteilung.Quelle
Rund 256.000 Personen, die zwischen Kriegsbeginn bis Mitte August 2023 nach Deutschland flohen,
sind inzwischen wieder ausgereist – sie können in ein weiteres Land gezogen oder in die Ukraine zurückgekehrt sein (Stand: 15. August 2023).Quelle
Hinweise zu den Zahlen: Wie viele Personen genau Deutschland erreicht beziehungsweise verlassen haben, lässt sich nicht mit Sicherheit
feststellen. Das hat mehrere Gründe: Zum einen können ukrainische Staatsbürger*innen ohne Visum in die Europäische Union einreisen und sich in EU-Mitgliedstaaten des Schengen-Raums frei bewegen. Zum anderen melden Ausländerbehörden die Zahlen der
Personen, die sich in Deutschland aufhalten beziehungsweise das Land verlassen, zu unterschiedlichen Zeitpunkten im bundesweiten Register, da sie beispielsweise verzögert von einer
Ausreise erfahren.Quelle
Entwicklung der Zahlen
Was weiß man über die Flüchtlinge aus der Ukraine?
Von den im AZR registrieren Geflüchteten aus der Ukraine sind (Stand 3. September 2023):
Rund 96 Prozent ukrainische Staatsbürger*innen.
Unter den Erwachsenen sind etwa 67 Prozent Frauen, rund 33 Prozent Männer.
Rund 346.000 sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, davon die meisten (38 Prozent) im Grundschulalter (6-11
Jahre).Quelle
Alter: Das Durchschnittsalter der aktuell Befragten betrug 40 Jahre. Der ersten Untersuchung zufolge
waren die meisten Geflüchteten aus der Ukraine 30-39 Jahre alt. Verglichen mit dem Durchschnittsalter der Ukrainer*innen im Heimatland waren sie damit jünger.
Geschlecht: 80 Prozent der Geflüchteten beider Befragungsdurchläufe waren Frauen.
Familie: Im Spätsommer gaben 77 Prozent an, ohne Partner nach Deutschland gekommen zu sein. Fast die
Hälfte der erwachsenen Geflüchteten reiste mit Kindern (48 Prozent) ein.Quelle
Wo wohnen sie?
Nahezu 80 Prozent aller Geflüchteten aus der Ukraine wohnen inzwischen in privaten Wohnungen und Häusern, wie die zweite Befragungswelle der Untersuchung 'Geflüchtete aus der Ukraine in
Deutschland' ergab. Im Vergleich zum Spätherbst ist ihr Anteil um fünf Prozentpunkte gestiegen, damals waren es 74 Prozent. 13 Prozent der Geflüchteten leben in "sonstigen Unterkünften"
wie etwa Hotels, lediglich 8 Prozent in Gemeinschaftsunterkünften (Stand: Juli 2023).Quelle
Wie viele von ihnen wollen bleiben?
Der aktuellen IAB-Untersuchung zufolge planen insgesamt 44 Prozent der Befragten längerfristig in Deutschland zu bleiben, ein Zuwachs um 5 Prozent verglichen mit der Befragung aus dem
Spätsommer 2022. Auch möchten 31 Prozent der Geflüchteten bis Kriegsende in Deutschland bleiben, nur zwei Prozent wollen innerhalb eines Jahres zurückzukehren.Quelle
Einem Bericht des Deutschen Jugendinstituts (DJI) zufolge gaben rund 35 Prozent der Befragten an,
bis Kriegsende in Deutschland bleiben zu wollen. Knapp 28 Prozent planen, mindestens fünf Jahre zu bleiben, während 26 Prozent keine konkreten Pläne hatte.Quelle
Außerdem gab die Hälfte der vom DJI befragten Mütter an, zunächst am jetzigen Wohnort bleiben zu wollen, etwa 11 Prozent würden lieber innerhalb Deutschlands umziehen. Nur 1,4 Prozent der
Befragten wollte von Deutschland aus in ein anderes Land ziehen.Quelle
Flüchtlinge aus der Ukraine in den Bundesländern - Stand: Januar 2023
Die meisten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine wohnen in folgenden Bundesländern (Zahlen aufgerundet, Stand Januar 2023).
Einige Geflüchtete werden jedoch bereits weitergezogen sein.
Nordrhein-Westfalen: 224.000
Bayern: 152.000 Personen
Baden-Württemberg: 136.000
Niedersachsen: 111.000
Hessen: 81.000
Gehen Sie mit dem Cursor auf das jeweilige Bundesland
Viele ukrainische Geflüchtete leben noch in Aufnahmeeinrichtungen. Einige von ihnen finden auf den angespannten Wohnungsmärkten keine eigene Wohnung. Andere, die nach der Ankunft in
Deutschland privat untergekommen waren – alleine oder bei Verwandten, Bekannten oder Gastfamilien – mussten inzwischen diese Wohnungen verlassen und in Flüchtlingsunterkünfte ziehen. In
zahlreichen Ländern und Kommunen sind die Kapazitäten im Aufnahmesystem für Geflüchtete nahezu ausgeschöpft: Menschen müssen wochen- oder sogar monatelang in Massenunterkünften ausharren,
die nur für die kurzfristige Erstaufnahme gedacht sind.
Wie viele Plätze gibt es noch in den Aufnahmeeinrichtungen der Länder?
Geflüchtete, die eine Unterkunft brauchen, werden zunächst nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt, die
für die Erstaufnahme zuständig sind. Alle Bundesländer haben ihre Aufnahmekapazitäten 2022 deutlich
erweitert (s. Karte). Dazu zählen auch Notunterkünfte in Messe- und Sporthallen sowie in Hotels und anderen temporären Unterbringungen. Bundesweit wurden seit März 2022
mindestens 70.000 Plätze geschaffen. Trotzdem ist die Aufnahmeinfrastruktur in fast allen Bundesländern stark ausgelastet.
Mehr als 100.000 Menschen aus der Ukraine leben als Kriegsflüchtlinge in
Niedersachsen. (Quelle: Land
Niedersachsen)
Es sind mehr als 3000 (Stand: Onlineinfo Landkreis:
28.4.2023) UkrainerInnen in den Landkreis Cuxhaven gekommen und haben hier Schutz gefunden.
Die Samtgemeinde Land Hadeln hat mehr als 100 Wohnungen angemietet, in denen die Flüchtlinge
Unterkunft gefunden haben. (Quelle: SG Land
Hadeln)
Viele Flüchtlinge haben darüber hinaus Wohnungen selbst angemietet.
Der Landkreis Cuxhaven hat inzwischen mehrere Notunterkünfte für Flüchtlinge aus verschiedensten Ländern einrichten müssen, da nicht genügend Wohnraum vorhanden ist.
Hierbei handelt es sich um:
Notunterkunft im ehemaligen Cuxhavener Seehospital in Cuxhaven-Sahlenburg
Außenstelle dieser
Notunterkunft in der Wingst, Hotel Keck
Notunterkunft im ehemaligen Kinderheim in Neuhaus (Start: 1.11.2022)
Notunterkunft in Cuxhaven-Altenwalde - ehemalige Kaserne (in Vorbereitung)
Ukrainer sind dankbar über die Hilfe der Cuxhavener Tafel - und
umgekehrt
VON WIEBKE KRAMP | 30.11.2022
Valentina (73) und Wladi (42) haben jeden Dienstag alle Hände voll zu tun. Aus gutem Grund: Sie sind
ehrenamtlich für die Tafel in Cuxhaven im Einsatz. Aber die Ukrainer sind auch selbst auf diese Unterstützung angewiesen.
Ihre orangefarbenen Schürzen weisen sie als Mitarbeitende aus und auf den Schildern stehen ihre Vornahmen. Valentina aus Kyjiw - auf
diese Schreibweise legt sie Wert - und Wladi aus Cherson leisten bei der Tafel wertvolle Dienste- besonders auch als Übersetzer. Und sie sind Helfende und Kunden
zugleich. Seit dem 15. März dieses Jahres ist Wladi mit seiner Frau und dem fünf Jahre alten Sohn in Deutschland. Ihre Heimat ist das mittlerweile stark
zerstörte Cherson in der Ukraine. Zunächst fanden sie Unterkunft und Unterstützung bei Frank und Silke Eulenstein in Otterndorf, mittlerweile leben sie in der Wingst.
Nachdem er erfahren habe, dass die Tafel Mitarbeiter suche, habe er sich sofort gemeldet. "Es hilft mir auch selbst, durch das
Sprechen mit deutschen Kolleginnen, besser die Sprache zu lernen - mehr, als wenn ich allein in der Wohnung sitze", erklärt der Chemiker, der arbeitssuchend ist. Seine Frau besucht den
Deutschkursus in Cadenberge, ihr Sohn besucht den Kindergarten. Wladis Sprachschatz hat sich in den zurückliegenden Monaten signifikant verbessert. Nur wenige Male muss er Valentina
bitten, zu übersetzen.
Mit nur wenig Hab und Gut Mitte März 2022 angekommen
Die pensionierte Deutschlehrerin ist mit ihrem Mann, der Tochter und der sechsjährigen Enkelin seit 18. März hier. In
ihrer Heimat, einem Vorort in der Hauptstadt Kyjiv haben sie alles zurückgelassen. Angekommen nur mit zwei Taschen, zwei Rucksäcken, einem Laptop und zwei Puppen. Die Familie lebt in
Otterndorf. Während ihre Tochter in Cadenberge Deutschunterricht gibt, leistet ihr Mann - ebenfalls Deutschlehrer - auch Übersetzungsdienste für Landsleute - zum Beispiel beim Arzt in
Hemmoor. Um etwas zurückzugeben, engagiert sich Valentina ehrenamtlich bei der Tafel.
Denn wie auch Wladi wird auch ihre Familie ganz handfest von der Hilfseinrichtung selbst
unterstützt. "Dass wir hier Lebensmittel bekommen, entlastet uns sehr. Denn gerade Essen kostet sehr viel Geld. Was wir hier sparen, damit unterstützen wir unsere Enkelin - wir kaufen
ihr Bücher und Kleidung. Wir sind sehr dankbar." Es sei ihnen ganz wichtig, hier zu helfen, betonen die Ukrainer mehrfach. Sie loben das gute Klima unter den Mitarbeitenden der Tafel und
fühlen sich hier gut aufgenommen. "Wir spüren hier Mitleid, Mitgefühl und Unterstützung."
Und je intensiver man ins Gespräch gerät, umso mehr Einzelheiten kommen zutage. Und auf einmal spannt sich ein Bogen der
Geschichte und beweist anrührend, dass es selbst in düsteren Kriegszeiten mitmenschliche Lichtblicke gibt. Schon sehr lange gibt es zwischen Valentinas Familie und dem Raum Cuxhaven
Beziehungen.
Schwiegermutter war Zwangsarbeiterin auf einem Bauernhof
"Meine Schwiegermutter war als junges Mädchen ab 1942 als Zwangsarbeiterin auf einem Bauernhof in Cuxhaven. Sie wurde dort
sehr gut aufgenommen und fühlte sich wie ein Teil der Familie. Die Freundschaft zu dieser Familie hält bis heute." Sie schildert: Die Familien hielten all' die Jahre Kontakt und es gab sogar
mehrere gegenseitige Besuche. Mittlerweile sei es schon die Enkelgeneration, zu der Kontakte gepflegt werden. Mehr noch: Tatkräftige Mithilfe gab es beim Renovieren und Möbelschleppen für die
Wohnung in Otterndorf. Voller Dank sind Valentina und ihre Lieben über die Unterstützung von Familie Siegler aus Oppeln und Christane Pape aus Otterndorf.
So funktioniert das mit Ihrer Spende
Bereits im achten Jahr starten die Cuxhavener Nachrichten und die Niederelbe-Zeitung in der Adventszeit die Aktion "CN-/NEZ-Leser
helfen". In diesem Jahr sammeln wir Spenden für "Die Tafel" in Cuxhaven. Über die Adventszeit begleiten CN und NEZ die Arbeit der Tafel und berichten über deren ehrenamtliches
Engagement.
Wichtig: Vom 26. November bis zum 31. Dezember können Sie Spenden auf das Konto mit der IBAN DE52 2415 0001 0027 1111 11 bei der
Stadtsparkasse Cuxhaven, BIC BRLADE21CUX, einzahlen. Empfängerin ist die Cuxhaven-Niederelbe Verlagsgesellschaft. Vermerken Sie bitte als Stichwort auf der Überweisung "CN/NEZ- Leser helfen".
Spendenbescheinigungen stellt die Tafel Cuxhaven zum Ende der Aktion aus.
Wenn Sie eine Bescheinigung wünschen, geben Sie bitte Namen und Adresse auf dem Überweisungsträger an.
Unser Redaktionssekretariat leitet die Information dann an die Tafel weiter. Die Namen der Spenderinnen und Spender werden in
unseren Zeitungen veröffentlicht. Wer das nicht wünscht, vermerkt dies bitte ebenfalls auf der Überweisung.
Die Cuxhavener Tafel bedankt sich schon jetzt bei den Spenderinnen und Spendern. Denn für ihre Arbeit ist die ehrenamtliche
Organisation dringend auf Spenden angewiesen. Nur so kann sie funktionieren.
Mit Inkrafttreten des Beschlusses kommt § 24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) für den vom
Ratsbeschluss zwingend umfassten Personenkreis unmittelbar zur Anwendung; das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt entsprechende Aufenthaltserlaubnisse beantragt werden können.
Darüber hinaus wird in Kürze eine Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat in Kraft treten, die die legale Einreise und den Aufenthalt ukrainischer Staatsangehöriger und
anderer Drittstaatsangehöriger im Zusammenhang mit
der kriegerischen Auseinandersetzung unbürokratisch ermöglicht. Diese ermöglicht auch eine Überbrückung der aufenthaltsrechtlichen Situation bis zur Erteilung von Aufenthaltstiteln nach § 24 AufenthG.
Damit müssen Vertriebene aus der Ukraine kein Asylverfahren durchlaufen.
Ein Asylantrag ist nicht mehr erforderlich. Ukrainischen
Staatsangehörigen wird deshalb empfohlen, derzeit von der Stellung eines Asylantrages abzusehen. Asylbewerber erhalten die gleichen finanziellen Leistungen wie Vertriebene, die
eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten. Das Recht, einen Asylantrag zu stellen, besteht jedoch unabhängig davon fort.
Mit Inkrafttreten des Beschlusses kommt § 24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) für den vom
Ratsbeschluss zwingend umfassten Personenkreis unmittelbar zur Anwendung; das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt entsprechende Aufenthaltserlaubnisse beantragt
werden können.
Sie können, soweit Sie zu den in Artikel 2 Absatz 1 und Absatz 2 des Beschlusses genannten Personengruppen gehören, einen Antrag auf vorübergehenden Schutz bei der
zuständigen Ausländerbehörde stellen.
Siehe weiter oben unter:
Aktuelles für Flüchtlinge aus der Ukraine
- Registrierung + Finanzen
Das betrifft die folgenden Personengruppen, die seit dem 24. Februar 2022 als Folge der militärischen Invasion Russlands aus der Ukraine vertrieben worden sind:
Ukrainische Staatsangehörige,
die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten
Staatenlose und
Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben
Familienangehörige der ersten
beiden genannten Personengruppen, auch wenn sie nicht ukrainische Staatsangehörige sind
Dazu kommen nach Artikel 2 Absatz 2 Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24. Februar 2022 auf der Grundlage
eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der
Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren.
Nach Art. 2 Nr. 3 können weitere Staatenlose und
Staatsangehörige anderer Drittländer einbezogen werden, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufhielten und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion
zurückkehren können. Inwieweit weitere Personen in diesem Sinne künftig in Deutschland vorübergehenden Schutz beantragen können, wird derzeit geprüft.
Einigung auf Anwendung der
sogenannten „Massenzustrom-Richtlinie“ erfolgt
Aktualisierung vom 09.03.2022
09. März 2022
Die EU-Innenminister*innen haben am 4. März 2022 erstmalig einen Rats-Beschluss zur Anwendung der sog.
Massenzustrom-Richtlinie getroffen. Dieser wurde noch am selben Tag veröffentlicht, so dass damit in der gesamten Europäischen Union der Weg frei ist für
die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels für Geflüchtete aus der Ukraine, ohne dass diese zuvor ein Asylverfahren durchlaufen müssen. In der Folge
haben Schutzsuchende aus der Ukraine europaweit Zugang zu Arbeit, Bildung sowie Sozialleistungen und medizinischer Versorgung.
Mit Inkrafttreten des Beschlusses kommt§ 24 AufenthG
(Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz)für den vom Ratsbeschluss zwingend umfassten
Personenkreis unmittelbar zur Anwendung. Das heißt, dass ab sofort entsprechende Aufenthaltserlaubnisse bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden
können.
Für folgende Personengruppen soll die Richtlinie europaweit Anwendung finden:
Ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die sich bis zum 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten
haben
Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die in der Ukraine internationalen Schutz genießen, sowie ihre Familienangehörigen,
sofern sie sich vor dem oder am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben
Drittstaatsangehörigen, die sich vor dem oder am 24. Februar mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine
aufgehalten haben und nicht sicher in ihr Herkunftsland zurückkehren können
Darüber hinaus hat Deutschland die Möglichkeit, gemäß Art. 7 der Richtlinie weitere Personengruppen
aufzunehmen.Von dieser Gelegenheit sollte die Bundesregierung dringend Gebrauch machen, denn schon
jetzt wissen wir, dass viele Drittstaatsangehörige aus der Ukraine hier in Deutschland angeommen sind und Schutz benötigen. Ob – wie bislang angekündigt – eine
großzügige Aufnahme von Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine erfolgen wird, werden wir in den nächsten Tagen sehen.
Umsetzung des Ratsbeschlusses in Deutschland
In Deutschland wurde die „Massenzustrom-Richtlinie“ in§ 24 des
Aufenthaltsgesetzesumgesetzt. Danach kann die zuständige Ausländerbehörde eine
„Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz“ von zunächst einem Jahr erteilen, die bis zu max. 3 Jahren verlängert werden kann.
Soziale Leistungen
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3a AsylblGAnspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Laut Informationen aus dem BMI soll dies
auchbereits vordem Inkrafttreten des
Beschlusses der EU-Innenminister*innen gelten. Zuständig für die Gewährung dieser Leistungen ist das Sozialamt, Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II
bestehen nicht.
Besonderheiten bestehen auch für den Zugang zu medizinischer Versorgung,
der in der Regel gemäß §§ 4 und 6 AsylbLG eingeschränkt ist.
Zu beachten ist aber§ 6 Abs. 2 AsylbLG, wonach Personen, die
eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes besitzen und die besondere
Bedürfnisse haben, wie beispielsweise unbegleitete Minderjährige oder Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer
oder sexueller Gewalt erlitten haben, die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt werden muss.
Einen ersten Überblick über sonstige sozialrechtliche Rahmenbedingungen des § 24 AufenthG finden Sie bei derhier.
DieVerteilung der Schutzsuchendenist in § 24 Abs. 3 – 5 AufenthG geregelt. Danach gilt der Königsteiner Schlüssel, so lange die Bundesländer keine
abweichende Regelung treffen. Zumindest Schutzsuchende, die privat unterkommen, werden aktuell nicht verteilt. Abschließende Informationen zur Frage der
Verteilung werden sich voraussichtlich in den nächsten Tagen klären. Aus Sicht des Paritätischen müssen jedenfalls bestehende familiäre oder gleichwertige
Bindungen der Schutzsuchenden hier in Deutschland bei einer etwaigen Verteilung berücksichtigt werden, um das Ankommen und die Integration der von Krieg und
Flucht gezeichneten Menschen zu erleichtern.
Der Zugang zu Erwerbstätigkeit
muss nach den Vorgaben der Richtlinie gewährt werden. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nach § 24 Abs. 6 AufenthG ist die
Beschäftigung in Deutschland nicht kraft Gesetzes erlaubt, sie kann jedoch von der Ausländerbehörde erlaubt werden. Das Bundesinnenministerium (siehe Link
unten) hat den Ländern dringend empfohlen, bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in den Aufenthaltstitel einzutragen, dass die Beschäftigung erlaubt
ist. Dies gilt auch, wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht.
Zugang zum Integrationskurs
Einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs haben Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG
zwar nicht, das BMI hat aber bereits angekündigt, das angestrebt wird, Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG den Zugang zum
Integrationskurs im Rahmen des Zulassungsverfahren nach § 44 Abs. 4 AufenthG zu ermöglichen.
Zugang zu Bildung
Auch hier gilt es, bei der nun anstehenden Umsetzung in Deutschland möglichst weitreichende Regelungen zu treffen, damit
entsprechend den Vorgaben der Richtlinie bundesweit die Zugänge zu Kita und Schule, aber auch allen anderen sozialen und medizinischen Unterstützungsangeboten
wirklich sichergestellt werden.
Die Stellung eines Asylantrags(Sollte in aller Regel nicht gestellt
werden!)
ist auch für Geflüchtete aus der Ukraine jederzeit möglich, auch wenn das BAMF aktuell nicht über diese Anträge entscheidet,
sondern sie „rückpriorisiert“. Darüber hinaus "ruht" das Asylverfahren gemäß § 32a AsylG, solange vorübergehender nach § 24 AufenthG gewährt wird. Ob eine
Asylantragstellung sinnvoller ist als die Inanspruchnahme eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG, muss in jedem Einzelfall und unter Inanspruchnahme
kompetenter Asylverfahrensberatung entschieden werden.
Zur Unterstützung melden Sie sich bitte bei unserer Flüchlingshilfe der
Samtgemeinde,
Особам, які знаходяться в Україні, УВКБ ООН радить:
Залишатися проінформованим та на звязку (за допомогою радіо, ТВ та Інтернету) та слідувати офіційним порадам
щодо вашої безпеки. Дослухайтеся до офіційних повідомлень від надзвичайних служб, місцевої влади, та слідуйте інструкціям, включно із тими, що стосуються комендантської
години;
Тримайте копію (навіть цифрову) Ваших документів у безпечному місці. Заміна втрачених документів буде легшою,
якщо Ви зможете надати копію документів у ДМС пізніше;
Отримати поради щодо підтримки дітям під час обстрілів можна отриматина цій сторинці.
У Державній службі з надзвичайних ситуацій (ДСНС) є інформаційна гаряча лінія WhatsApp для отримання
критичних оновлень. Щоб почати користуватися гарячою лінією, збережіть номер +380676785917 у контактах та надішліть слово починати у повідомленні WhatsApp. Посилання:https://www.turn.io/news/ukraine-state-emergency-services
УВКБ ООН робить все можливе, щоб продовжити надання своїх послуг та домопоги, а також щоб посилити їх. Щоб
отримати більше інформації, будь-ласка зверниться до нашоїHELP (Допомога) сторінки в Україніhttps://help.unhcr.org/ukraine/about-unhcr-in-ukraine/
Важливо зазначити, що УВКБ ООН не задіяно у процедурах, повязаних із залишенням України, або
у процедурах евакуації з України для будь-яких осіб.
Громадяни України, які подорожують або знаходяться в інших країнах,можуть звернутися до інформації, наведеної нижче
щодо процедур отримання притулку, а також до ресурсів із інформацією про допомогу:
3
УЧеський
Республиці, Зверниться, будь-ласка, до сторінкиHELP (Допомога)УВКБ ООНhttps://help.unhcr.org/czech/а також до урядової сторінкиhttps://www.mvcr.cz/clanek/informace-pro-obcany-ukrajiny.aspx(номер гарячої лінії+420 974 801
802)
ВУгорщині,зверниться, будь-ласка, до сторінкиHELP(Допомога)УВКБ
ООН в Угорщиніhttps://help.unhcr.org/hungary/а також до сторінки Угорської Гельсинкої Спілкиhttps://helsinki.hu/Ukraine_Guide_2022_02_25_EN.pdf.
УМолдові,зверниться, будь-ласка, до сторінки державних органів щодо надання притулкуhttp://bma.gov.md/ro/content/%D0%B2%D0%B0%D0%B6%D0%BB%D0%B8%D0%B 2%D0%BEа
також до цієї партнерської сторінкиhttps://dopomoga.life/.Ви можете звязатися із офісом УВКБ ООН електронною поштоюhunbu@unhcr.org
УПольщі,зверниться, будь-ласка, до сторінкиHELP (Допомога) УВКБ ООН у Польщіhttps://help.unhcr.org/poland/а також до польского урядового веб-сайта для громадян Україниhttps://www.gov.pl/web/udsc/ukraina-en(необхідно прокрутити сайт донизу, щоб отримати
інформацію іншими мовами, також зверніть увагу на номер гарячої лінії+48477217575)
УРумунії,зверниться, будь-ласка, до сторінкиHELP (Допомога) УВКБ ООН у Румуніїhttps://help.unhcr.org/romania/а також до веб-сайту нашого партнера, Румунської Національної Ради у справах біженцівhttps://www.cnrr.ro/index.php/ro/
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